Ozzieozz
Guest
Vielleicht weiss ja einer wie das funktioniert:
Es geht um ein Grundstück (bebautes land), das 3 parteien als gemeinschaft gehört. (je partei 1/3)
Da sich die parteien, bzw eine von ihnen,
partut querstellt wollte ich fragen wie das mit den mehrheitsbeschlüssen funktioniert.
Ist das wie bei einer Firma, dass z.b. eine Veräusserung nur mit einem gewissen stimmanteil zu veranlassen ist? (bei wieviel %?)
Kann durch 2 parteien eine zwangsteilung erfolgen?
Welche "macht" haben 2 parteien, um sich gegen die dritte zu "wehren"?
btw: spezialgebiet italienisches recht, aber mir reichen erstma deutsche richtlinien
Es geht um ein Grundstück (bebautes land), das 3 parteien als gemeinschaft gehört. (je partei 1/3)
Da sich die parteien, bzw eine von ihnen,
partut querstellt wollte ich fragen wie das mit den mehrheitsbeschlüssen funktioniert.
Ist das wie bei einer Firma, dass z.b. eine Veräusserung nur mit einem gewissen stimmanteil zu veranlassen ist? (bei wieviel %?)
Kann durch 2 parteien eine zwangsteilung erfolgen?
Welche "macht" haben 2 parteien, um sich gegen die dritte zu "wehren"?
btw: spezialgebiet italienisches recht, aber mir reichen erstma deutsche richtlinien