Mietrechtfrage: Vermieter will mich rauswerfen

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der vermieter droht, mir die wohnung bis zum 30.6. zu kündigen, falls ich nich vorher selber kündige.
grund: lärmbelästigung (wiederholte) Ich glaube, dass er genug nachbarn auf seiner seite hätte.
darf er das? ich will eh ausziehen, aber vielleicht auch erst im september. kann er das vorher durchsetzen?
 

haviii

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Natürlich kann er das. Kündigungsfrist steht im Mietvertrag.
 
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Einen Mieter aus der Bude zu bekommen stellt für den Vermieter leider immer ein ziemliches Problem dar, selbst wenn seine Forderung noch so berechtigt ist. Kündigungsfrist, ja, von so was profitiert im Ernstfall nur der Mieter, nicht umgekehrt.
 
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da wir in deutschland sind:

theoretisch kann er dich rausschmeißen. praktisch bestimmt nicht.
google doch mal nach "mietnomaden" und hol dir nützliche tips :[

PS. wenn du wirklich immer so laut bist, würde ich dir als nachbar einfach so derb aufs maul hauen bis du von alleine ausziehst -> gg :ugly2:
 
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Ein paar Fragen vorweg:
- Hat er dich abgemahnt, den Lärm zu unterlassen?
- Hat jemand ein Lärmprotokoll geführt, dass dir auch zur Einsicht mal vorgelegt wurde?
- Was steht im Mietvertrag? Viele vorformulierte Mietverträge enthalten Ruhezeiten (nach 22 Uhr,Mittags/-Sonntagsruhe?
- Was wird unter Lärmbelästigung verstanden? Treppenhausgetrampel?40000 db Gabber-Musik? Wie hat er das definiert?

Fristlos kündigen wird für ihn, ins Blaue getippt, schwer. Fristgerecht, jo könnte er. 3 Monate halt, außer du lebst da schon ein bissel länger.

€: Ahjo er räumt dir ja sogar mehr als 3 Monate ein. Wenn er dich im August tatsächlich kündigt, legst du evtl. Widerspruch ggn. die Kündigung ein (Rechtsschutzversicherung ^^) und hast dann eh wieder 1-2 Monate Zeit, dir was Neues zu suchen. Denke kaum, dass der dann so schnell eine Räumungsklage kriegt. :D
 
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1. Nur ein Fachanwalt wird Dir kompetent Rat erteilen können!

2. Allgemeine Hinweise

Dem Vermieter stehen grundsätzlich zwei Kündigungsmöglichkeiten offen. Zum einen die Kündigung aus wichtigem Grund, § 543 Abs. 1 S. 1 BGB. Diese Kündigung erfolgt fristlos, kann bei anhaltender, grober Lärmbelästigung möglich sein, scheint mir aber unwahrscheinlich. Daher gehe ich von einer fristgebunden, ordentlichen Kündigung aus, § 573 Abs. 1 BGB.

Bei der ordentlichen Kündigung muss der Vermieter ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ein solches liegt im Falle schuldhafter Vertragsverletzung vor, § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Im Mietvertrag steht regelmäßig die Einbeziehung der Hausordnung, sodass Ruhestörungen prinzipiell eine berechtigtes Interesse darstellen können.

Im Mietrecht kommt es immer umfassend auf den Einzelfall an, kein Fall ohne gründliche Abwägung! Eine einfache Ruhestörung begründet für sich noch kein berechtigtes Interesse, hingegen wiederholte Ruhestörungen zur Unzeit schon. Nach Deinen Schilderungen klingt es allerdings nicht gut für Dich.
Eine Abmahnung ist aus Vermietersicht nicht erforderlich (aber ratsam). Alles in allem scheint mir hier ein berechtigtes Interesse gegeben zu sein.

Jetzt zu der guten Nachricht:
Erstens ist der Vermieter beweispflichtig. Die Kasuistik ist umfassend und die Latte liegt hoch. Stichwort Einzelfall.
Zweitens gibt es den wunderbaren § 574 Abs. 1 S. 1 BGB, das Widerspruchsrecht des Mieters. Insbesondere dann, wenn kein anderer Wohnraum beschafft werden kann (das gilt allerdings nicht im Fall des § 543 Abs. 1 S. 1 BGB).
Das sind zwei gute Trümpfe. Deswegen würde ich mich mit dem Vermieter zusammensetzen und darstellen, dass Du ohnehin im September ausziehen willst. Dann müsste sich das Problem (gütlich) lösen lassen.
 
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dicke raute an irony, abgesehen von dem fachanwalt, auch normale anwälte sind mitunter sehr kompetent in sachen mietrecht.
 

Clawg

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der vermieter droht, mir die wohnung bis zum 30.6. zu kündigen, falls ich nich vorher selber kündige.
grund: lärmbelästigung (wiederholte) Ich glaube, dass er genug nachbarn auf seiner seite hätte.
darf er das? ich will eh ausziehen, aber vielleicht auch erst im september. kann er das vorher durchsetzen?

Ja und ja. Du hast den Vertrag gebrochen.
 
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Clawg, du weisst schon, es geht um mietrecht in deutschland und nicht um das in deinem objektivistischen unrealem niemandsland.
 
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dicke raute an irony, abgesehen von dem fachanwalt, auch normale anwälte sind mitunter sehr kompetent in sachen mietrecht.

Das stimmt, Fachanwalt ist bei dem Fall sicher übertrieben. Aber man ist ja fair zu den Kollegen :)
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
och fachanwalt ist aber trotzdem nie verkehrt, und wenn man eh ne gescheite RSV hat, dann sollte man sich das gönnen.
ansonsten hat irony fast alles gesagt und ein lol @ claw
"er hat den vertrag gebrochen mimimi" privatautonomie ist zwar ne feine sache aber gerade im mietrecht gibt es ein erhebliches positionsgefälle zwischen mieter und vermieter und daher ganz zu recht einige bestimmungen zum mieterschutz, die einen rauswurf nicht ganu so einfach machen.
 
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also es geht um einige parties, wegen denen ich vor 3 jahren abgemahnt wurde. war jeweils wochennede. letzten monat hatte mein mitbewohner leute seines bruders da, die sehr laut waren, aber nur von halb 9 bis 11. heute kam mir die frau des vermieters mit nazivorwürfen an besagtem abend, obwohl der beste kumpel des bruders ein araber ist und auch da war. jedenfalls ist er sauer, obwohl wir inzwischen bis auf einmal im jahr wirklich ruhig sind (auch seit 3 jahren von keinem nachbarn beschwerden erhalten). der typ ist also sauer und hält uns damalige verfehlungen immernoch vor.
ich danke für die vielen ratschläge und versuche das gütlich zu lösen. wenn das nicht klappt, muss ich also widerspruch einlegen und schinde mir dadurch die benötigten 2 monate raus.
 

Clawg

Guest
1. Wochenende ist nichts anderes als Werktag.
2. Nachtruhe beginnt um 22 Uhr, nicht um 23 Uhr (laute Musik glaube ich auch schon um 20 Uhr, kommt auf den Mietvertrag an)

Eine gütliche Lösung ist bei sowas: Frage die Anwohner, ob sie damit einverstanden sind, von dir in ihrer Ruhe gestört zu werden.

Das hast du nicht gemacht. Trage die Konsequenzen deines Handelns.
 
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Quatsch, wenn man ne Party macht klebt man ein kleines Zettelchen in den Hausflur mit der Aufschrift "Feiern Samstag Geburtstag, bitten um Verständnis". Und wenn dann doch jemand mosert animiert man ihn entweder zum mitsaufen oder labert ihn besoffen voll dass man doch vorgewarnt hat und eigentlich alle Freunde sein sollten. Oder man zieht ihm eine.
 
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Quatsch, wenn man ne Party macht klebt man ein kleines Zettelchen in den Hausflur mit der Aufschrift "Feiern Samstag Geburtstag, bitten um Verständnis". Und wenn dann doch jemand mosert animiert man ihn entweder zum mitsaufen oder labert ihn besoffen voll dass man doch vorgewarnt hat und eigentlich alle Freunde sein sollten. Oder man zieht ihm eine.

:ugly2: lol sehr nice!!
 
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Ja, da lachst du. Aber es gibt tatsächlich genügend so Knalltüten, die meinen, man könnte mit irgendwelchen Zetteln im Hausflur permanent geltende Gesetze aushebeln.
Solange sich das Ganze bzgl. Dauer, Häufigkeit und Lärmpegel wenigstens _einigermaßen_ in Grenzen hält, sagt wohl auch kein normaler Mensch was, wenn _mal_ ne Party gefeiert wird.
Regelmäßig den arbeitenden Nachbarn um seinen Schlaf zu bringen (gilt auch am WE!), geht hingegen mal überhaupt gar nicht. Hier gehts dann um Rücksichtnahme, ein Wort, was die meisten hier im Forum eh noch lernen müssen.
Insofern hat Clawg, ich brings kaum über die Lippen, hier verdammt Recht.
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
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naja, lässt sich aus der ferne eh schlecht abschätzen, aber was lärmbelästigung ist lässt sich (abseits der rechtsprechung) doch sehr unterschiedlich definieren. ich z.b. bin mit 3 jüngeren brüdern aufgewachsen, da entwickelt man eine gewisse lärmresistenz. noch dazu bin ich tolerant, leben und leben lassen und so. es gibt aber auch menschen die hängen mit dem ohr an der wand und sobald sie das erste dielenknarzen hören rufen sie die polizei. wenn das solche leute sind die sich beim te beschweren ist die kündigung mal nicht gerechtfertigt. wer ist da eigentlich in der nachweispflicht und wie soll das bitte von statten gehen?
 
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ok kann zu. konnte mich gütlich einigen. und seit 3 jahren "störe" ich nur noch einmal im jahr. also permanent etc. ist nicht gegeben. und klar hatte ich da immer zettel.
 
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Ja, da lachst du. Aber es gibt tatsächlich genügend so Knalltüten, die meinen, man könnte mit irgendwelchen Zetteln im Hausflur permanent geltende Gesetze aushebeln.
Solange sich das Ganze bzgl. Dauer, Häufigkeit und Lärmpegel wenigstens _einigermaßen_ in Grenzen hält, sagt wohl auch kein normaler Mensch was, wenn _mal_ ne Party gefeiert wird.
Regelmäßig den arbeitenden Nachbarn um seinen Schlaf zu bringen (gilt auch am WE!), geht hingegen mal überhaupt gar nicht. Hier gehts dann um Rücksichtnahme, ein Wort, was die meisten hier im Forum eh noch lernen müssen.
Insofern hat Clawg, ich brings kaum über die Lippen, hier verdammt Recht.

Muss ich so rautieren.

Ein Kumpel von mir hat das Ganze vor einiger allerdings sehr clever gemacht, immer, wenn er eine Party geschmissen hat, hat er so eine Tüte mit Ohropax den Flur gehängt und darunter einen Zettel mit dem Hinweis, dass die anderen Mieter sich gerne bedienen dürfen und, falls es doch zu laut werden sollte, sich halt einfach kurz melden sollen. Gab _nie_ Probleme oder auch nur Beschwerden.
 

haviii

Guest
Musst Zettel in Flur hänge:

Liebe Nachbarn, meine Schwester heiratet morgen einen Hells Angel, es wird also laut.

Wenn ihr euch beschweren wollt: viel Spass.


P.S: Ich kann nix dafür, ich traue mich auch nicht mich zu beschweren!
 
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