Mietrecht

{~Espectro~}

Guest
Hi, hätte eine Frage bezüglich des Mietrechts.

Vorweg: Hab bereits versucht die Verbraucherzentrale anzurufen, da erreicht man scheinbar nur bis Donnerstag jemand - probiere es ergo Montag nochmal.

Hab am 01.09. einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, bin nun aus diversen Gründen (nicht enden wollende Umbauarbeiten, die längst abgeschlossen sein müssten u.a.) sehr unglücklich mit meiner Wohnungswahl.

Nun stellt sich für mich die Frage wie ich da rauskomme, insbesondere da ich in dieser Woche bereits mehrere gute (deutlich bessere) Alternativen gefunden habe.

Meine eigentliche Frage zielt auf die Möglichkeit ab, innerhalb einer Frist von 2 Wochen von meinem Vertrag zurücktreten zu können. Jedenfalls hab ich mir das so sagen lassen. Trifft das zu?

Bezüglich der Mietzeit bzw. Kündigungsfrist steht im Vertrag:


"Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2008 und läuft auf 1 Jahr.
Danach können Mieter und Vermieter das Mietverhältnis nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen schriftlich kündigen.

Die Kündigung muss spätestens bis zum gesetzlichen Kündigungstermin, dem 3. Werktag eines Kalendermonats, beim Vertragspartner eingegangen sein.

Daneben kann der Vermieter das Mietverhältnis nach §§ 553 bis 554a BGB fristlos kündigen."


Laut Internet-Recherche und anderen Auskünften ist die Passage sowieso nicht gültig, da Kündigungsfristen über 3 Monaten ungültig sind. Mir gehts allerdings mehr um die 2 Wochen Rücktrittsfrist.

Wäre super wenn mir jemand ein bisschen weiterhelfen könnte. :)
 
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Ich dachte, diese 2 Wochen gelten nur im Fernabsatzgesetz, hast du die Wohnung übers Internet bestellt? 8[

Ansonsten frag halt den Anwalt oder den Mieterschutzbund, als Mieter haste so viele Rechte, da wird sich was machen lassen denke ich.

Alternative: Erst mal freundlich den Vermieter fragen, ob es vielleicht für ihn ok ist wenn man einfach alles rückgängig macht?
 

{~Espectro~}

Guest
Der wird kein bisschen kulant sein, dass weiss ich jetzt schon.
Zur Not würde ich ihn natürlich fragen, aber auch nur wenn's nicht anders geht.

Anwalt/Mieterschutzbund/Verbraucherzentrale werd' ich erst Montag wieder erreichen, werd' aber schauen ob ich morgen vormittag vielleicht jemand in der Richtung an den Hörer bekomme.

Danke dir ;)
 
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wohnst du jetzt schon drin? wenn ja kannste imho wohl nur mindern .. und wenn nein kannste vermutlich auch nur schadensersatz geltend machen, der aber attraktiver wäre auch als ne minderung. wärste heute schon zum anwalt und wüßtest es genau könnteste jetzt eventuell im dicken hotel o.ä. sitzen bis du einziehen kannst, auf vermieterkosten :fu:

achso, kuma hat natürlich recht, bei nem vertrag den man persönlich anwesend geschlossen hat kann man nicht einfach von irgendwelchen rücktrittsfristen fabulieren die nur im fernabsatz (und eventuell noch bei haustürgeschäften) gelten.
 
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bin kein experte in mietrecht, aber imho macht es doch keinen unterschied ob er schon drin wohnt oder nicht. Vertrag ist abgeschlossen und damit unabhängig von der Frage, ob er schon eingezogen ist oder nicht.

Ansonsten haben meine Vorredner alles wichtige gesagt: 2 Wochen Widerrufsrecht gibts nur bei Fernabsatz und Haustürgeschäften, nicht bei Wohnungen. Je nachdem wie gravierend die mängel sind, kannst du natürlich immer versuchen mit einer ausserordentlichen Kündigung nach §§543, 569 BGB zu kommen, allerdings müssen hierfür schon wirklich schwerwiegende Mängel sein, die hürden für eine ausserordentliche kündigung sind diesbezüglich von den gerichten sehr hoch angesetzt worden.
 

{~Espectro~}

Guest
Okay, scheint als hätte mir da tatsächlich jemand einen Bären aufgebunden.

Ich schau jetzt erstmal inwiefern diese Laufzeit von einem Jahr rechtens ist, meiner Meinung nach gelten 3 Monate Kündigungsfrist.

Falls jemand dazu noch genaueres weiss: schonmal Danke und auch an die Vorposter. :)
 
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ich weiß nicht ob du mich gemeint hast greg, aber ich hab nie gesagt dass er aus dem vertrag raus kommt wenn er noch nicht drin wohnt, ich habe von schadenersatz gesprochen wie du sicherlich beim erneuten lesen feststellen wirst. und zwar schadenersatz für die zeit wo er schon drin wohnen könnte aber noch nicht einziehen kann, sprich vielleicht keine bleibe hat etc pp.
ich gehe aber davon dass du mich gemeint hast weil ich der einzige war der zwischen schon drin wohnen und dem gegenteil differenziert hat.

und gerade bei einer außerordentlichen kündigung wäre aber ein langfristiges (!, was ja noch nicht vorliegt) nicht einziehen können von ebenfalls außerordentlicher relevanz.

ich finde es übrigens vom threadersteller sehr befremdlich dass er sich zwar für die beiträge bedankt, diese aber offensichtlich gelesen hat, sonst hätte sich ja sicherlich mal bemüht die frage ob er nun schon drin wohnt oder nicht zu beantworten.

ich schreibe dir aber dennoch noch etwas, bin ja ein netter mensch. wenn du das nächste mal nach kündigungsfristen googlest dann gib auch ein "befristeter" bzw. "unbefristeter mietvertrag", je nachdem was du halt hast. dann kommst du nämlich auch zu brauchbaren ergebnissen. der trick am googlen liegt nicht darin soviele suchergebnisse wie möglich sondern sowenig wie nötig zu erhalten; noch ein gratis tipp.
 

{~Espectro~}

Guest
Vielen Dank für die behindertengerechte Erklärung, bin halt recht dof und auch etwas dum. :)

Dass ich nun ausgerechnet deine Frage unbeantwortet gelassen habe tut mir sehr leid, die Richtung Schadensersatz/Minderung ist für mich momentan nunmal irrelevant. Wollte deine Gefühle nicht verletzen.

Lieben Gruß
 
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dann dürfen wir jetzt also erraten dass du schon drin wohnst? :/
 
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Original geschrieben von aMrio
ich weiß nicht ob du mich gemeint hast greg, aber ich hab nie gesagt dass er aus dem vertrag raus kommt wenn er noch nicht drin wohnt, ich habe von schadenersatz gesprochen wie du sicherlich beim erneuten lesen feststellen wirst. und zwar schadenersatz für die zeit wo er schon drin wohnen könnte aber noch nicht einziehen kann, sprich vielleicht keine bleibe hat etc pp.
ich gehe aber davon dass du mich gemeint hast weil ich der einzige war der zwischen schon drin wohnen und dem gegenteil differenziert hat.

und gerade bei einer außerordentlichen kündigung wäre aber ein langfristiges (!, was ja noch nicht vorliegt) nicht einziehen können von ebenfalls außerordentlicher relevanz.

hab mich bissel undeutlich ausgedrückt. Was ich meinte, ist dass schadensersatz unabhängig davon ist, ob er eingezogen ist oder nicht. Auch wenn er schon eingezogen ist, weil er z.B. einfach nicht dran gedacht hat sich ein hotel zunehmen, die wohnung aber objektiv unzumutbar ist, kann er noch in ein hotel ziehen und die kosten als schadensersatz geltend machen.
Dass zumindest nach der bisherigen schilderung die mängel so schwerwiegend nicht sein können, seh ich genauso und habs auch oben geschrieben.
 
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achso, aber naja, nach mehreren wochen drin wohnen und dann erst in ein teures hotel könnte unter umständen höchstens auf nen vergleich rauslaufen, etwas dulden = es akzeptieren. am besten hat er auch noch die aktuelle miete nicht unter vorbehalt gezahlt und so ..
 
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