Ladung zum Gerichtstermin vergessen

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Also nicht den Termin, sondern die Ladung selbst, die man zu der Verhandlung mitbringen soll.

Es geht um eine Zeugenaussage in einer Verkehrsordnungswidrigkeit, nichts großes also.

Bin von weiter her angereist, hab das Dokument leider zu hause liegen lassen (sehr clever).

Kann mir die Ladung auch nicht zuschicken lassen, der Termin ist schon morgen.

Weiß jemand, ob ich da mit irgend nem Bußgeld oder so rechnen muss, oder bekommt man da nur nen Rüffel?
 
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Wenns per Post nicht klappt.. hast du die möglichkeit von Fax oder einscannen lassen und per E-mail schicken und dann halt ausdrucken ?
 

Tisch

Frechdachs
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Wenn du Ort und Zeit der Verhandlung weißt und Deinen Ausweis dabei hast, sollte es kein Problem sein, dass Du die Ladung vergessen hast.
 
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@va1o

ne die möglichkeit gibts leider nicht. kumpel, der meinen zweitschlüssel hat , ist in ulraub.

@tisch

jo das hoffe ich auch. kann jetzt eh nix machen, werds morgen dann sehn und berichten.
 
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der gesunde menschenverstand sagt einem bei sowas ja "kann doch nicht ernsthaft von belang sein", leider hat die realität uns gelehrt das man bei dem deutschen beamtentum nicht mit gesundem menschenverstand weiterkommt, von daher kann ich den thread sogar verstehn.

Ich denke mal das allerschlimmste was passieren könnte wäre ein bußgeld, wahrscheinlicher ist wohl aber, dass man einfach nur deinen ausweis sehen möchte.
 
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So, hat die Richterin letztlich überhaupt nicht interessiert, wurde nichtmal nach nem Ausweis gefragt.
 
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Wohne während den Semesterferien meistens bei meinen Eltern und in dem Ort hat sich der "Unfall" auch ereignet, war also eh da.

Falls ich demnächst aber im Zivilprozess nochmal ne Aussage machen soll, würde ich gern 700km auf Staatskosten reisen, sie laden mich schließlich und müssen für Reisekosten aufkommen. :uglyup:

Könnte aber problematisch werden, dass meine Studentenwohnung als Zweitwohnsitz gemeldet ist, kann sein, dass die Reisekosten nur vom Hauptwohnsitz aus bezahlt werde, weiß da jemand genaueres?
 
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Wohne während den Semesterferien meistens bei meinen Eltern und in dem Ort hat sich der "Unfall" auch ereignet, war also eh da.

Falls ich demnächst aber im Zivilprozess nochmal ne Aussage machen soll, würde ich gern 700km auf Staatskosten reisen, sie laden mich schließlich und müssen für Reisekosten aufkommen. :uglyup:

Könnte aber problematisch werden, dass meine Studentenwohnung als Zweitwohnsitz gemeldet ist, kann sein, dass die Reisekosten nur vom Hauptwohnsitz aus bezahlt werde, weiß da jemand genaueres?

Tatsaechlich bekommst du als Zeuge sogenanntes Zeugengeld dies kommt fuer alle Unannehmlichkeiten auf die dir durch die Verhandlung zugekommen sind (Anfahrtsreisen Arbeitslohnausfall) bezahlen muss dieses Zeugengeld immer der der im Unrecht war also entweder Anklaeger oder Beschuldigter.
 
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Tatsaechlich bekommst du als Zeuge sogenanntes Zeugengeld dies kommt fuer alle Unannehmlichkeiten auf die dir durch die Verhandlung zugekommen sind (Anfahrtsreisen Arbeitslohnausfall) bezahlen muss dieses Zeugengeld immer der der im Unrecht war also entweder Anklaeger oder Beschuldigter.

Ok, gut zu wissen.

Wenn das Verschulden bei beiden Teilen liegt (darauf läuft es wohl hinaus), werden wohl neben dem Schaden auch die Verfahrenskosten + Zeugengeld etc. anteilig bezahlt?
 
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Ok, gut zu wissen.

Wenn das Verschulden bei beiden Teilen liegt (darauf läuft es wohl hinaus), werden wohl neben dem Schaden auch die Verfahrenskosten + Zeugengeld etc. anteilig bezahlt?

ja

btw: im zivilprozess heißen die parteien übrigens kläger und beklagter und nicht ankläger und beschuldigter (bzw angeklagter)
 
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