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Mir ist so ein Bescheid soeben ins Haus geflattert. Habe jedoch nicht vor bei der Befragung mit zu machen.
Nun herrscht hier leider im Rahmen des Bundesstatistikgesetzes eine Auskunftspflicht. Das Mikrozensusgesetz ( nachzulesen hier ) schließt jedoch mit § 9 den Bußgeldkatalog des Statistikgesetzes ( § 23 u. 24 ) aus.
Bei Nichtauskunft handelt es sich wohl um eine Ordnungswidrigkeit, wenn dafür allerdings kein Bußgeld verhängt werden kann, mit welcher Strafe muss ich dann bei Nichtauskunft rechnen? Könnte sich da einer der angehenden Juristen evtl. dazu äussern?
Nun herrscht hier leider im Rahmen des Bundesstatistikgesetzes eine Auskunftspflicht. Das Mikrozensusgesetz ( nachzulesen hier ) schließt jedoch mit § 9 den Bußgeldkatalog des Statistikgesetzes ( § 23 u. 24 ) aus.
Bei Nichtauskunft handelt es sich wohl um eine Ordnungswidrigkeit, wenn dafür allerdings kein Bußgeld verhängt werden kann, mit welcher Strafe muss ich dann bei Nichtauskunft rechnen? Könnte sich da einer der angehenden Juristen evtl. dazu äussern?