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Hey, kurze Frage:
ist es (rein rechtlich) erlaubt, seine mündlichen Prüfungen mitzuschneiden? Kann man das Material benutzen, um es bei gefühlter Ungerechtbehandlung (gibt ja "nur" das Protokoll) einzusetzen?
ist es (rein rechtlich) erlaubt, seine mündlichen Prüfungen mitzuschneiden? Kann man das Material benutzen, um es bei gefühlter Ungerechtbehandlung (gibt ja "nur" das Protokoll) einzusetzen?