Miete nicht bezahlt ( verjährt? )

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Hallo Ratgeberforum,

in diesem meinen thread möchte eine haarsträubende Sache zwecks meiner Miete erörtern.

Mein Vermieter hat sich neulich an mich gewandt und mir mitgeteilt dass eine Miete von vor über ! 3 Jahren ! nicht bezahlt wurde.

erste Reaktion: lol, fu ins knie, nich mein prob

naja aber hilft ja nix, muss der sache auf den grund gehen.

es gab keinen dauerauftrag, auf dem verwendungszweck stand nicht sowas drauf wie miete für januar.
hab nun die kontoauszüge vor mir liegen und das ist an umfang echt nicht zu überbieten.


ist das nur ein billiger gängiger trick vom VM? kommt mir zumindest so vor.
 
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Merkwürdig. Also wenn bei mir einer auch nur 2 Wochen im Verzug ist schreib ich ihm schon nen Brief.
 
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Ich hab einen ähnlichen Fall hier im Dorf gehabt. Der Kerl hat knapp 5 Jahre keine Miete bezahlt weil der Vermieter (Multi - Millio.) einfach verpeilt hat den zur Kassen zu bitten, einfach durchs Raster gefallen ;D

Versuch doch einfcah einen Deal mit Ihm einzugehen... sagst du 50% oder so ;D
 
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wenn er sich seine einnahmen von vor 3 jahren ansieht ist das schon sehr merkwürdig.
wenn er ernsthaft der ansicht ist dass er die von dir bekommt ist das sehr wohl dein problem imo.
 
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kenne sowas, bekannte von mir gings haar genauso der vermieter meinte 2 jahre später ihm fehlen 3 monatsmieten, sie hatte alles schwarz auf weiss per kontoauszug usw, wies ausging weiss ich nicht, auf jeden fall gabs monatelang trouble mit dem penner, am ende hat er sich um garnix mehr gekümmert usw er wollte sie einfach raushaben weil er den platz selbst brauchte
 
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einfache auflösung -> er hatte eine steuerprüfung und denen ists aufgefallen. (wieso sind hier keine eingangsbelege -> steuerhinterziehung?)
 
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Die verjährung fängt ab ende des jahres an, in dem der vermieter kentniss von der ausstehenden Miete erlangt hat bzw ohne grobe fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Vom Gefühl her würde ich sagen, dass es zumindest nicht grob fahrlässig ist, wenn der Vermieter mal eine Miete übersieht, so dass die verjährung auch erst ab dem zeitpunkt der kentnisserlangung läuft. Im endefekt ist es aber eine frage der umstände des einzelfalls, die im ermessen des richters liegen, ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt kann dir da genauere Infos, inklusive Kausuistik geben.

Trotzdem würde ich an deiner Stelle zunächst ausrechnen, ob 3 jahre ab korrektem verjährungsbeginn überhapt abgelaufen sind. Und wenn ja, teil dies erstmal dem vermieter mit und besteh auf der verjährung. Falls er sich weigert dass zu akzeptieren, solltest du spätestens jetzt einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.
 
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meines wissens kann man nen Mieter bei Eigenbedarf ziemlich schnell "raushaben"

eigenbedarf ist seeeeeeeeeeeehr schwer durchzusetzen. ich hatte vor einigen jahren eine wohnung in einem krankenschwesternwohnheim (durch vitamin b bin ich reingekokmmen, sehr kostengünstig). irgendwann meinte der vermieter (also das krankenhaus) auch eigengebrauch blabla - hatte dann sogar ne räumungsklage die meine rs-versicherung recht easy abgeblockt hat. hatte dann 2 jahre frist -_- bin aber bald ausgezogen, hatte keinen bock auf zu viel stress.
 
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eigenbedarf ist seeeeeeeeeeeehr schwer durchzusetzen. ich hatte vor einigen jahren eine wohnung in einem krankenschwesternwohnheim (durch vitamin b bin ich reingekokmmen, sehr kostengünstig). irgendwann meinte der vermieter (also das krankenhaus) auch eigengebrauch blabla - hatte dann sogar ne räumungsklage die meine rs-versicherung recht easy abgeblockt hat. hatte dann 2 jahre frist -_- bin aber bald ausgezogen, hatte keinen bock auf zu viel stress.

Wenn tatsächlich eigenbedarf besteht nicht.
Dass das bei einem krankenhaus, dass in der regel mehrere schwesternwohnheime unterhält, etwas schwierig sein kann nach zu weisen gerade unbedingt DIESES zimmer zu brauchen ist klar.
 
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