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Moin,
folgendes Problem. Habe einen Vormietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, möchte davon aus diversen Gründen jetzt allerdings zurücktreten. Der Vormietvertrag beinhaltet keinerlei Klauseln die mir Nachteile bringen würden, wenn ich mich nun weigere den Hauptmietvertrag zu unterschreiben (zB Vertragsstrafe o.ä.).
Mich interessiert jetzt hauptsächlich, wie verbindlich ist so ein "Vormietvertrag"? Habe gelesen, allerdings in eher unsicherer Quelle, dass der Vermieter auf diesem Vorvertrag als Mietvertrag bestehen kann, falls ich mich weigere den eigentlich Mietvertrag zu unterschreiben. Dann allerdings auch nur zu den Konditionen, die im Vormietvertrag angegeben sind.
Vllt. weiß da jemand über die Rechtslage bescheid oder hatte auch schonmal so ein Problem. Bedanke mich schonmal für jede Hilfe recht herzlich.
folgendes Problem. Habe einen Vormietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, möchte davon aus diversen Gründen jetzt allerdings zurücktreten. Der Vormietvertrag beinhaltet keinerlei Klauseln die mir Nachteile bringen würden, wenn ich mich nun weigere den Hauptmietvertrag zu unterschreiben (zB Vertragsstrafe o.ä.).
Mich interessiert jetzt hauptsächlich, wie verbindlich ist so ein "Vormietvertrag"? Habe gelesen, allerdings in eher unsicherer Quelle, dass der Vermieter auf diesem Vorvertrag als Mietvertrag bestehen kann, falls ich mich weigere den eigentlich Mietvertrag zu unterschreiben. Dann allerdings auch nur zu den Konditionen, die im Vormietvertrag angegeben sind.
Vllt. weiß da jemand über die Rechtslage bescheid oder hatte auch schonmal so ein Problem. Bedanke mich schonmal für jede Hilfe recht herzlich.