Mietrecht-Schönheitsrepaturen

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Hab da mal ne grundlegende Frage:
Endrenovierungsklauseln sind ja soviel ich gehört in einem Mietvertrag mittlerweile unzulässig. Aber es gibt ja in den meisten Fällen noch die Schönheitsrepaturenklausel, die besagt, dass man abgenutzte Dinge reparieren sollte.

So nun zu meinem Anliegen: Ich ziehe in 1 Monat aus meiner Wohnung aus. Als ich damals diese Wohnung übernommen habe, hatten die Vormieter ein Chaos angerichtet: in der Küche die Tapete mit Fett beschmiert, Überall Risse in der Tapete, Steckdosen sind aus der Verankerung rausgerissen etc.

In meinem Mievertrag den ich damals bekommen habe (der nur 1 Seite lang war lol) gibt es weder ne Renovierungs- noch ne Schönheitsrepaturklausel. Wie sieht das jetzt aus, wenn ich ausziehe? Muss ich Schönheitsrepaturen vornehmen oder ist das dann Sache des Vermieters?
Ich werde die Wohnung so verlassen, wie ich sie bekommen habe. Da ich nur 3 Tage die Woche hier war, hab ich es auch nicht eingesehen den Saustall aufzuräumen, den meine Vormieter hinterlassen haben.
Kann der Vermieter mir ohne eine Schönheitsrepaturklausel diese Repaturen aufdrängen, sprich streichen etc.?

ich frage, das hier nach, da in meinem neuen Mietvertrag, der aus 7 Seiten besteht, z.b. diese Klausel vorhanden ist und andere Klauseln enthalten ist.
Als ich meinen neuen VerMieter gefragt habe, ob es normal ist, dass ein Mietvertrag nur eine Seite lang ist, meinte er das sei sehr ungewöhnlich.

Ich habe meinen alten Vermieter damals bei Einzug noch gefragt, ob wir was machen müssen, da nichts vertraglich gereglt ist: Da meinte er nur, so rausgehen wie reingekommen.
 
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Nö, laut § 535 Abs.1 S.2 sowie § 538 ist es Sache des Vermieters (sofern nichts anderes vereinbart wurde, etwa durch eine solche Klausel).

Als ich meinen neuen VerMieter gefragt habe, ob es normal ist, dass ein Mietvertrag nur eine Seite lang ist, meinte er das sei sehr ungewöhnlich.
Für einen Mietvertrag braucht man nur 2 Vereinbarungen:
1) Um welche Sache geht es und
2) wieviel soll bezahlt werden.

Also reicht der Satz "V vermietet dem M die Wohnung (genaue Bestimmung) zum Preis von X € monatlich."
Alles darüber hinausgehende bestimmt nur Abweichungen vom "Standard-Mietvertrag" des BGB. Dass die Mietverträge idR länger als einen Satz sind, liegt daran, dass beide Parteien ein Interesse daran haben, abweichende Vereinbarungen zu treffen.
 
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Kann er so ohne weiteres nicht,


aber: Wie sieht es im alten Mietvertrag mit vermerkten Schäden an der Wohnung aus? Ansonsten könnte er dir versuchen da was in die Schuhe zu schieben oder Stress mit der Kaution machen.
 
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Warum gehst du nicht zum Mieterschutzbund oder ähnlichen Einrichtungen und lässt dich für ein paar Euro beraten?

Hier kommen eh nur Leute wie "Haifish" die einzelne Paragraphen aus dem Zusammen reisen und dann denken sie hätten Ahnung.
 
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Endrenovierungsklauseln sind ja soviel ich gehört in einem Mietvertrag mittlerweile unzulässig.

Das ist so (soweit ich weiss) nicht richtig. Es ist nicht mehr erlaubt, den Mieter zu regelmaessigen Renovierungen UND einer Endrenovierung zu verpflichten. Solange der Mietvertrag aber nur eins von beidem vorsieht, ist das weiterhin erlaubt.
 
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Hier kommen eh nur Leute wie "Haifish" die einzelne Paragraphen aus dem Zusammen reisen und dann denken sie hätten Ahnung.
Und natürlich kannst du als Hort des Wissens, wo du ja zweifellos mehr Ahnung hast als alle anderen sonst, auch noch begründen, inwiefern der Hinweis auf grundlegende Regeln des Mietrechts ein "aus dem Zusammen reisen" ist. Wenn vertraglich nichts abweichendes geregelt ist, gilt das was im Gesetz steht. Hier ist nichts abweichendes geregelt. Also rate mal was jetzt gilt...

Btw: Wer reist hier eigentlich mit wem wo hin?
 
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Das ist so (soweit ich weiss) nicht richtig. Es ist nicht mehr erlaubt, den Mieter zu regelmaessigen Renovierungen UND einer Endrenovierung zu verpflichten. Solange der Mietvertrag aber nur eins von beidem vorsieht, ist das weiterhin erlaubt.

Regelmäßige Renovierungen sind überhaupt nicht mehr zulässig, viel mehr musst du renovieren, wenn es halt notwendig ist. Dumm natürlich, wenn das öfter als die alten regelmäßigen Renovierungen vorkommt (sollte aber bei normaler Nutzung nicht passieren).
 

Comadevil

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Ich hoffe, dass du die Schäden bei EInzug mit deinem Vermieter in einem Übergabeprotokoll (oder Zeugen) festgehalten hast oder dein Vermieter sich an sein Versprechen hält. Ansonsten könnte es Streß geben
 
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Ich hoffe, dass du die Schäden bei EInzug mit deinem Vermieter in einem Übergabeprotokoll (oder Zeugen) festgehalten hast oder dein Vermieter sich an sein Versprechen hält. Ansonsten könnte es Streß geben


Kann er mich denn deswegen belangen, wenn es nichtmal ne schönheitsreparaturklausel im vertrag gibt?
Weil wie schon zuvor gesagt, is der Vermieter eigentlich zuständig für die Instandhaltung des Mietobjektes. Oft wird dies dann durch diese Klauseln an den Mieter weitergegeben.
Das is meine eigentlich Frage, ob er ohne bestehende Schönheitsreparaturklausel mich zur Instandsetzung bzw. Reparatur (Streichen, beheben von Schäden) heranziehen kann?
 
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