Legalität von Videoportalen

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Es gibt ja im Internet einige Videoportale und ehrlich gesagt blicke ich nicht genau durch, was legal und was illegal ist.

Auch wenn das ja ständig diskutiert wird, ist für mich eigentlich klar, dass der Konsum von Filmen bei Seiten wie kino.to, alluc etc. nicht legal sein kann.

Nun nehmen wir aber mal youtube - auch hier gibt es öfters mal urheberrechtlich geschütztes Material: extrem viele Musikstücke, Serien etc.. Im Extremfall sollten ja sogar manche Starcraft VoDs urheberrechtlich geschützt sein. Macht man sich nun strafbar, wenn man sich diese Dinge anschaut? Eigentlich ist es ja auch gar kein Unterschied zu kino.to. Auf der anderen Seite ist vor dem Anklicken eines Videos ja auch nicht unzweifelhaft zu erkennen, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Desweiteren gibt es ja noch die Pornoportale. Während sie wohl deshalb illegal sind, weil sie keinen Alterschutz beinhalten, ist es mir nicht klar, was den Konsum von Videos dort angeht. Im Prinzip gibt es doch dasselbe Problem wie bei youtube: Es gibt teilweise Videos, die zur Promotion hochgeladen werden, teilweise Urheberrechtsverletzungen und, naja, Videos die die Persönlichkeitsrechte von Ex-Freundinnen verletzen. Wie sieht es hier mit der Legalität aus? Hier ist es m.E. gar nicht erkennbar, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Jo, wäre interessant, wenn das mal eine kompetente Person juristisch einordnen könnte.
 
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Wie schon oft gesagt: rechtliche Grauzone (man möge mich korrigieren, wenn sich etwas geändert hat).
Die Frage ist: warum interessiert dich das so?
 
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alles sicher nicht legal, nur ist es halt bei den Videoportalen wie Youtube, diversen mit Serien, Pornos,... einfach nicht sinnvoll verfolgbar.
Deshalb wirds vorerst wohl keinen typischen Cashwalt (Anwalt der nur abcashen will) Brief geben der ins Haus flattert, bezüglich "Film XX bei youtube geguckt am 1.1.09").
 
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Es geht mir nicht so sehr darum, ob realistischerweise Konsequenzen drohen (tuen sie meiner Meinung nach nicht) - sondern ich möchte halt wissen, was erlaubt ist. Sprich, wie ich mich verhalten muss, damit meine Nutzung von YP und YT völlig legal ist :)
 

parats'

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Ich glaube, da wirst du auf Youtube das kleinste Problem haben.
Kannst ja vorher abchecken ob der uploader nicht zufällig die Plattenfirma ist die gerade nur promoted.
 
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Was ist mit Youjizz.com :D kann man da irgendwie Ärger bekommen? Oder zur Kasse gebeten werden?
 
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Tja, würde ja jetzt den youtube link zu der einen Szene aus Clockwork Orange raussuchen, die ziemlich genau zeigt, was man mit dir machen wird, aber solange Heator nicht gesagt hat, dass ich das darf, lasse ich es bleiben :D
 
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Es ist bei jedem video eine einzelfallentscheidung und das kreterium ist jedesmal die frage, ob offensichtlich ist, dass das Werk widerrechtlich ins internet gestellt wurde.

Bei seiten wie kino.to wo du einen aktuellen film ausm kino komplett anschauen kannst, ist es zweifellos der fall. Bei youtube hängt es vom ermessen des richters ab, wird man im regelfall aber verneinen können, weil allgemein bekannt ist, das youtube rechtswidrige sachen löscht und man damit argumentieren kann, dass man sich darauf verlassen konnte, dass was youtube drinlässt auch legal sein muss.

Für pr0nseiten gilt dasselbe. Dabei ist für dich, der die videos anschaut aber irrelevant ob die persönlichkeitsrechte von einem dritten durch das video verletzt werden. Denn angenommen jemand stellt ein pr0n video mit seiner ex online, verletzt es zwar unter umständen ihr persönlichkeitsrecht damit. Als Urheber des "werkes" ist das öffentliche verbreiten des videos für ihn aber nicht rechtswidrig im sinne des §53 UrhG. Dementsprechend kannst du in dem du das video anschaust auch nicht gegen das Urheberrecht verstoßen.


Vom rechtlichen mal abgesehen ist es in der praxis aber sehr unwahrscheinlich dafür belangt zu werden. Im gegensatz zu filesharing haben hier die tatsächlichen Rechteinhaber nicht die möglichkeit direkt die ip des nutzers rauszufinden sondern brauchen dafür die logs der seitenbetreiber an die sie so einfach nicht rankommen.
 
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das kritische an filesharing ist ja auch der upload d.h. das weiterverbreiten, man wir ja nie für den download allein abgemahnt.
desweitern hat youtube verträge mit den großen plattenfirmen, der gema etc bzw versucht da einigungen zu erzielen und vergütet die ja auch.
also youtube versucht da schon sehr legal zu sein.
 
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Jo, vielen Dank für die Antworten.

Bei YT ist halt meistens das Problem, dass man erst nach dem Anklicken weiß, ob denn nun Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Bei YP ist es ja m.E. sogar ganz unmöglich, dass festzustellen. Gut zu wissen das die Feststellbarkeit auch ein Kriterium zu sein scheint :)

Habe btw bei youtube gerade nachgelesen, dass dort wohl nur die Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen melden können? Das finde ich widerspricht dem hier ein wenig:

also youtube versucht da schon sehr legal zu sein.
 
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