zoiX
Administrator
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Hey, da ich weiß, dass hier nen paar Juristen rumrennen, mal ne kurze Frage zum Thema Mietbürgschaft.
Ich will gemeinsam mit meiner Freundin ausziehen, und da wir beide Studenten sind, verlangt der Vermieter (nachvollziehbarerweise) ne Mietbürgschaft von uns, die die Mutter meiner Freundin uns auch prinzipiell zugesagt hatte.
Nun haben wir vom Vermieter folgenden Wortlaut vorgelegt bekommen:
Sehr geehrter [Vermieter],
hiermit erkläre ich mich bereit, für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag mit [Mieter] über die Wohnung [Adresse] aufzukommen.
mfgblabla [Unterschrift bitte hier]
Die Mutter meiner Freundin weigert sich nun, das zu unterschreiben, weil nirgendwo geschrieben steht, dass sich das auf eine Mietbürgschaft nach Paragraph xy (wisst ihr besser als ich) bezieht, bei der u. a. eine Obergrenze von 3 Kaltmieten abzüglich der hinterlegten Kaution festgelegt ist.
Sind die gesetzlich festgelegten Regularien zu einer Mietbürgschaft jetzt tatsächlich nicht geltend, wenn sie das Formular unterschreibt, oder "weigert sie sich zu Unrecht"? Oder sind wir am Ende sogar im Vorteil gegenüber einer üblichen Mietbürgschaftserklärung, wenn sie das so unterzeichnet?
Ich will gemeinsam mit meiner Freundin ausziehen, und da wir beide Studenten sind, verlangt der Vermieter (nachvollziehbarerweise) ne Mietbürgschaft von uns, die die Mutter meiner Freundin uns auch prinzipiell zugesagt hatte.
Nun haben wir vom Vermieter folgenden Wortlaut vorgelegt bekommen:
Sehr geehrter [Vermieter],
hiermit erkläre ich mich bereit, für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag mit [Mieter] über die Wohnung [Adresse] aufzukommen.
mfgblabla [Unterschrift bitte hier]
Die Mutter meiner Freundin weigert sich nun, das zu unterschreiben, weil nirgendwo geschrieben steht, dass sich das auf eine Mietbürgschaft nach Paragraph xy (wisst ihr besser als ich) bezieht, bei der u. a. eine Obergrenze von 3 Kaltmieten abzüglich der hinterlegten Kaution festgelegt ist.
Sind die gesetzlich festgelegten Regularien zu einer Mietbürgschaft jetzt tatsächlich nicht geltend, wenn sie das Formular unterschreibt, oder "weigert sie sich zu Unrecht"? Oder sind wir am Ende sogar im Vorteil gegenüber einer üblichen Mietbürgschaftserklärung, wenn sie das so unterzeichnet?