Mietkaution vs Bürgschaft

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Hab mich grad mal ein wenig in das Thema Bürgschaft eingelesen.

Im Endeffekt hab ich beim googlen halt überall gelesen, dass maximal für 3 Kaltmieten gebürgt werden muss. Also die selbe Höhe wie maximal bei der Kaution möglich sind. Wenn jetzt der Mieter keine Kohle hat um eine Kaution zu bezahlen, ist ja der Sinn einer Bürgschaft recht obv.

Aber welchen Sinn hat es, dass Vermieter bei Geringverdienern (zB Studenten) direkt nach einer Bürgschaft fragen und gar nicht erst wissen wollen, ob sich der potentielle Mieter die Kaution leisten kann?
Ist das einfach nur die Hoffnung, dass die Bürgen keine Ahnung haben und ggf beliebige Summen zahlen? Oder ist es Unwissenheit auf Seiten der Vermieter, die ihrerseits nicht von der Grenze wissen?
 
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Kaution und Bürgschaft haben nichts miteinander zu tun. Die Kaution hat bis zum Auszug gefälligst nicht angefasst zu werden, muss zudem zinsbringend angelegt werden.
 
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@Lorenzo
Das hat hier doch ueberhaupt keiner in Frage gestellt.. darum gehts hier aber gar nicht.

@topic ich meine, dass sich die vermieter ne allumfassende buergschaft besorgen vollschuldnerisch also nicht auf drei mieten beschränkt um ggf. auch haftpflichtschaeden drin zu haben, zumindest war das meiner meinung nach bei meiner ersten wohnung zu ausbildungszeiten so? das mit den drei mieten ist mir so nicht bekannt. kann mich aber auch irren und die buergschaft hat den vorteil, dass das geld nicht vorgestreckt werden muss was bei chronisch pleite studenten ne rolle spielen koennte
 
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@Staddi naja nichts mit einander zu tun, ist aber bissl übertrieben, denn schließlich gibt es das eine als Ersatz vom anderen
Aber grade der Punkt mit "bis zum Auszug nicht anpacken", wurd halt auf den ganzen Seiten nie behandelt. Denn ich war mir auch nicht sicher, ob Kaution zB angepackt werden darf, wenn der Mieter grad mal keine Miete zahlt. In dem Moment hilft die Bürgschaft natürlich auf jeden Fall.
Was natürlich jedoch klar ist, dass durch "Bürgschaft auf erstes Anfordern" potentielle rechtliche Streitereien aufgeschoben werden. Aber ob das wirklich ein so krasser Faktor für Vermieter ist?

@reddy Das mit vollschuldnerisch, ist aber wohl eher eine der Fälle, wo irgendwas in die Verträge reingeschrieben wird, was nicht mehr unbedingt der aktuellen Rechtsprechung entspricht.
Bei Wohnraummietverträgen besteht zudem eine erhebliche Einschränkung, da die Mietbürgschaft eine Sicherheit im Sinne von §551 BGB darstellt. Dies hat zur Folge, dass die Begrenzung der gesamten Mietsicherheit auf das Dreifache der Nettokaltmiete auch für die hier vereinbarte Selbstschuldnerischen Bürgschaft gilt. Eine unbeschränkte Mietbürgschaft ist aber nicht insgesamt unwirksam, sondern bleibt bis zur Höhe einer dreifachen Nettokaltmiete wirksam (OLG Hamburg, Urteil vom 31.1.2001, 4 U 197/00, ZMR 2001, 887).
 

parats'

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Zur Kaution kann ich dir sagen, dass diese definitiv nicht einfach so angepackt werden darf, wenn beispielsweise mal einen Monat keine Miete kommt.

Die Kaution dient einzig der Sicherheit des Vermieters, dass im Falle eines Auszugs die etwaig entstandenen Schäden repariert werden können, sofern der Mieter diese innerhalb der Fristsetzung nicht beseitigt. Also ein reiner Schutz des Wohneigentums.
 
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