[Mietrecht] Muss ich bei Auszug streichen? Hlp plz

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Servus Jungs, hallo liebe Juristen im Forum.

Zum 30.09 zieh ich aus meiner Bude aus und ich hab soeben von meiner Hausverwaltung erfahren, dass wir neben den kleinen Schönheitsreperaturen (Löcher in der Wand stopfen etc.) auch streichen sollen, was ich nicht eingesehen habe.

Wir haben die Wohnung in einem halbrenovierten Zustand (im Mietvertrag steht renovierten Zustand) erhalten, und jetzt, nach 2 Jahren und 9 Monaten, ist die Wohnung noch immer in einem sehr guten Zustand. Ich sehe es nicht ein, komplett weiße (minimal vergilbte) Wände mit minimalen Verfärbungen nochmal komplett weiß zu streichen, da es a) völlig unverhältnismäßig ist und b) es sich um eine 150qm Altbau-Wohnung handelt, und ich bestimmt kein 35qm-Zimmer mit Deckenhöhe 4,50m KOMPLETT streiche, weil hinterm Bett eine kleine Verfärbung herrscht.

Auch ein Blick in meinen Mietvertrag lässt mich nicht schlau werden. Dort steht von Renovierungsarbeiten überhaupt nichts, nur dass die Wohnung bei Auszug im sauberen Zustand zurückzugeben ist.

Auch unter dem Punkt "Schönheitsreperaturen" steht nichts von irgendwelchen Renovierungsarbeiten bei Auszug oder nach irgendeiner Mietdauer.

Muss ich also streichen? Beruft sich mein Vermieter auf den Zustand der Wohnung vor Auszug oder kann ich schön die Biege machen ohne irgendwelche Konsequenzen.

Ich habe keine Lust zu streichen aber ebenfalls auch keine Lust auf einen ewigen Rechtsstreit da ich die Kaution wieder haben will.

Ich werde bei meiner Hausverwaltung später nochmal anrufen, was kann ich da sagen?

danke im Vorraus.
 
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Musstet ihr also beim Einzug auch streichen?
Soweit man mich damals beim Mieterschutzbund informiert hat gibt es keine allgemeine Streichpflicht, wenn du also weiße Wände in gutem Zustand hast dann bist du nicht verpflichtet nochmal zu streichen. Wichtig ist nur, dass die Farbe zumutbar ist, also zu abgedrehte Farben oder dicke Muster an den Wänden müssten überstrichen werden. Da bei euch aber eh alles weiß ist spielt das keine Rolle, höchstens eben die Muster.

Ich würd es erstmal freundlich bei der Hausverwaltung versuchen, vielleicht ist das prinzipiell ne allgemeine Aussage an alle ausziehenden Mieter. Du kannst ja höflich sagen, dass ein Streichen aufgrund des guten Zustandes nicht nötig ist, sollte eigentlich möglich sein.
 
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ich dachte die farbe der wände hätte nur ne lebensdauer von 10? jahren. wenn du 5 jahre drin bist, musst du die hälfte an den neuanstrich zahlen. also da müssten schon erhebliche flecken und unzumutbare farbveränderungen sein, um streichen zu müssen. habt ihr in den zimmern geraucht? Shisha?

wenn gestrichen werden muss, müsst ihr im seltensten fall die ganzen kosten übernehmen.
 

ROOT

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Wenn im mietvertrag nicht 'reinweiß' steht, dürftest du ohne streichen auskommen.
 
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Wenn im mietvertrag nicht 'reinweiß' steht, dürftest du ohne streichen auskommen.

selbst wenn das drin steht reicht es wie seine wohnung jetzt ist. die einzigen punkte sind vergilbte wände und gestopfte löcher, das möchte man einem neuen mieter sicher nicht antun. wenn es eine wand ist mach diese und geh dem streit aus dem weg. kostet zwar ein paar euro, aber spart viel ärger und sinnlosen stress. der klügere gibt in dem fall nach auch wenn du bei einem streit sogar recht hättest :)
 

trueknight

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Schon schlimm genug dass du den Mietvertrag unterschrieben hast wo stand das die Wohnung "renoviert" war und nicht nur halb. Du musst mal schauen was in deinem Mietvertrag steht. Manche Vermieter bestehen nur darauf das die Wohnung Besenrein ist... wenn nichts von gestrichent steht musst du dass auch nicht tun. Allerdings würd ich mich dann auf Ärger mit der Kaution rechnen ;)
 
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Schon schlimm genug dass du den Mietvertrag unterschrieben hast wo stand das die Wohnung "renoviert" war und nicht nur halb. Du musst mal schauen was in deinem Mietvertrag steht. Manche Vermieter bestehen nur darauf das die Wohnung Besenrein ist... wenn nichts von gestrichent steht musst du dass auch nicht tun. Allerdings würd ich mich dann auf Ärger mit der Kaution rechnen ;)

Sie war schon renoviert, sie hat halt nur Macken (die wir jetzt auch nicht fixen müssen), die aber deutlich hätten ausgebessert werden müssen.

Im Vertrag steht wie gesagt: "Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in einem sauberen Zustand zurückzugeben".
Von einer Renovierung oder einem Satz der besagt, dass die Wohnung in irgendeiner Form gestrichen werden muss steht NICHTS im Vertrag
 
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Dann musst du es auch nicht machen.

Fachwort dafür ist "Besenrein" aber "Sauber" ist nicht "Neugestrichen"
 

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ês hat eine mietrechtänderung vor einiger zeit gegeben, die besagt das solange nicht explizit im vertrag "neu streichen" steht du dies auch NICHT machen musst.

also stopf die löcher, putz anständig und gut ist
 
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Fuck..hab grad was im Vertrag gefunden.

6. Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses durch die Abnutzung durch den Mieter bedingten erforderlichen Schönheitsreperaturen auf eigene Kosten durchzuführen.
Die Schönheitsreperaturen sind fachgerecht auszuführen und umfassen Tapezieren, Anstreichen der Wänder und Decken, Streichen der Fußböden (lol) usw. usw.

ja mist..ich glaub ich komm aus der Sache nicht raus.
Vermieter hat mir jetzt angeboten die Bude streichen zu lassen gegen Abzug der Kaution. Morgen will er mir den Preis nennen, ich denke aber ich werde es selbst machen müssen, auch wenn es wie gesagt stellenweise vollkommen idiotisch ist.
 
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dann kann ich meinen ersten Post zurücknehmen ;)


Wie hoch ist die Kaution? Eventuell lohnt es sich die Renovierung "ausfallen" zu lassen...Aber theoretisch könnte er dann nochmal auf Dich zurückgreifen, d.h. also Geld oberhalb der Kaution einfordern.

Wenn Du "nur" Dein 35qm-Zimmer streichen musst, dann würde ich das schon mal streichen..
 
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Ich würde dann halt aus Trotz den Fußboden direkt mit streichen.
 
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Fuck..hab grad was im Vertrag gefunden.

6. Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses durch die Abnutzung durch den Mieter bedingten erforderlichen Schönheitsreperaturen auf eigene Kosten durchzuführen.
Die Schönheitsreperaturen sind fachgerecht auszuführen und umfassen Tapezieren, Anstreichen der Wänder und Decken, Streichen der Fußböden (lol) usw. usw.

ja mist..ich glaub ich komm aus der Sache nicht raus.
Vermieter hat mir jetzt angeboten die Bude streichen zu lassen gegen Abzug der Kaution. Morgen will er mir den Preis nennen, ich denke aber ich werde es selbst machen müssen, auch wenn es wie gesagt stellenweise vollkommen idiotisch ist.
Ähm sorry aber das ist für mich überhaupt nix Eindeutiges. Schönheitsreparaturen bedeutet ja, das überhaupt was kaputt ist. In diesem Fall würde ich eine leichte Abnutzung nicht zwingend dazuzählen. Bin aber auch Laie und hab so ne Formulierung noch nie gesehen, der Mieterschutzbund wird dir da mehr sagen können. Das scheint mir nämlich ner prinzipiellen Streichpflicht gleichzukommen, und die ist nicht rechtens afaik.
 
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Ähm sorry aber das ist für mich überhaupt nix Eindeutiges. Schönheitsreparaturen bedeutet ja, das überhaupt was kaputt ist. In diesem Fall würde ich eine leichte Abnutzung nicht zwingend dazuzählen. Bin aber auch Laie und hab so ne Formulierung noch nie gesehen, der Mieterschutzbund wird dir da mehr sagen können. Das scheint mir nämlich ner prinzipiellen Streichpflicht gleichzukommen, und die ist nicht rechtens afaik.

Mal schauen was der Vermieter/Hausverwalter zu sagen hat morgen. Eventuell kann man sich irgendwo in der Mitte treffen, aber ich werde ganz sicher keine Zimmer streichen, die bis auf einen 40 cm langen grauen Strich an der Wand keine Schäden aufzuweisen haben.
 

manischExzessiv

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Da ich selbst grad am umziehen bin kann ich dir folgendes sagen!Wenn du nicht einen der neueren Mietverträge hast wo explizit drinn steht, dass du anteilig den urzustand wieder herstellen mußt dann mußt du nix streichen!Ansonsten Anteilig oder den Anteil von der Kaution abziehen lassen!
 
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So in 4 Minuten kommt die Vermieterin höchstpersönlich und schaut sich die Bude an um zu schauen was wir machen sollen oder nicht.

Hab auch erfahren, dass die die Kaltmiete der Wohnung um satte 235€ erhöhen. Müssten die, falls Schäden in der Bude herrschen, aufgrund dieser Tatsache eigentlich nicht selbst renovieren? Ich mach hier doch keine Bude schick, damit die guten Gewissens 235€ kalt mehr kassieren. Das ist ne Kaltmietenerhöhung gemessen am alten Preis um über 25%.


Edit:
So Vermieterin war da und wie befürchtet weiß die eine Hand nicht was die andere tut.
Hausverwaltung will hier einen auf renovieren machen, Vermieterin sagt, hier kommt zum 1.10 schon ne neue WG rein.
Find ich ja nett, dass auch mal zu erfahren :D Eventuell könnte man uns da mal ne Tel-Nummer geben um uns mit denen kurzzuschließen, denn wenn ich jetzt hier alles weiß streiche und dann kommen die und streichen die Wohnung bunt bekomm ich Kopfkrebs
 
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normalerweise hat die Hausverwaltung doch da gar nix zu sagen, oder!?
Zumindest wenn du mit "Vermieterin" die Eigentümerin der Wohnung meinst...dann hat die doch zu bestimmen, was Sache ist und nicht die Hausverwaltung!?
 
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wende dich an den mieter-schutz-bund, ist kostengünstiger als ein auf mietrecht spezialisierter anwalt und ist neben diesem aber das einzige, was dir sagen kann, was mit dem genauen wortlaut gemeint ist
 

Teegetraenk

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So in 4 Minuten kommt die Vermieterin höchstpersönlich und schaut sich die Bude an um zu schauen was wir machen sollen oder nicht.

Hab auch erfahren, dass die die Kaltmiete der Wohnung um satte 235€ erhöhen. Müssten die, falls Schäden in der Bude herrschen, aufgrund dieser Tatsache eigentlich nicht selbst renovieren? Ich mach hier doch keine Bude schick, damit die guten Gewissens 235€ kalt mehr kassieren. Das ist ne Kaltmietenerhöhung gemessen am alten Preis um über 25%.


Edit:
So Vermieterin war da und wie befürchtet weiß die eine Hand nicht was die andere tut.
Hausverwaltung will hier einen auf renovieren machen, Vermieterin sagt, hier kommt zum 1.10 schon ne neue WG rein.
Find ich ja nett, dass auch mal zu erfahren :D Eventuell könnte man uns da mal ne Tel-Nummer geben um uns mit denen kurzzuschließen, denn wenn ich jetzt hier alles weiß streiche und dann kommen die und streichen die Wohnung bunt bekomm ich Kopfkrebs

Was heißt "eine Hand weiß nicht was die andere tut"? Die Hausverwaltung ist doch nur von der Vermieterin (Eigentümerin?) beauftragt. Wenn du dich mit der einigst, ist alles ok. Du kannst also ganz entspannt ausziehen.
Und bei deiner nächsten Wohnung bist du so schlau und hälst Mängel auf dem Übergabeprotokoll fest und lässt dir die von demjenigen, der die Übergabe macht (meist der Hausmeister) auch unterschreiben.
 
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