Mietminderung - wie?

Moranthir

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Moin,
ich habe eine Frage bezüglich Mietminderung durch Bauarbeiten im Haus bzw. in der Wohnung. Und zwar hatte ich bis Montag seit fast vier Wochen Dachdecker in meiner (Dach-)Wohnung, sowie natürlich auf dem Dach, weil die Isolierung komplett neu gemacht wurde. Neben ständigem Lärm, Beeinträchtigung des Wohlbefindens durch die ständige Einsehbarkeit vom Dach aus und Handwerker IN der Wohnung hatte ich auch mehrere Wochen kein bzw. weniger Fenster, da sie durch ausgebaut und die durch Folie verdeckt wurden. Weiterhin "mussten" wir unseren Schlüssel abgeben, damit die Handwerker in unserer Abwesenheit in die Wohnung gelangen konnten und wir haben noch immer ein Gerüst am Haus, weshalb man nicht einfach die Fenster offen lassen kann, weil Leute einsteigen können.

Ich habe die Vermieterin bereits diesbezüglich angeschrieben aber ihre Antwort steht seit ca. einer Woche aus, was ihr nicht ähnlich sieht.

Es war echt unfassbar nervig und die Arbeiten vor meiner Wohnungstür gehen mir noch immer auf die Klöten, weshalb ich eine Mietminderung wirklich angebracht fände, ich will aber natürlich eigentlich weder mit dem Anwalt drohen, noch von mir aus für diese Zeit weniger Miete überweisen.

Sollte ich einfach noch ein bis zwei Mails im gleichen, freundlichen Ton schreiben oder wie würdet ihr vorgehen?
 
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natürlich kannst du die miete vermindert überweisen. natürlich mit entsprechendem schreiben an die vermietung zur kenntnisnahme.
 
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Hättest du eine Mietminderung nicht sofort anmelden müssen sobald der Minderungsgrund akut wurde?
Hört sich auf jeden Fall scheisse an, hoffe du kannst da was zurückhalten bei der Miete.
 
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Tritt in nen Mieterschutzverein ein, kostet nicht viel in der Regel und so Sachen würd ich glaube ich nicht ohne Rückendeckung vom Anwalt versuchen.
Normal musst bei einem Mangel dem Vermieter diesen schriftlich mitteilen, mit entsprechender Frist zur Behebung und erst danach wird gemindert. Zumindest war das bei uns damals so in Abstimmung mit der Mieterschutzbund Anwältin.
 

Moranthir

GröBaZ
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Hättest du eine Mietminderung nicht sofort anmelden müssen sobald der Minderungsgrund akut wurde?
Hört sich auf jeden Fall scheisse an, hoffe du kannst da was zurückhalten bei der Miete.
leider kamen wir erst später, als es wirklich die lebensqualität gefickt hat darauf, dass man da etwas zurück halten könnte. und wo wir gerade bei versäumnissen sind: die vermieterin hat uns auch nicht, wie anscheinend gefordert, mitgeteilt, dass man das gerüst bei der hausratsversicherung melden soll.

ich wüsste leider auch nicht, welchen prozentsatz man einbehalten sollte, wenn die gute frau weiterhin nicht antwortet.
 
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Würde ihr erst einfach noch mal ne Mail schreiben, ansonsten anrufen. Wenn sie nicht erreichbar ist und weiterhin nicht reagiert kann man immer noch über was anderes nachdenken.
 

TheGreatEisen

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Du kannst zunächst höflich einen Mietminderungsantrag wegen massivem Baulärm stellen (würde je nach Intensität der Beeinträchtigung bis maximal 1/5 der KM gehen). Baulärm im Haus und auch Baulärm einer nahen Großbaustellen können einen Minderungsgrund darstellen. Sofern es sich um Modernisierungsmaßnahmen handelt, könnte man aber auch die Ansicht vertreten, dass diese schließlich dem Mieter zugute kommen und daher hinzunehmen sind.
 
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Hättest du eine Mietminderung nicht sofort anmelden müssen sobald der Minderungsgrund akut wurde?
Hört sich auf jeden Fall scheisse an, hoffe du kannst da was zurückhalten bei der Miete.

Nein. Du redest von akuten Mängeln in der Wohnung (z.B. massiver Schimmelbefall), die dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen sind. (§ 536 c) Das hat hier ja überhaupt nichts zu suchen.

@Moranthir

Hier kommt eine Mietminderung von 25-30 % in Betracht. (von der BKM selbstverständlich)

Edit: Hab jetzt nochmal schnell was recherchiert.

LG Berlin: Urteil vom 09.04.2001 - 62 S 421/00: Die Minderungsquote bei Dachgeschossausbau ist regelmäßig mit 20 % der Bruttokaltmiete anzusetzen (gegen ZK 64 GE 1996, 1051).

Fundstellen:
BeckRS 2010, 10018
GE 2001, 771

Das LG stellt sich dabei gegen die Auffassung der Zivilkammer 64, dass bei Dachgeschossausbauten eine Minderung i.H.v. 33% anzuwenden sei.

Dabei geht die Kammer - anders als die Zivilkammer 64 (vgl. Urteil vom 8. März 1996, 64 S 357/95 in Grundeigentum 1996, 1051) - nicht davon aus, dass die Minderungsquote für die durch einen Dachgeschossausbau eintretenden Beeinträchtigungen regelmäßig mit 33% anzusetzen sei.
 
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Du kannst zunächst höflich einen Mietminderungsantrag wegen massivem Baulärm stellen (würde je nach Intensität der Beeinträchtigung bis maximal 1/5 der KM gehen).

wieso denn einen antrag stellen? die mietminderung tritt doch ex lege ein.
 

TheGreatEisen

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So ein "Antrag" kann den Vorteil haben, dass die Beziehungen zum Vermieter nicht belastet werden. In vielen Fällen erklärt sich der Vermieter durchaus für "einverstanden", auch wenn es rechtlich gesehen darauf gar nicht ankommt. Ich wäre immer vorsichtig, wegen eines Monats und einer Mietminderung von 20% (was idR lediglich 100-200 Euro sind) meinem Vermieter vor den Kopf zu stoßen. Natürlich mindert sich die Miete im Falle eines Mietmangels gemäß § 536 kraft Gesetz.
 
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Ich seh das wie TMCEisen. Solange der Mieter sich nicht mal sicher sein kann, dass er überhaupt (und in dieser Höhe) mindern kann und falls er seine Beziehungen zum Vermieter nicht wegen so einem Kleinkrams belasten will, sollte er vielleicht erstmal den netten Weg wählen.
 
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Du kannst zunächst höflich einen Mietminderungsantrag wegen massivem Baulärm stellen (würde je nach Intensität der Beeinträchtigung bis maximal 1/5 der KM gehen).

Wieso denn eigentlich wegen Baulärm? Er hat eine Dachwohnung und das Dach wird gemacht. Da arbeiten dann Leute in seiner Wohnung und er hat keine Zimmerdecke bzw. wies aussieht kein Fenster, die Privatsphäre ist quasi aufgelöst für den Zeitraum, ich würde sagen Lärm ist da das kleinste Problem?
 
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Moranthir

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Vielen Dank schon einmal. Habe eine weitere Mail abgeschickt und werde am WE versuchen, die Vermieterin telefonisch zu erreichen.
Der Baulärm war allerdings wirklich das geringste Problem.
 
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Mach dich zunächst mit der kompletten Passage des BGBs über Mietverhältnisse vertraut, sonst wird man dir das um die Ohren hauen. Rechtsberatung oder RA einschalten kann etwas bringen, kann aber auch völlig nach hinten losgehen. Ein RA kann dich genauso gut im Regen stehen lassen und abzocken.

Erledige alles schriftlich und lass dir Zusicherungen schriftlich aushändigen. Diese Person da spielt wohl auf Zeit. Werd nicht drakonisch und geh nicht aufs Ganze, vor allem wenn es nur eine Privatperson ist und keine Vermietergesellschaft, AG oder so.

Gerichtsurteile haben eine hohe Varianz und die Mietminderungstabellen sind umstritten. 20% klingen aber vernünftig.
 

ManweSulimo

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also bei so einer Beeinträchtigung (Fenster weg, Arbeiter in der Wohnung, und und und) wirds wohl mehr als 20 % sein.
Das Urteil oben wird wohl eher von der Beeinträchtigung für Wohnungen die (direkt) unter dem Dachgeschoss liegen ausgehen, was ja was anderes ist als hier.
Nebenbei gerade im Mietrecht würd ich nur Höchstgerichtsentscheidungen trauen :-P

Ansonsten würd wie schon oben erwähnt mal schauen ob du eine Mieterschutzvereinigung findest, da wirst wohl Mitgliedsbeitrag zahlen müssen um mehr Informationen rauszukriegen, aber die können dir da sicher genaueres sagen und wenn nötig auch Rechtsbeistand zur Seite stellen.

Allerdings würd ich bei einem Monat Beeinträchtigung auch vorsichtig sein da wahnsinnig was vom Zaun zu brechen, wie oben gesagt wirds wohl nur um ein paar wenige 100 € gehen. War alles korrekt mit vorher informieren über die Arbeiten usw.?
 

Moranthir

GröBaZ
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Das war seltsam:

Zuerst meinte sie in ihrer Mail, es stünde uns keine Mietminderung zu - aber da sie außerordentlich kulant ist, gibt es eine Mietminderung um 50% für den nächsten Monat.
Everything went better than expected.
 
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Das ist das regelmäßige Verhalten von in Anspruch genommenen Parteien.

Passiert typischerweise bei Verbraucherfällen. "Ohne Anerkennung jeglicher Rechtspflichten, sehen wir jedoch aus Kulanzgründen davon ab, blablabla." I can tell.

Von daher: Alles richtig gemacht. Erstmal mit dem Vermieter reden, bevor der RA eingeschaltet wird. Besonders wenn es um den Mietzins geht. Das kann das Mieter - Vermieterverhältnis schnell irreparabel stören.
 
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Nein, es passiert nicht typischerweise oder einfach von selbst.

Ihr habt wohl noch keine juristischen Angriffe erlebt. Ein Jurist kann euch brutaler abziehen als jeder Straßendieb.
 
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Hat doch damit nichts zu tun. Bist du besoffen, oder kannst du grundsätzlich nicht lesen?

Und selbstverständlich ist das typisch für solche Streitfälle. Scheißdreck Kulanz, ganz klarer Mietminderungsgrund. Kann aber aus eigener Erfahrung nur raten, die Drohung mit einem Rechtsanwalt nur in äußérsten Notfällen wenn es gar nicht anders geht zu bringen. Das "gute" Verhältnis zum Vermieter (besonders bei privaten, die ja in gefühlten 90% der Fälle eh keine Ahnung von der rechtlichen Materie haben) kannst du danach ziemlich sicher in die Tonne treten.
Ist der Vermieter jedoch völlig uneinsichtig, dann wenn schon die Mietminderung wegen der genauen Höhe immer mit einem Rechtsanwalt durchsetzen.
Ergo alles richtig gemacht.
 
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Jo, 50% auf Kulanz klingt gut. Dabei würde ichs dann auch erstmal bewenden lassen.
 
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übrigens glücklichers Timing...ab heute darf der Mieter in den 1. drei Monaten bei "energetischer Sanierung" (denke mal das sollte in deinem Fall wohl zutreffen) scheinbar nicht mehr mindern...klar kann der Vermieter natürlich trotzdem ggf kulant sein
 
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