(langsames) Auto gegen Fußgänger.

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...vor einer Stunde:

Ich fahr grad von ner Ampel los von der es gleich in ne 90° Kurve geht, bin in der Mitte der Kurve und da tritt mir plötzlich nen Fußgeher von ner Verkehrsinsel auf die Straße (kein Zebrastreifen in der nähe)...

Kollison konnte ich nicht vermeiden (hatte ihn auch erst milisekunden zuvor gesehen da er auf der Verkehrsinsel durch nen Schild verdeckt war).
Zum glück war ich nicht schnell (da grad von Ampel losgefahren) aber niedergestoßen wurde er trotzdem.
Zum glück ist er offenbar nicht verletzt (als Rettung 2 minuten später da war, ging er schon rum) und auto ist auch nix passiert
Trotzdem nen scheiß Gefühl auch wenn er (vermutlich) nicht verletzt ist und man auch nicht Schuld hat.
Naja dann hat die Polizei Daten aufgenommen (hatte 2 weitere Leute im Auto) und Alkotest.
Dann bekam ich noch ne Visitenkarte das ich morgen abend den einen Inspektor anrufen soll dann macht er sich nächste Woche nem Termin mit mir aus (für irgendwas schriftliches)
kurz gesagt ich kam mir etwas "kurz abgefertig" vor oder ist das der normale Vorgang?
 
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Fussgänger anfahren ist immer scheisse, da kriegt idr. immer der autofahrer die schuld.

Mach dir nicht zu viele gedanken wegen der polizei, wenn du wegen einer schlägerei o.ä. aussagen musst werden auch nur kurz deine personalien aufgenommen und der inspektor macht dann einen termin mit dir aus. Der wird einfach nur deine aussage haben wollen, wie es dazu gekommen ist, du erzählst es ihm, er tippt es ab, danach darfst du's nochmal durchlesen, dann unterschrieben und fertig ist's.
 
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also wenn du schlüssig erzählen kannst, das du nicht unaufmerksam warst, aber es nicht verhindern konntest, dann sollte deine "schuld" wohl nicht so groß sein, und bei der Polizei arbeiten auch normale Menschen, mit gesundem Menschenverstand. Denke nicht das da noch viel kommen wird nach deiner Aussage.
Klar ist es natürlich auch wichtig zu wissen was der angefahrene erzählt, wenn der ein Arsch ist hast du auch schlechte karten, wenn es keine neutralen zeugen gibt.
 
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doch nen neutralen Zeugen gabs auch, (sogar nen Staatsanwalt) der stehengeblieben ist
 
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Original geschrieben von Octantis
doch nen neutralen Zeugen gabs auch, (sogar nen Staatsanwalt) der stehengeblieben ist

ja also wenn der zu deinen gunsten aussagt sollte dir wohl echtmal garnichts passieren.
 
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Original geschrieben von Octantis
doch nen neutralen Zeugen gabs auch, (sogar nen Staatsanwalt) der stehengeblieben ist
lol besser kanns doch nicht laufen, glück im unglück
WENN du wirklich so unschuldig bist :elefant: dann sollte auch nichts passieren
 

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Aussage am besten selbst schriftlich fixieren und abgeben bzw. zuschicken, das was die Beamten aufschreiben wenn du ihnen den Vorgang erzählst ist das reinste Gestammel.
 
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naja ich muss sowieso heute abend nen Termin ausmachen für nächste Woche, da wird dann die Aussage wohl schriftlich protokolliert und das kann ich mir dann ja durchlesen bevor ich es unterschreibe


edit: Termin ausgemacht für in ner Woche, nachgefragt der andere ist offenbar nicht verletzt und hatte 2 Promille....
 
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find dich damit ab dass du einige jahre im knast landest bzw. eine geldstrafe bekommst, die du in deinem leben nicht abbezahlen kannst.

sollte das ganze vor gericht gehen rate ich dir:
nimm deine beine in die hand und lauf so schnell du kannst
 
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heute mal die Einvernahme gemacht.
Fühlt man sich gleich wie im Fernsehen wenn man gefragt wird ob man nen Anwalt dabei haben will.

da der andere leicht verletzt war, hab jetzt natürlich ich zuerstmal automatisch die Anzeige (kriegt anscheinend standardmäßig derjenige nicht verletzt ist)
Inspektor meint aber das die zu 99,9% wieder eingestellt wird.



Ob meine Versicherung trotzdem was zahlen muss werd ich dann wohl später unabhängig davon sehen, k.a wie da einflisst das der Fußgänger stark betrunken war (2 Promille). Vertrauensgrundsatz (von dem betrunkene ausgenommen sind) spielt ja in diesem Fall imho keine Rolle da ich ihn erst sehr wenige Meter vorm Auto auf der Straße gesehen habe und nicht schon am Straßenrand.
 
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nur mal so ne frage -- ist es nicht so, dass man als autofahrer automatisch ne teilschuld bekommt?
 
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Original geschrieben von PiZzA
nur mal so ne frage -- ist es nicht so, dass man als autofahrer automatisch ne teilschuld bekommt?

das denke ich nicht, denn es gibt einfach Situationen für die ein Autofahrer rein garnichts kann, so wie hier.
Grundsätzlich wird sicherlich keine Teilschuld dem Autofahrer zugesprochen, das wäre rein rechtlich nicht vertretbar.
 
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grad angerufen worden vom Inspektor
jetzt war grad der Fußgänger bei ihm, anscheinend doch nicht verletzt,
Inspektor sagt die Sache ist deshalb jetzt erledigt und ich muss sie auch nicht der Versicherung melden (an meinem Auto war ja auch kein Schaden)
 
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Original geschrieben von wut)volta


das denke ich nicht, denn es gibt einfach Situationen für die ein Autofahrer rein garnichts kann, so wie hier.
Grundsätzlich wird sicherlich keine Teilschuld dem Autofahrer zugesprochen, das wäre rein rechtlich nicht vertretbar.

ich will nicht wissen, was du denkst, sondern wie die sache juristisch aussieht. Lt Wikipedia = Betriebsgefahr eines PKW

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html

das da sieht nämlich sehr stark danach aus.
 
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(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.

aus deinem Artikel
Nach diesem Ausschnitt gibt es dann ja auch überhaupt nicht soetwas wie "Teilschuld"
insofern wohl auch nicht sehr aussagekräftig, oder ?
 
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Original geschrieben von wut)volta
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.

aus deinem Artikel
Nach diesem Ausschnitt gibt es dann ja auch überhaupt nicht soetwas wie "Teilschuld"
insofern wohl auch nicht sehr aussagekräftig, oder ?


nochmal:
mich interessiert nicht was du denkst, sondern wie die rechtliche lage hierzu aussieht.

du hast keine ahnung (genausowenig wie ich). ich will einfach wissen wie es ist.

un der artikel beschreibt genau das was ich meine - es geht von einem PKW eine betriebsgefahr aus, du stellst aslo mit der tatsache, dass du ein auto bewegst, eine gefahr für andere dar und bekommst damit (so hab ich das mal jahren in der fahrschule gelernt) automatisch eine teilschuld. diese aussage würde ich gerne mal von einem fachmann widerlegt oder bestätigt haben.
 
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Original geschrieben von PiZzA



nochmal:
mich interessiert nicht was du denkst, sondern wie die rechtliche lage hierzu aussieht.

du hast keine ahnung (genausowenig wie ich). ich will einfach wissen wie es ist.

un der artikel beschreibt genau das was ich meine - es geht von einem PKW eine betriebsgefahr aus, du stellst aslo mit der tatsache, dass du ein auto bewegst, eine gefahr für andere dar und bekommst damit (so hab ich das mal jahren in der fahrschule gelernt) automatisch eine teilschuld. diese aussage würde ich gerne mal von einem fachmann widerlegt oder bestätigt haben.

wenn du nicht wissen willst was jemand darüber denkt, dann wirst du auch keine Antwort bekommen. Denn diese Gesetze werden immer von Richtern ausgelegt, mehr oder weniger stark.
Deswegen ist deine Frage auch nicht allgemeingültig zu beantworten.
 
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