Mieterhöhung

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Mein Vermieter möchte die Miete für die Wohnung erhöhen, dazu hab ich 2 Fragen. Ist seine Ankündigung Fristgerecht? Datiert ist der Brief auf den 16.5., ich habe aber was von 3 Monaten Frist gelesen. Und kann er das so Begründen? Mir wurde gesagt, dass eine Erhöhung nicht mit dem Mietspiegel begründet werden darf.

"Die Kaltmiete für ihre Wohnung...ist seit Ihrem Einzug am 1.2.2011 unverändert. Inzwischen sind die Wohnungsmieten für Kleinwohnugen in vergleichbarer Lage und Ausstattung gestiegen. Nach dem neuen Mietspiegel der Stadt liegt die gezahlte Kaltmiete von xxx unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ich möchste daher ab 1.8.2013 die nachstehende Miete vereinbaren.


Ich hoffe mir kann jemand dazu was sagen, vielen Dank.
 
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Was vielleicht noch interessant sein kann. Wenn Du aufgrund der Mieterhöhung umziehst, dann hast Du eine verkürzte Kündigungsfrist. Das kann eventuelle Doppelzahlungen reduzieren.
 
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