Minjob / 400€ Job / Lohnnebenkosten für den AG?

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Guten Tag,

wer kennt sich mit dem Thema aus? Frage hierzu ist - ich hab seit Schulzeiten nen Nebenjob, der soweit auch recht cool ist. Ich war sehr lange SV Pflichtig angemeldet d.h. der AG hat Rente und KV BEiträge gezahlt (ich auch). Dann wollte ich auch 400e Basis, weil durch meinen neuen Job weil es sonst steuerlich extremst ungünstig gewesen wäre wegen meinem Hauptjob. Ich hätte sehr viel meines Zusatzverdienst über die Steuer dann abführen müssen weil es halt Hauptjob + 300€ gewesen wäre, daher wären die 300€ ja überproportional belastet worden. Das wurdenach langem diskutierenauch gemacht, allerdings habcih jetzt herausgefunden dass ich nun doch Steuern zahlen muss, weil der AG das nur über die Steuerkarte abrechnet, offiziel wegen Schwarzarbeit etc.

ICh hab denen gesagt dass ich den Job dann nicht mehr mache, weil es dann einfach zu wenig Geld für mich ist und es sich nicht lohnt, dann hieß es wir können nochmal schauen ob wir Dich ummelden, aber dann müsste ICH die Lohnnebenkosten des 400e Jobs übernehmen (das wird ja irgendwie pauschal versteuert). Der Job würde sich dann für mich nicht mehr lohnen.

Ich würde nun gerne einen Vergleich anstellen, bei dem herauskommt dass die Pauschalsteuer nicht viel mehr, im Idealfall sogar weniger als die SV Beiträge sind und dass sie das gefälligst zahlen können.

Hat da jemand entsprechende Unterlagen?
 
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Hey,

I. d. R. sieht die Verteilung bei Geringfügig entlohnten Beschäftigungen ('Minijobs') folgendermaßen aus:

15% Rentenversicherung
13% Krankenversicherung
2% Pauschalsteuer

Normalerweise bezahlt der AG alles. Manche AG belasten dem AN jedoch die Pauschale Steuer (also von 400 € --> 8 €)
Den Rest übernimmt der AG zusätlich zu dem ausbezahlten Lohn. Die Kosten f. den AG belaufen sich bei 400 € Gehalt und keiner Weiterberechnung der Pauschalen LSt also auf 400 € + 120 € = 520 € pro Monat

MfG
 
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Der Arbeitgeber kann (muß aber nicht) zusätzlich zu den pauschalen SV-Beiträgen von 28 % eine "Abgeltungssteuer" von 2 % zahlen, damit sind Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für die geringfügige Beschäftigung bereits bezahlt.

Diese Pauschalsteuer kann der Arbeitgeber selbst übernehmen, er kann sie aber auch vom Gehalt abziehen. Im Arbeitsvertrag sollte vereinbart werden, wer die Kosten trägt. Wenn ein Nettogehalt vereinbart ist (z.B. "Gehalt 400 Euro brutto für netto"), darf die Steuer nicht abgezogen werden. Ist allerdings ein Bruttogehalt vereinbart - und das ist der Normalfall, wenn nichts Abweichendes geregelt wird - kann der Arbeitgeber nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die Pauschalsteuer vom Lohn abziehen

Ich persönlich habe sämtliche Aushilfskräfte die auf Minijob-Basis beschäftigt sind, mit reinem Nettogehalt eingestellt, Abzüge trage ich alle selbst.
 
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die 2% fallen aber irgendwie nicht an, wenn man den minijob über die lohnsteuerkarte abrechnet, und bereits bezahlte beträge werden mit einreichung der karte zurückerstattet. so war es bei meinen bisherigen minijobs jedenfalls
 
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Nicht wenn du nen Hauptjob hast und Steuerklasse 6 bist
 
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