Mietvertrag für Freundin abschließen

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Meine Freundin, die in einer anderen Stadt als ich, derzeit zur Zwischenmiete wohnt, sucht gerade nach einer neuen Wohnung. Als Studentin hat sie das Problem, dass natürlich andere Interessenten mit festem Einkommen vorgezogen werden, obwohl sie eigentlich genug Geld hat.
Da ich relativ gut verdiene, hat sie mich gefragt, ob wir beim Vermieter nicht als gemeinsame Mieter auftreten könnten, bzw. ich den Mietvertrag auf meinen Namen abschließen könnte. Ich würde dann aber tatsächlich natürlich nicht in der Wohnung wohnen, bzw. sie höchstens am Wochenende dort besuchen.
Wäre soetwas rechtlich einwandfrei? Welche Nachteile habe ich zu befürchten, muss ich mich ggf. dort anmelden und dann Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
 
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Gesunder Menschenverstand sagt doch schon, dass dies nicht zulässig ist - in jedem meiner Mietverträge stand bisher ein Passus ala

"Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Untervermietung oder die Überlassung der Mietsache an Dritte der Zustimmung des Vermieters bedarf"

Ich bin kein Jurist, aber doch recht eindeutig, dass du den Mietvertrag nicht auf dich abschließen kannst.

Gemeinsamer Mietvertrag wäre vielleicht etwas anderes, aber was sucht deine Freundin denn? 1 Zimmer Wohnung? In dem Fall wäre eine Überlassung an ein Pärchen nicht glaubwürdig.

Der Nachteil daran ist aber, dass nur eine gemeinsame Kündigung möglich ist. Nehmen wir mal an, deine Freundin trennt sich von dir. Falls sie nicht aus freien Stücken ausziehen möchte, haftest du für allen Mist den sie verzapft, etwa bei Nebenkosten oder Schönheitsreparaturen.

Also, kein juristischer Rat, aber als langjähriger Mieter: lass es bleiben.

Achja, Zweitwohnsitzsteuer wird von der Gemeinde erhoben, sprich allgemeine Aussagen kaum möglich.
 
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Grundsätzlich möglich, aber wegen der angesprochenen potentiellen Probleme nicht unbedingt ratsam. WG suchen vielleicht? Gegen Vermieter-nazitum kann man nicht allzu viel tun. Zumindest als Student. Meine Erfahrung. Habe das Glück einen okayen Vermieter zu haben.
 

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Wenn ihr euch beide als Mieter eintragen lasst gibts da rechtlich keine Probleme imo. Wenn nur du eingetragen bist und sie dort lebt könnte das zu problemen führen.

Ob das ganze nun ratsam ist hängt ganz davon ab wie sehr du deiner Freundin vertraust. Aus dem Mietvertrag kommste nämlich nicht einfach so wieder raus wenn du pech hast und Beziehungen halten bekanntlich nicht ewig.
 
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Gesunder Menschenverstand sagt doch schon, dass dies nicht zulässig ist - in jedem meiner Mietverträge stand bisher ein Passus ala

"Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Untervermietung oder die Überlassung der Mietsache an Dritte der Zustimmung des Vermieters bedarf"

Ich bin kein Jurist, aber doch recht eindeutig, dass du den Mietvertrag nicht auf dich abschließen kannst.
Naja du schreibst es doch selber - es bedarf der Zustimmung des Vermieters. Wenn man an den mit offenen Karten herantritt und sagt: "Ich mit festem Einkommen möchte den Vertrag für meine Freundin abschließen, Sicherheiten sind somit gegeben" werden viele Vermieter damit einverstanden sein glaub ich. Mein Mietvertrag läuft auf meinen Vater. :ugly:
Ich würde es trotzdem nicht tun, aufgrund der hier geäußerten Bedenken. Du bist für alles haftbar, Beziehungen halten nicht ewig.
 

TMC|Eisen

Guest
Tic0r hat Recht. Der Vermieter schließt im Zweifel lieber einen Vertrag mit dir als solventen Mieter, am liebsten sogar mit euch beiden, da er sich dann mit eventuell bestehenden Ansprüche an euch beide richten kann, möglicherweise als Gesamtschuldner, das weiss ich gerade nicht sicher. Die Haftung kann sehr weitreichend sein, du solltest dir das wirklich gut überlegen. Es ist zwar keine Bürgschaft, kann aber dennoch teuer werden :-)
 
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Naja du schreibst es doch selber - es bedarf der Zustimmung des Vermieters. Wenn man an den mit offenen Karten herantritt und sagt: "Ich mit festem Einkommen möchte den Vertrag für meine Freundin abschließen, Sicherheiten sind somit gegeben" werden viele Vermieter damit einverstanden sein glaub ich. Mein Mietvertrag läuft auf meinen Vater. :ugly:
Ich würde es trotzdem nicht tun, aufgrund der hier geäußerten Bedenken. Du bist für alles haftbar, Beziehungen halten nicht ewig.


1. Tja, aber wie schon jemand schrieb:
Die Beziehung zu Deinem Vater ist ja wohl etwas stabiler als die zu der Freundin des TE.

2. Normalerweise ist die Zweitwohnsitz-Steuer von der Anmeldung abhängig. Da wird es dann wohl keine Probleme haben.

Fazit:
Ich würde davon abraten. Wenn man nicht absolut lebensunfähig ist, bekommt man als Student immer ne Bleibe. Jede Uni-Stadt kennt die Probleme mit Studenten und hat sich darauf eingestellt. Zumindest in bestimmten Stadtteilen. Sie ist mit Sicherheit nicht die erste, die in der Stadt als Studentin eine Wohnung sucht.
 
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Hat deine Freundin keine Eltern, die für sie den Vetrag abschließen können?
 
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du könntest für sie bürgen, dann ists auch legal.
aber ich sehs wie die anderen, würd ich nur ungern machen.
 

parats'

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Gehen tut es natürlich. Überlege dir aber immer was sein sollte, wenn emal Schluss ist.
Wenn Du dann dich aus dem MV streichen lässt, muss sie erneut ihre Bezüge nachweisen.
Ob sie die Wohnung dann behält ist fraglich.
 
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Ich würds nicht tun. Ihr steht beide im Mietvertrag, haftet also auch beide komplett. Der Vermieter kann sich wenden an wen er will, beide müssten komplett alles bezahlen und können es sich nur untereinander wieder ausgleichen. Du kannst nicht sagen "Ich bezahl nur 50%, den Rest holen Sie sich bitte von Frau XYZ". Das gilt für Miete sowie Betriebsnebenkosten etc, kann sich also ne ganze Menge ansammeln.
Bsp? Wohnte vor 2 Monaten einer Verhandlung bei. Paar geschieden, Mann zieht aus, beide stehen im Mietvertrag. Mann benachrichtigt Vermieter, er sei ausgezogen (juristisch völlig egal). Frau -> Hartz4, Mann -> festes Einkommen. Vermieter kann natürlich bei der Frau nichts holen, wendet sich an den Mann. Mietrückstände, Verzug etc knappe 10.000€ + Gerichtskosten. Schnäppchen.


Aus dem Mietvertrag kommst du dann nur raus wenn Vermieter und Freundin zustimmen, was beide im Ernstfall (Trennungsfall) nich tun werden, da Sie dich als solventen Anspruchsgegner verlieren. Also schlechte Karten.

Bürgen ist ähnlich risikoreich. Als Elternteil für das eigene Kind noch okay, aber für eine Partnerin? Nichtmal verheiratet? Niemals. Sollen halt ihre Eltern einspringen als Bürgen, kenne eigentlich keinen Vermieter der deswegen Stress gemacht hat.
 
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ich wuerds nur machen wenn du dir relativ sicher bist, dass das noch was haelt bzw. wenn ihr eh schon 5 jahre liiert seid, soltle das kein problem sein....ansonsten hasse iwie fett arschkarte gezogen wenn ternnung angesagt ist.
 
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Also wegen des Vertrauens mach ich mir eigentlich keine Sorgen, wir sind mittlerweile seit 7 Jahren zusammen, selbst falls wir uns trennen würden, glaube ich kaum, dass sie mich auf Kosten sitzen lassen würde.
Werd's aber wohl dennoch nicht machen, da sie halt entweder ne Einzimmerwohnung sucht, oder mit ner Freundin eine WG machen will, wo wieder das angesprochene Problem der Untermiete wäre.
 
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Sind schon ganz andere Beziehungen gescheitert.. da dachten auch alle "oh Traumpaar, die heiraten bald". Zack, aus das Ding. Und da gibt es dann meistens erst richtig Stress :D.

Also sag einfach nein und schieb es auf die Problematik mit der Untermiete :)
 
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