Mietvertrag zur zwischenmiete - Rechtslage.

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Moin, ich habe heute um Ca.14h nen Mietvertrag unterschrieben, die Mietern, deren Zimmer integriert wurde war allerdings in Spanien, so hat ihre Mitbewohnerin unterschrieben.

grade bekam ich nen Anruf, dass die eigentliche Mieterin keine Männer in ihrem Zimmer will und ich es nicht bekommen kann.
ich bin nur noch bis morgen im Berlin und habe also de facto null Chance nen andres Zimmer zu bekommen, was kann ich jetzt tun.

Vertrag kann ich später online stellen.
 
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Fällt sowas nicht unter Diskriminierung? :D
 
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Naja ist denn Die mitbewohnerin Hauptmieter oder auch nur Untermieter wenn 2. hast schonmal gelitten....
 
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Nun da die Mitbewohnerin nicht die Mieterin ist kann sie den Mietvertrag zur Untermiete ja nicht unterschreiben und der Vertrag ist deswegen nichtig.

Ändert natürlich wenig daran dass es unfassbar asozial ist da mit Mietverträgen rumzuwedeln wenn man nicht unterschriftsfähig ist und an der Behinderung der Mieterin keine Männer in ihrem Zimmer haben zu wollen das ihrer Mitbewohnerin aber einfach nicht zu sagen.
Frauen sind dumm und unfähig.

€dit: 1909 Posts btw. Das ist ein Zeichen. Leuchte auf mein Stern Borussia!
 
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also, Sie hat halt "im Auftrag" unterschrieben, kein Plan ob das was ändert, ich konnte so Kotzen, hab andere Zimmer dafür abgesagt....
 

Benrath

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eventuell noch mal mit der Reden, ist ja auch nicht für ewig wenns nur zwischenmieten ist.

Generell ist Wg vermieten nen asoziales Thema von beiden Seiten, weil bis man schließlich drin ist ist nix sicher für beide seiten, und wenn man erst mal drin ist, kriegt man denjenigen nciht mehr raus, falls er doch kacke ist.
 
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"im auftrag" unterschreiben geht nur mit einer vollmacht
 
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das ist mir ja auch grundsätzlich klar, ich will mich da auch nicht reinklagen oder so, aber die Scheisse kostet mich jetzt Ca.200€ kann ich nichtmal Schadensersatz oder sowas rausschlagen..?
 

Entelechy

Guest
also, Sie hat halt "im Auftrag" unterschrieben, kein Plan ob das was ändert, ich konnte so Kotzen, hab andere Zimmer dafür abgesagt....

Im Auftrag zählt für dich so als hätte die Vermieterin das unterschrieben. Hast also rechtliche Ansprüche, ich würd mir dann die 200€ für die Fahrt geben lassen.
(denke sie trat dir gegenüber so auf, als hätte sie die Vollmacht den Vertrag zu unterschreiben)
 
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shaoling

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das ist mir ja auch grundsätzlich klar, ich will mich da auch nicht reinklagen oder so, aber die Scheisse kostet mich jetzt Ca.200€ kann ich nichtmal Schadensersatz oder sowas rausschlagen..?

Du hast auf jeden Fall Ansprüche für die Kosten, die dir durch deren Schlamperei entstehen.
Diese Ansprüche hast du übrigens unabhängig davon, ob es einen gültigen schriftlichen Vertrag gibt. Wenn es eine konkrete Zusage gab und ihr euch über Einzugsdatum und Miethöhe einig wart, ist das eine rechtlich wirksame Vereinbarung und du kannst klagen, wenn die sie einseitig brechen.
Da dus sogar schriftlich hast, kannst du auch alles beweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Entelechy

Guest
Es ist ja gerade bei Untervermietungen vollkommen üblich, dass der Mietvertrag erst einige Zeit nach der eigentlichen Zusage unterschrieben wird. Wäre ja noch schöner, wenn man bis dahin überhaupt keine rechtliche Sicherheit hätte, dass diese Vereinbarungen auch bindend sind.

Er hat ihn doch sogar schon unterschrieben?
 

shaoling

Guest
Das war eine implizite Antwort auf solche Beiträge:
Nun da die Mitbewohnerin nicht die Mieterin ist kann sie den Mietvertrag zur Untermiete ja nicht unterschreiben und der Vertrag ist deswegen nichtig.

Ich wollte nochmal betonen, dass es irrelevant ist, ob der schriftliche Vertrag im Auftrag von sowieso jetzt gültig ist oder nicht. Das müssen die dann unter sich ausmachen. Wichtig für ihn ist, dass jemand mit ihm eine Vereinbarung getroffen und sie dann gebrochen hat.
 

Benrath

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Recht haben und Recht bekommen sind schon zwei paar schuhe.

Das ist dir hoffentlich bewusst, gerade in solchen DIngen. Wer geht da wirklich klagen.
 

shaoling

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Was istn das für ne Blödsinnshaltung?

Der Fall ist klar, der unterschriebene Mietvertrag beweist es.
Hier nicht auf sein Recht zu beharren wäre dumm.
 

Benrath

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also wir hattens mindestens 2-3Mal dass nen Typ uns zugesagt hatte für die WG und sichs dann doch anders überlegt hat, das war meißtens uach nicht mega schlimm, aber theoretisch wären wir auch im Recht gewesen...

Das ist keine Blödsinnshaltung sondern Realismus.
 
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zugesagt ist aber =/=vertrag unterschreiben. scheißaktion, könnteste dich wohl reinklagen oder sowas, aber bei dem betrag wird sichs wohl nicht lohnen...
 

shaoling

Guest
also wir hattens mindestens 2-3Mal dass nen Typ uns zugesagt hatte für die WG und sichs dann doch anders überlegt hat, das war meißtens uach nicht mega schlimm, aber theoretisch wären wir auch im Recht gewesen...

Das ist keine Blödsinnshaltung sondern Realismus.

Achso, na wenn ihr das so gemacht habt, dann muss es natürlich schlau sein. :rolleyes:
 

Benrath

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lol wie oft hast du denn schon bei einer mündlich Abmachung geklagt als sich die andere Partei nicht daran gehalten hat? Klar sind das rechlich gesehen auch Verträge, aber dann musst du das beweisen etc. Gerade im Mietrecht sind Recht haben und Recht bekommen 2 völlig unterschiedliche Sachen. Wenn der Mieter z.b. erst mal in der Wohnung ist, kriegste den kaum raus, sondern musst dich ewig durchklagen, das kann dauern. Und Tada du kannst sogar die ganze Zeit dabei Recht haben. VerstandeN?
 

shaoling

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Und er hat einen Mietvertrag als Beweis, also laber nicht rum, das ist ja jämmerlich.
 
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ganz davon abgesehen is das doch kein grund lol ?
klag dich ein alter und fsh die schlampe !
 

jysk

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Hat ja auch jeder Lust erstmal n paar hundert Euro für nen Anwalt zu berappen, um dann ein Monate-langes Zivilverfahren durchzustehen, bei dem noch sonstwas passieren kann (Vertrag ungültig aus sonstwas für Gründen, Freundin hatte nie die Befugnis im Auftrag zu unterschreiben usw.), und das für 200 Euro.
 

Benrath

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Danke wenigstens einer der Realitätssinn hat.


Unabhängig davon.. gehen wir davon aus dass er jetzt sicherlich seinen Kostenaufwand wieder bekommt. K.a. wie dass dann wirklich bemessen wird.

Da wirklich wohnen möchte ich dann nicht, mit so ner Huso mitbewohnerin selbst zur Zwischenmiete. Du gewinnst halt kaum was für mega viel Aufwand. Aber hey klar geh klagen. ( mal abgesehen davon, dass er das selber zu beginn schon fast ausgeschlossen hat)

Bleibt die Frage, wie oft hast du schon wegen einer gebrochenen Vereinbarung in der Größenkategorie <500€ geklagt? Ist ja total easy scheinbar.
 
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ich denke mal es geht ihm auch nicht wirklich darum zu klagen, sondern erstmal nur mit der ganzen Sache entsprechend zu drohen...da knicken doch dann schon genug ein, wenn man das auch noch untermauert (wenn man allein schon überlegt, wieviele wahrscheinlich schon ohne Argumente einknicken ^^)
 
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Dann sollte es aber wirklich nur um Schadensersatz gehen, denn dort zu wohnen wäre dann sicherlich nicht sehr bequem. :)
 
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im prinzip wäre dort wohnen auch drin, die untervermieterin ist in spanien und die anderen beiden, die echt mega korrekt waren halten sie auch für ne fotze...

ich bekomm halt das hostel für ne woche bezahlt, damit ich nochmal suchen kann, fand ich fair.
 

Benrath

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lol während sie selber nicht da ist, kann sies nicht ertragen das nen Typ statt ner Frau zur Zwischenmiete bei ihr wohnt. Lächerlich³
 
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frag nicht, die anderen habens auch nicht gescahnallt, sie meinten sie sei am telefon total abgedreht udn hätte was von schlechten erfahrungen gefaselt, die haben sich auch ca. 5 mio mal entschuldigt und sie x mal versucht zu überreden...

ich hab auch erlichgesagt keinen bock mehr drüber nachzudenken, vlt. geht ne bude mit nadim... bw.de wg... :top2:
 
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