Lohnsteuerkarte

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Servus, kennt sich hier jemand mit Lohnsteuerkarten aus?
Ich soll eine für nen Hiwijob abliefern, aber ich dachte eigentlich ab 2012 sind die abgeschafft.
Außerdem habe ich auch die alte nicht mehr (kA was mit der passiert ist, oder ob die noch bei irgend nem Arbeitgeber abgammelt)

Wir reden hier von einem monatlichen einkommen unter 200€ :deliver:
Meine Steueridentifikationsnummer habe ich noch, soll ich die einfach inklusive der restlichen Infos abgeben und auf die Lohnsteuerkarte pfeiffen?
Oder bekomm ich da einfach nochmal eine vom Finanzamt? (wo ich noch nie war)

Edit: aus irgend einem Grund dachte ich, dass ich im Com bin :deliver: bitte verschieben ♥
 

Ritus

Guest
Holt man sich die Lohnsteuerkarte nicht normalerweise bei der Stadtverwaltung?
 

Comadevil

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Die Stadtverwaltung hat damit nichts mehr zu tun. Geh zum Finanzamt und lass dir eine Bescheinigung mit deinen Lohnsteuerdaten ausstellen. Weiß gerade nicht genau wie sie heißt. Und SC2 allgemien ist das falsche Forum ;)
 
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Finanzamt ja. Kann sein, dass wir immer noch im Übergangszeitraum sind, die letzte sollte ja irgnedwie für 2 Jahre gelten soweit ich dass noch im Kopf hab.

Ansonsten Steueridentifikationsnummer nehmen und fragen obs reicht, falls nicht einfach dort mal auf blöd fragen :deliver:
 

suN

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Jo Lohnsteuerkarten gibts eigtl. nicht mehr und die Steueridentifikationsnummer sollte für alle Fälle ausreichen.
 
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Beim Finanzamt kriegst du eine Ersatzbescheinigung. Stand letzte Woche vor dem gleichen Problem (blos dass ich das bei dadurch gelöst hatte, dass ich noch meine LSK 2010 gefunden habe).
Hatte jedoch dem zuständigen FA eine Email geschrieben, und die meinten halt, es gibt ne Ersatzbescheinigung. Ist auch leicht zu erhalten, in der Info-Zentrale deines FAs einen Antrag ausfüllen und dann kriegst du die auch gleich.
 

ras

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Die meisten Firmen verlangen immer noch die 2011er Lohnsteuerkarte (die gelbe) da dort alle nötigen Informationen enthalten sind und die alten Buchhaltungsversauerten damit arbeiten können. Wirklich nötig ist das Teil natürlich nicht mehr, was würden denn sonst die Jugendlichen machen, die jetzt noch keinen haben. Die Steueridentifikationsnummer, wie du es schon vermutet hast, übernimmt die Funktion und reicht vollkommen aus :)
Dein alter Arbeitgeber ist übrigens verpflichtet die Lohnsteuerkarte auszugeben bei Ende des Arbeitsverhältnisses. In einer zuverlässigen Personalabteilung liegt das Dokument in der Regel in der letzten Lohnabrechnung bei oder wird beim letzten Abrechnungsverfahren verschickt. Wenn du also die Karte noch nicht erhalten hast kannst du in der alten Firma anrufen, die müssen die Karte dann auf jeden Fall zukommen lassen (zeitnah natürlich).
 
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Geh zum für dich zuständigen finanzamt, nimm einen gültigen lichtbildausweis mit.
Dann geben die dir einen ausdruck deiner elektronischen lohnsteuerbescheinigung, den will der arbeitgeber.
 

Deleted_38330

Guest
Die gelbe ist die 2010er Lohnsteuerkarte, die ist auch immer noch aktuell, eine 2011er gibt es nicht.
 
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Die 2010er (gelb) Karte wird weitergenutzt. Es gibt für 2011+ keine mehr weil die Finanzverwaltung schon seit 3 Jahren vergeblich versucht das ganze elektronisch zu lösen.

Eine Ersatzbescheinigung (falls du deine 2010er nicht wieder findest) wirst du bei den meisten Arbeitgebern aber brauchen. Keine Lohnsteuerkarte = Steuerklasse 6
So wird das bei uns auf jeden Fall behandelt. Du könntest ja sonst bei mehreren Arbeitgebern mit Stkl. 1 arbeiten... das ist nicht der Sinn der Steuerklassen.

Geh zum für dich zuständigen finanzamt, nimm einen gültigen lichtbildausweis mit.
Dann geben die dir einen ausdruck deiner elektronischen lohnsteuerbescheinigung, den will der arbeitgeber.

Das ist übrigens Unsinn... Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt dir deine Einkünfte sowie gezahlte Steuer, Sozialversicherungsbeiträge etc. Die erhältst du am Ende des Jahres von deinem Arbeitgeber. Die Daten werden aber auch elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
 
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Oh, in der tat, da hätte ich mal mehr als die überschrift des dokuments lesen sollen.
Den wisch vom finanzamt hab ich auch gar nicht hier rumzuliegen. :sofa:
 
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Update: Sie wollen eine Lohnsteuerkarte, nachdem ich nochmal drüber nachgedacht habe ist mir klar geworden, dass meine Lohnsteuerkarte bei meinem jetzigen Arbeitgeber rumfliegt (Ich dachte, damals hätte ich schon keine mehr gebraucht)
Dann ist mir auch gleichzeitig gesagt worden, dass ich dann einen meiner Jobs versteuern muss, was mich erstmal überrascht hat.
Ich bin noch bei einer Firma angestellt und arbeite da ab und zu, je nach Zeit und Bedarf auf Abruf in der Qualitätssicherung.
Letzten Monat habe ich zb. 0€ verdient, diesen Monat auch noch nichts.
Während dem Semester habe ich selten über 200€ verdient Pro Monat.
Ich bin also selbst mit den 2 Jobs sogar noch relativ weit weg von 400€ pro Monat.
Dementsprechend sehe ich es nicht ein da was zu versteuern.
Bei dem Formular für den Hiwijob kann man auch nur ankreuzen "hab noch nen job"/"hab keinen job" und soll dann Monatsgehalt und arbeitszeit angeben, was bei mir halt jedesmal anders ist ...
Bw.de Rechtexperten, rise please.
Bevor Ichs vergesse, beim Finanzamt kann man wohl problemlos einfach eine zweite Lohnsteuerkarte bekommen, aber da muss ich morgen mal anrufen.
Dann kündige ich lieber meinen anderen Job bevor ich letztendlich für nichts arbeite.
 
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Die Steuern werden nur vorab kassiert. Solange du unter dem Jahresmaximalbetrag bleibst, kannst du sie dir wieder zurückholen. Wie hoch der aktuell ist sollte sich schnell finden lassen.
 
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Was für arbeitsverhältnisse sind das denn, voll sozialversicherungspflichtig, minijobs?

Wegen steuern brauchst du dir keine sorgen machen, denn solange du unter ~8000+x im jahr bleibst, kriegst du alle steuern, die einbehalten wurden, wieder.
Ausnahme: du arbeitest als minijobber und dein arbeitgeber hat 2% pauschal versteuert.
 
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Wieder Halbwissenalarm hier:

Du darfst nur eine "volle" Stelle haben. Eine zweite Lohnsteuerkarte würde Steuerklasse 6 ausweisen und glaub mit ... damit willst du nicht arbeiten.

Du kannst einen vollen Job machen und nebenbei einen Minijob (400€)
Bei der vollen Stelle würdest du wie oben angesprochen theoretisch Lohnsteuerabzug haben, da du aber nicht viel arbeitest würde gar keine Lohnsteuer abgezogen werden die du dir zurückholen müsstest. Lohnsteuer wird erst ab ca ~~ 800 € abgezogen.
 
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... Und kann man sich als Student wiederholen. Die sache mit dem man darf maximal X€ verdienen wurde btw zu diesem januar also 2012 geändert... das gilt nicht mehr, meines wissens nach.
galt btw auch fürs kindergeld (8006€ oder was des waren) aber wie gesagt, geändert.
 
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Wieder Halbwissenalarm hier:

Du darfst nur eine "volle" Stelle haben. Eine zweite Lohnsteuerkarte würde Steuerklasse 6 ausweisen und glaub mit ... damit willst du nicht arbeiten.

Du kannst einen vollen Job machen und nebenbei einen Minijob (400€)
Bei der vollen Stelle würdest du wie oben angesprochen theoretisch Lohnsteuerabzug haben, da du aber nicht viel arbeitest würde gar keine Lohnsteuer abgezogen werden die du dir zurückholen müsstest. Lohnsteuer wird erst ab ca ~~ 800 € abgezogen.

ich verstehe nicht was das jetzt heißt.
Auf dem finanzamt und bei den zuständigen leuten an meiner Hochschule sagte man mir ich brauche einfach eine zweite Lohnsteuerkarte, die kann man sich holen, hat dann da aber steuerklasse 6.
Dann hab ich die situation der dame am telefon nochmal erklärt wie hier und sie meinte "ja bei so wenig müssen sie keine steuern zahlen".
Leider wusste sie auch nicht wie das jetzt genau laufen soll und der Zuständige war wohl nicht zu erreichen ... lol.
Ich werde jetzt am Donnerstag (heute geht leider nicht während den Öffnungszeiten) dort persöhnlich hinlatschen und nicht weggehen bis das geklärt ist :ugly2:
 

Comadevil

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Ganz einfach:
Du hast deine steuerlichen Jahresfreibeträge. Da du diese nur einmal nutzen kannst, werden diese nur bei einer Lohnsteuerkarte (bei deinem jetzigen Arbeitgeber) berücksichtigt, denn man kann den AG kaum zumuten, sich gegenseitig abzustimmen, wer wieviel zahlt (wobei das auch noch gegen Datenschutz verstoßen würde :D )
Daher arbeitest du bei einem zweiten Arbeitgeber auf LOhnsteuerklasse 6, wo du maximalen Steuerabzug hast, da hier deine steuerlichen Freibeträge nicht gelten. Das Geld ist aber nicht verloren, sondern du kannst es dir wiederholen, indem du eine Steuererklärung im folgenden Jahr einreichst, bei deren Veranlagung deine tatsächlich zu zahlende Steuer ermittelt wird (voraussichtlich 0 nach deiner Aussage) und die zuviel gezahlten Steuern dann erstattet werden.
 
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Ai.Cola,
wenn du willst, dass man dir hilft, solltest du die relevanten informationen liefern. Also nochmal: was für beschäftigungsverhältnisse übst du gerade aus?
Das heißt: bei wie vielen verschiedenen arbeitgebern bist du beschäftigt, was verdienst du da, wie regelmäßig arbeitest du da, bist du voll sozialversicherungspflichtig oder ist einer der jobs ein minijob, das heißt eine geringfügige oder kurzfristige beschäftigung? Und bei wem liegt jetzt deine lohnsteuerkarte?

Bevor das nicht bekannt ist, kann dir hier niemand sagen, ob du ne zweite lohnsteuerkarte brauchst bzw. haben solltest.
 
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