Servus Jungs, hallo liebe Juristen im Forum.
Zum 30.09 zieh ich aus meiner Bude aus und ich hab soeben von meiner Hausverwaltung erfahren, dass wir neben den kleinen Schönheitsreperaturen (Löcher in der Wand stopfen etc.) auch streichen sollen, was ich nicht eingesehen habe.
Wir haben die Wohnung in einem halbrenovierten Zustand (im Mietvertrag steht renovierten Zustand) erhalten, und jetzt, nach 2 Jahren und 9 Monaten, ist die Wohnung noch immer in einem sehr guten Zustand. Ich sehe es nicht ein, komplett weiße (minimal vergilbte) Wände mit minimalen Verfärbungen nochmal komplett weiß zu streichen, da es a) völlig unverhältnismäßig ist und b) es sich um eine 150qm Altbau-Wohnung handelt, und ich bestimmt kein 35qm-Zimmer mit Deckenhöhe 4,50m KOMPLETT streiche, weil hinterm Bett eine kleine Verfärbung herrscht.
Auch ein Blick in meinen Mietvertrag lässt mich nicht schlau werden. Dort steht von Renovierungsarbeiten überhaupt nichts, nur dass die Wohnung bei Auszug im sauberen Zustand zurückzugeben ist.
Auch unter dem Punkt "Schönheitsreperaturen" steht nichts von irgendwelchen Renovierungsarbeiten bei Auszug oder nach irgendeiner Mietdauer.
Muss ich also streichen? Beruft sich mein Vermieter auf den Zustand der Wohnung vor Auszug oder kann ich schön die Biege machen ohne irgendwelche Konsequenzen.
Ich habe keine Lust zu streichen aber ebenfalls auch keine Lust auf einen ewigen Rechtsstreit da ich die Kaution wieder haben will.
Ich werde bei meiner Hausverwaltung später nochmal anrufen, was kann ich da sagen?
danke im Vorraus.
Zum 30.09 zieh ich aus meiner Bude aus und ich hab soeben von meiner Hausverwaltung erfahren, dass wir neben den kleinen Schönheitsreperaturen (Löcher in der Wand stopfen etc.) auch streichen sollen, was ich nicht eingesehen habe.
Wir haben die Wohnung in einem halbrenovierten Zustand (im Mietvertrag steht renovierten Zustand) erhalten, und jetzt, nach 2 Jahren und 9 Monaten, ist die Wohnung noch immer in einem sehr guten Zustand. Ich sehe es nicht ein, komplett weiße (minimal vergilbte) Wände mit minimalen Verfärbungen nochmal komplett weiß zu streichen, da es a) völlig unverhältnismäßig ist und b) es sich um eine 150qm Altbau-Wohnung handelt, und ich bestimmt kein 35qm-Zimmer mit Deckenhöhe 4,50m KOMPLETT streiche, weil hinterm Bett eine kleine Verfärbung herrscht.
Auch ein Blick in meinen Mietvertrag lässt mich nicht schlau werden. Dort steht von Renovierungsarbeiten überhaupt nichts, nur dass die Wohnung bei Auszug im sauberen Zustand zurückzugeben ist.
Auch unter dem Punkt "Schönheitsreperaturen" steht nichts von irgendwelchen Renovierungsarbeiten bei Auszug oder nach irgendeiner Mietdauer.
Muss ich also streichen? Beruft sich mein Vermieter auf den Zustand der Wohnung vor Auszug oder kann ich schön die Biege machen ohne irgendwelche Konsequenzen.
Ich habe keine Lust zu streichen aber ebenfalls auch keine Lust auf einen ewigen Rechtsstreit da ich die Kaution wieder haben will.
Ich werde bei meiner Hausverwaltung später nochmal anrufen, was kann ich da sagen?
danke im Vorraus.