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Hab da mal ne grundlegende Frage:
Endrenovierungsklauseln sind ja soviel ich gehört in einem Mietvertrag mittlerweile unzulässig. Aber es gibt ja in den meisten Fällen noch die Schönheitsrepaturenklausel, die besagt, dass man abgenutzte Dinge reparieren sollte.
So nun zu meinem Anliegen: Ich ziehe in 1 Monat aus meiner Wohnung aus. Als ich damals diese Wohnung übernommen habe, hatten die Vormieter ein Chaos angerichtet: in der Küche die Tapete mit Fett beschmiert, Überall Risse in der Tapete, Steckdosen sind aus der Verankerung rausgerissen etc.
In meinem Mievertrag den ich damals bekommen habe (der nur 1 Seite lang war lol) gibt es weder ne Renovierungs- noch ne Schönheitsrepaturklausel. Wie sieht das jetzt aus, wenn ich ausziehe? Muss ich Schönheitsrepaturen vornehmen oder ist das dann Sache des Vermieters?
Ich werde die Wohnung so verlassen, wie ich sie bekommen habe. Da ich nur 3 Tage die Woche hier war, hab ich es auch nicht eingesehen den Saustall aufzuräumen, den meine Vormieter hinterlassen haben.
Kann der Vermieter mir ohne eine Schönheitsrepaturklausel diese Repaturen aufdrängen, sprich streichen etc.?
ich frage, das hier nach, da in meinem neuen Mietvertrag, der aus 7 Seiten besteht, z.b. diese Klausel vorhanden ist und andere Klauseln enthalten ist.
Als ich meinen neuen VerMieter gefragt habe, ob es normal ist, dass ein Mietvertrag nur eine Seite lang ist, meinte er das sei sehr ungewöhnlich.
Ich habe meinen alten Vermieter damals bei Einzug noch gefragt, ob wir was machen müssen, da nichts vertraglich gereglt ist: Da meinte er nur, so rausgehen wie reingekommen.
Endrenovierungsklauseln sind ja soviel ich gehört in einem Mietvertrag mittlerweile unzulässig. Aber es gibt ja in den meisten Fällen noch die Schönheitsrepaturenklausel, die besagt, dass man abgenutzte Dinge reparieren sollte.
So nun zu meinem Anliegen: Ich ziehe in 1 Monat aus meiner Wohnung aus. Als ich damals diese Wohnung übernommen habe, hatten die Vormieter ein Chaos angerichtet: in der Küche die Tapete mit Fett beschmiert, Überall Risse in der Tapete, Steckdosen sind aus der Verankerung rausgerissen etc.
In meinem Mievertrag den ich damals bekommen habe (der nur 1 Seite lang war lol) gibt es weder ne Renovierungs- noch ne Schönheitsrepaturklausel. Wie sieht das jetzt aus, wenn ich ausziehe? Muss ich Schönheitsrepaturen vornehmen oder ist das dann Sache des Vermieters?
Ich werde die Wohnung so verlassen, wie ich sie bekommen habe. Da ich nur 3 Tage die Woche hier war, hab ich es auch nicht eingesehen den Saustall aufzuräumen, den meine Vormieter hinterlassen haben.
Kann der Vermieter mir ohne eine Schönheitsrepaturklausel diese Repaturen aufdrängen, sprich streichen etc.?
ich frage, das hier nach, da in meinem neuen Mietvertrag, der aus 7 Seiten besteht, z.b. diese Klausel vorhanden ist und andere Klauseln enthalten ist.
Als ich meinen neuen VerMieter gefragt habe, ob es normal ist, dass ein Mietvertrag nur eine Seite lang ist, meinte er das sei sehr ungewöhnlich.
Ich habe meinen alten Vermieter damals bei Einzug noch gefragt, ob wir was machen müssen, da nichts vertraglich gereglt ist: Da meinte er nur, so rausgehen wie reingekommen.
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