Mündliche Prüfungen aufnehmen

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Hey, kurze Frage:

ist es (rein rechtlich) erlaubt, seine mündlichen Prüfungen mitzuschneiden? Kann man das Material benutzen, um es bei gefühlter Ungerechtbehandlung (gibt ja "nur" das Protokoll) einzusetzen?
 
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Geht's auf Abschlussprüfungen zu oder warum spriessen zur Zeit solche Threads?

Und nein - ist nicht erlaubt.
 
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1. Wieso nicht?

2. Wo soll das stehen?

Ps: geht um Uni...hab den Thread von dog i.Ü. gerad erst gesehen -.-
 
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Es ist nicht erlaubt (wobei du natürlich fragen kannst - aber da kann man zu 100% sicher sein, dass es dir nicht gestattet sein wird).

Zum Einen brauchst du die Erlaubnis von allen Beteiligten, andererseits wird man dich sicherlich aus gutem Grund fragen, warum du eine Aufzeichnung haben willst. Regressansprüche bei scheinbar zu schlechter Bewertung? Auf dem Kriegsfuß mit dem Dozenten/Prüfer?

Allerdings spielt das dabei auch keine Rolle, denn selbst wenn du die Prüfung selber mitschneiden dürftest, machen die Prüfer wohl nicht den Fehler, aus dem Bauch heraus zu bewerten. Wie im anderen Thread genannt - falls dich jemand durchfallen wollen lassen würde, gibt es immer Methoden ... aber bei der Uni dürfte sowas nicht passieren, da das sehr schnell übel enden könnte für den Prüfer, sofern man natürlich das irgendwie belegen kann (und nicht nur der kleine Student ist, der die Klappe zu halten hat).
 
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Könnte mir vorstellen dass du halt die Fragen nicht mit aufnehmen darfst. Und selbst wenn du nur deine Antworten aufnehmen könntest wäre das vor Gericht :ugly: wohl nicht viel wert.
 
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Darfst du nicht, war jedenfalls bei uns im Abi-Colloq verboten, wird an der Uni nicht anders sein...
 
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also im kolloquium unserer seminarfacharbeit haben wir unsere perfomance sogar gefilmt.

frag doch einfach mal jemanden ausm fsr oder stura (oder gleich PA), die sollten sowas wissen...
 

voelkerballtier

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ich kann mir kaum vorstellen, dass sowas erlaubt ist. Erstens darf man allgemein schonmal kein Gespräch ohne du Einwillgung der Beteiligten aufnehmen, soweit ich weiß. Und zweitens ist zumindest bei uns schon allein die Existenz von öffentlich zugänglichen Prüfungsprotokollen nur halblegal gewesen (die waren nur im FSR zum Einsehen - mitnehmen oder kopieren durfte man nicht). Ich glaube daher kaum, dass du eine eigene Aufnahme der Prüfung machen darfst.
 

Entelechy

Guest
In unserer Fak. nehmen die soweit ich das weiß prüfungen auf video auf (zumindest von den bätschl0rn) . Vllt. ists bei den psychs mittlerweile auch so?
 
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du darfst aber ne Person mitnehmen als "zeuge" wenn du unbedingt sicher gehen willst
 
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Recherchier mal nach Gerichtsurteilen zu dem Thema, wir hatten mal einen Fall als Beispiel wo jemand gegen eine nicht bestandene Prüfung erfolgreich geklagt hat. Er hat zwar den Abschluss nicht "vom Gericht nachträglich" bekommen [es war ja nicht nachweisbar ob er bei anderen Fragestellungen / anderem Prüfer richtig geantwortet hätte, die Prüfung wurde lediglich als "ungültig" erklärt] sondern musste die Prüfung trotzdem nochmal machen [Prüfer von auswärts, mit Zeugen]. Nach Bestehen dieser Zweitprüfung hat er auf Verdienstausfall für die verlorene Zeit zwischen erster Prüfung ind Wiederholung geklagt (durch den Prozess waren das einige Monate) und ebenfalls Recht bekommen (unabhängig davon ob er überhaupt einen Job bekommen hätte in der Zeit).

Meine Ausbildung ist allerdings 12 Jahre her, also keine Garantie für nichts :).
 
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Original geschrieben von Da_DaVe
In unserer Fak. nehmen die soweit ich das weiß prüfungen auf video auf (zumindest von den bätschl0rn) . Vllt. ists bei den psychs mittlerweile auch so?
Wut? Seit wann gibt's da mündliche? Und aufgenommen wird da bei uns zumindest sicher nix.

@Syzygy: Kein Ding - ist eher so ne grundsätzliche Frage...hab nicht vor, jemanden zu verklagen. Bin bisher immer ganz zufrieden gewesen ;)
 
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