Mieterhöhung

Franzmann2

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Moin,

Wir haben vom Vermieter gestern eine Mieterhöhung erhalten. Offensichtlich hat sicher der Gute in der Frist vertan, da er sie zum 1.12.11 einfordert. Laut §558 kann sie aber frühestens zum 1.1.12 eingefordert werden mit Bedenkzeit bzw. Prüfzeit der Rechtmässigkeit von uns bis 31.12.11.

Dazu nun meine Frage: Macht dieser Formfehler die gesamte Mieterhöhung nichtig oder ist das nur ein einfacher Irrtum seinerseits (=die Frist wird angeglichen und wir haben bis zum 1.1.12 Zeit)?

Gruss,
F.
 
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Afaik ist bei einem Formfehler die ganze Erhöhung nichtig, so war das zumindest bei uns damals. Bin aber selber Laie, hatte die Anwältin vom Mieterschutzbund festgestellt.
 
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mal so ganz dumm angemerkt: wenn die erhöhung nichtig ist, kann er dann nicht einfach ne neue, diesmal mit richtiger frist, ansetzen? :D
 
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mal so ganz dumm angemerkt: wenn die erhöhung nichtig ist, kann er dann nicht einfach ne neue, diesmal mit richtiger frist, ansetzen? :D
naja er könnte aber wahrscheinlich bis kurz vorher warten und dann wär die Frist wahrscheinlich irgendwo weiter hinten ;)
 
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Fangen wir doch mal so rum an...gibts überhaupt ein Grund für die Mieterhöhung? irgendwelche Modernisierungsmaßnahmen die stattfanden? und Instandsetzung bzw sanierungsmaßnahmen gehören nicht dazu und rechtfertigen auch keine Mieterhöhung.
 
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Da er fristen nach §558 erwähnt hat, würde ich jetzt mal darauf tippen, dass das auch der Grund ist.
 
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Fangen wir doch mal so rum an...gibts überhaupt ein Grund für die Mieterhöhung? irgendwelche Modernisierungsmaßnahmen die stattfanden? und Instandsetzung bzw sanierungsmaßnahmen gehören nicht dazu und rechtfertigen auch keine Mieterhöhung.



inflation is wohl der hauptgrund für die meisten mieterhöhungen
 
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