{~Espectro~}
Guest
Hi, hätte eine Frage bezüglich des Mietrechts.
Vorweg: Hab bereits versucht die Verbraucherzentrale anzurufen, da erreicht man scheinbar nur bis Donnerstag jemand - probiere es ergo Montag nochmal.
Hab am 01.09. einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, bin nun aus diversen Gründen (nicht enden wollende Umbauarbeiten, die längst abgeschlossen sein müssten u.a.) sehr unglücklich mit meiner Wohnungswahl.
Nun stellt sich für mich die Frage wie ich da rauskomme, insbesondere da ich in dieser Woche bereits mehrere gute (deutlich bessere) Alternativen gefunden habe.
Meine eigentliche Frage zielt auf die Möglichkeit ab, innerhalb einer Frist von 2 Wochen von meinem Vertrag zurücktreten zu können. Jedenfalls hab ich mir das so sagen lassen. Trifft das zu?
Bezüglich der Mietzeit bzw. Kündigungsfrist steht im Vertrag:
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2008 und läuft auf 1 Jahr.
Danach können Mieter und Vermieter das Mietverhältnis nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen schriftlich kündigen.
Die Kündigung muss spätestens bis zum gesetzlichen Kündigungstermin, dem 3. Werktag eines Kalendermonats, beim Vertragspartner eingegangen sein.
Daneben kann der Vermieter das Mietverhältnis nach §§ 553 bis 554a BGB fristlos kündigen."
Laut Internet-Recherche und anderen Auskünften ist die Passage sowieso nicht gültig, da Kündigungsfristen über 3 Monaten ungültig sind. Mir gehts allerdings mehr um die 2 Wochen Rücktrittsfrist.
Wäre super wenn mir jemand ein bisschen weiterhelfen könnte.
Vorweg: Hab bereits versucht die Verbraucherzentrale anzurufen, da erreicht man scheinbar nur bis Donnerstag jemand - probiere es ergo Montag nochmal.
Hab am 01.09. einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, bin nun aus diversen Gründen (nicht enden wollende Umbauarbeiten, die längst abgeschlossen sein müssten u.a.) sehr unglücklich mit meiner Wohnungswahl.
Nun stellt sich für mich die Frage wie ich da rauskomme, insbesondere da ich in dieser Woche bereits mehrere gute (deutlich bessere) Alternativen gefunden habe.
Meine eigentliche Frage zielt auf die Möglichkeit ab, innerhalb einer Frist von 2 Wochen von meinem Vertrag zurücktreten zu können. Jedenfalls hab ich mir das so sagen lassen. Trifft das zu?
Bezüglich der Mietzeit bzw. Kündigungsfrist steht im Vertrag:
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2008 und läuft auf 1 Jahr.
Danach können Mieter und Vermieter das Mietverhältnis nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen schriftlich kündigen.
Die Kündigung muss spätestens bis zum gesetzlichen Kündigungstermin, dem 3. Werktag eines Kalendermonats, beim Vertragspartner eingegangen sein.
Daneben kann der Vermieter das Mietverhältnis nach §§ 553 bis 554a BGB fristlos kündigen."
Laut Internet-Recherche und anderen Auskünften ist die Passage sowieso nicht gültig, da Kündigungsfristen über 3 Monaten ungültig sind. Mir gehts allerdings mehr um die 2 Wochen Rücktrittsfrist.
Wäre super wenn mir jemand ein bisschen weiterhelfen könnte.