[Mietrecht] - Vor-Mietvertrag

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Moin,

folgendes Problem. Habe einen Vormietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, möchte davon aus diversen Gründen jetzt allerdings zurücktreten. Der Vormietvertrag beinhaltet keinerlei Klauseln die mir Nachteile bringen würden, wenn ich mich nun weigere den Hauptmietvertrag zu unterschreiben (zB Vertragsstrafe o.ä.).

Mich interessiert jetzt hauptsächlich, wie verbindlich ist so ein "Vormietvertrag"? Habe gelesen, allerdings in eher unsicherer Quelle, dass der Vermieter auf diesem Vorvertrag als Mietvertrag bestehen kann, falls ich mich weigere den eigentlich Mietvertrag zu unterschreiben. Dann allerdings auch nur zu den Konditionen, die im Vormietvertrag angegeben sind.

Vllt. weiß da jemand über die Rechtslage bescheid oder hatte auch schonmal so ein Problem. Bedanke mich schonmal für jede Hilfe recht herzlich.
 
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Wozu soll ein Vor-Mietvertrag denn sonst gut sein, wenn nicht dafür, noch zurücktreten zu können?
 
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Naja, vielleicht dafür, dass es den Mieter verpflichtet auch den Hauptvertrag zu unterschreiben, quasi als Absicherung für den Vermieter?!

Wie gesagt, bin mir da nicht sicher und hab im Internet auch nichts großes darüber gefunden.
 
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Original geschrieben von DNS(HaMi)
Naja, vielleicht dafür, dass es den Mieter verpflichtet auch den Hauptvertrag zu unterschreiben, quasi als Absicherung für den Vermieter?!
Dann könnte man auch einfach direkt den Hauptvertrag unterschreiben und sich diese Ehrenrunde sparen 8[
 
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Wozu soll ein Vormietvertrag gut sein wenn beide Parteien keine Vorteile/Nachteile daraus ziehn können.

Irgendwo werden da schon nen paar fiese Klauseln im kleingedruckten stehn :)
 

Clawg

Guest
Original geschrieben von DNS(HaMi)
Naja, vielleicht dafür, dass es den Mieter verpflichtet auch den Hauptvertrag zu unterschreiben, quasi als Absicherung für den Vermieter?!

Wie gesagt, bin mir da nicht sicher und hab im Internet auch nichts großes darüber gefunden.

Was steht denn in diesem Vertrag
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
merkwürdig, sag mal was genau in dem vertrag steht
 

qwertzasdf1234

Guest
lol genau. "hiermit bestätige ich, dass ich einen mir unbekannten vertrag unterzeichnen werde, in dem der vermieter berechtigt ist, alles zu verlangen und zu ändern, was er möchte". so oder so ähnlich stell ich mir das grad vor, zomg.
 
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Das ist eigentlich ein ganz einfaches Ding.

Meine und Seine Daten stehen halt drin. Die Kosten die veranschlagt werden, halt Miete + NK + Kabel-TV+BK (Müll, Winterdienst) und das die genauen Vereinbarungen dann später im Hauptvertrag festgehalten werden sollen.
Und dann halt beide Unterschriften.

Wirklich nichts Kleingedrucktes oder sonst irgendwas, was mir einen Nachteil bringen würde. Keine fiesen Klauseln, nichtmal was von Renovierungskram steht da drin. Auch nicht das ich durch diesen Vorvertrag verpflichtet bin, den Hauptvertrag zu unterschreiben.

Trotzdem weiß ich halt nicht, wie so ein Vorvertrag rechtlich gehandhabt wird.
 
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Ist das ein Formularvertrag oder sieht der mehr so aus, als haette ihn der Vermieter selbst geschrieben?
Normalerweise soll so ein Vormietvertrag dem vermeintlichen Mieter ein "Erst-Mietrecht" geben, d.h. wenn andere Interessenten fuer das Objekt auftauchen, muss erst dem Vormieter nochmals die Chance gegeben werden sein Recht in Anspruch zu nehmen.
Andere vereinbaren durch so einen Mietvertrag Nutzungsrechte fuer Objekte die im (Um)Bau sind oder aus anderen Gruenden eine vorherige Vereinbarung benoetigen.
Aber ganz egal wofuer der Vertrag gedacht war, wenn keine Vertragsstrafen vorgesehen sind, ist er nutzlos. Moegliche Strafen muessen aber auch im Vertrag selbst festgehalten sein, weil es keine gesetzlichen gibt.
 
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ich denke nicht, dass der vorvertrag völlig nutzlos ist nur weil keine vertragsstrafen drinstehen. das fehlen einer strafe entbindet nicht von einer verbindlichkeit, was sich in diesem fall hier darin auswirken _könnte_, dass der vermieter berechtigten schadensersatz einfordert, beispielsweise weil er nicht weiter nach nem neuen mieter gesucht hat und sich die vermietung nun um eine gewisse zeit verzögert.
 
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Original geschrieben von aMrio
ich denke nicht, dass der vorvertrag völlig nutzlos ist nur weil keine vertragsstrafen drinstehen. das fehlen einer strafe entbindet nicht von einer verbindlichkeit, was sich in diesem fall hier darin auswirken _könnte_, dass der vermieter berechtigten schadensersatz einfordert, beispielsweise weil er nicht weiter nach nem neuen mieter gesucht hat und sich die vermietung nun um eine gewisse zeit verzögert.

So ungefähr hat er mir das vorhin auch erklärt. Er würde vom Vertrag zurücktreten, fordert dafür aber als Entschädigung eine Kaltmiete. Der Vertrag ist ein Vordruck von einer Wohn- und Mietgesellschaft, in der er Mitglied ist.
 
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Insgesamt seh ichs wie Amrio, allein die Tatsache dass mögliche vertragsstrafen nicht schon im vertrag stehen bedeutet nicht automatisch, dass beide seiten bei vertragsbruch nicht haften müssen, schadensersatz wegen vertragsverletzung ist hier also durchaus denkbar, ohne den vertrag gelesen zu haben wird dir aber keiner was genaues sagen können.
Zusätzlich wären noch Schadensersatzpflichten aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen denkbar (c.i.c. §311 II BGB)

Wenn du magst kannst du den vertrag einscannen (namen, adressen etc vorher schwärzen), und hier reinstellen bzw mir mailen, ich schau ihn dann gerne durch.
 
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Der VERmieter wird halt gebunden sein die wohnung nicht wem anders zu geben. als mieter hast du doch durch den kaufmännisch betrachtete wirklich hirnrissige Mieterschutz eh alle vorteile.
 
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Wenn er Schadensersatz einfordert, muss er einen entgangenen Gewinn nachweisen. Der Gewinn waere zwar die erste Mietzahlung gewesen, ist aber seinerseits nur rein hypothetisch, denn der Vormieter hat ja weiterhin die Moeglichkeit vom Vertrag zurueckzutreten bzw. den endgueltigen Vertrag eben nicht zu unterzeichnen (außer im Vertrag steht tatsaechlich, dass der Mieter mit der Unterzeichnung des Mietvertrags sich dazu verpflichtet auch den eigentlichen Mietvertrag zu unterzeichnen - was hier aber nicht der Fall zu sein scheint).
Ein entgangener Gewinn koennte zwar auch darin bestehen, dass er in dem Zeitraum keinen anderen Mieter mehr gesucht hat, aber auch diese Person x haette fuer den gleichen Zeitraum keine Miete gezahlt, d.h. kein entgangener Gewinn. Und der eigentliche Mietzeitraum laeuft ja anscheinend noch gar nicht, d.h. der Vermieter hat noch Gelegenheit den endgueltigen Mietvertrag mit der Person X zu unterschreiben.

Aber da der Typ Mitglied in dieser Wohn- und Mietgesellschaft ist, wird das wohl durchdacht sein. Sie kennen die Rechtssprechung, die beim Mietrecht so ausfuehrlich ist, dass man anhand der Gesetzes gar nicht mehr normal arbeiten kann ohne sie zu kennen. Mit einer RS-Versicherung wuerde ich das pruefen lassen, hast du keine, kommst du mit einer Zahlung der Kaltmiete wohl am billigsten weg.
 
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ok finger hoch, wer hat schonmal einen VORVERTRAG _gesehen_ (nicht in der theorie jemanden drüber quatschen gehört oder sowas) dessen sinn / inhalt nicht die spätere unterzeichnung des eigentlichen vertrags ist?
 
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Wer hat hier denn meine 2 Finger geloescht? Das war ne ernste Antwort auf amrios Frage :(

Also amrio, nochmal: ich hab so einen Vormietvertrag schon gesehen, mit eben dem Ziel wie ich es oben beschrieben habe.
Erzaehlst du mir jetzt etwas von der harten Praxiswelt da draußen ? :(
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ich hatte auch zuerst an die fehlende vertragsstrafe gedacht, aber dann ist mir §555 bgb eingefallen ->

"Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam. "

ist der nicht wirksam für vorverträge? an sich leuchtet mir nämlich sonst auch nicht ein warum man nicht einfach einen richtigen mietvertrag welcehr aufs einzugsdatum dattiert ist unterzeihnet.
 

haviii

Guest
Vertrag ist Vertrag.

Wenn Du nicht erfüllst, kannst auf Schadensersatz verklagt werden.

Schlimmste was passieren kann ist das du ein, zwei Kaltmieten zahlen musst.
 
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Original geschrieben von yentoh
Wer hat hier denn meine 2 Finger geloescht? Das war ne ernste Antwort auf amrios Frage :(

Also amrio, nochmal: ich hab so einen Vormietvertrag schon gesehen, mit eben dem Ziel wie ich es oben beschrieben habe.
Erzaehlst du mir jetzt etwas von der harten Praxiswelt da draußen ? :(
du hast einen vormietvertrag gehabt / gesehen in welchem nicht drin stand dass die wohnung vermietet werden soll?

ein vorvertrag drängt IMMER auf die erfüllung eines späteren hauptvertrages, deswegen heißt es vorvertrag. alles andere ist schlichtweg per definition kein vorvertrag, auch wenn es vielleicht drüber gestanden hat.
 
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Nein, der Vormietvertrag den ich meine, bezog sich auf das Erstmietrecht.
Was willst du damit beweisen, wenn du sagst, dass sich jeder Vormietvertrag auf eine spaetere Unterzeichnung bezieht?
Das loest die Frage nach einem moeglichen Schadensersatz nicht, weil der Vormietvertrag kein gesetzlich geregelter Fall ist. Eine pauschale Schadensannahme bei nicht-Unterzeichnung ist also entweder durch Rechtssprechung geregelt oder muss einzeln gem. §§280 nachgewiesen werden.

§555 BGB ist imo eine Kontrollklausel gegen ueberzogene Ansprueche des Vermieters, d.h. der Vermieter darf bei Vertragsbruch des Mieters außer den ueblichen 3 Mieten + Kaution keine sonstigen Summen beanspruchen.
 
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Sollte es sich bei dem Vorvertrag um einen handeln, der als Hauptpflicht den Abschluss eines Mietvertrages zum Inhalt hat, kannst Du ihn nach den üblichen Regeln der Kündigung über Wohnraummiete kündigen. Einfach zurücktreten kannst Du nur, wenn ein solches Recht im Vertrag verankert ist.
Schließt Du den Mietvertrag nicht, bist Du haftbar aus dem Vertrag nach den allgemeinen Regeln.

Vielleicht kannst Du Dich mit dem Vermieter einigen. Ansonsten gilt pacta sunt servanda. Pech gehabt.
 
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