KV in der Übergangszeit

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.647
Reaktionen
1.487
Ort
Hamburg
Moin,
ich bin momentan etwas ratlos und brauche daher mal einen kurzen Rat.

Folgende Situation:
Person A beendet im Juni Ihre Ausbildung und hat im Anschluss ab Oktober eine Festanstellung bei einem neuen Arbeitgeber. Es ergibt sich also eine Lücke von drei Monaten in denen das Einkommen maximal aus einem 450€ Job bestehen wird.
Geld ist hier an sich nicht das Problem, jedoch die KV.

Ich war bisher immer der Auffassung, dass einem die ARGE die KV stellt, sobald man dort als Arbeitssuchend eingetragen ist. Nun stellen sich die Leute aber entsprechend quer mit der Aussage, dass man in den letzten Jahren ja lediglich seine Ausbildung gemacht hätte und dadurch keinen Anspruch auf die Hilfe der ARGE hat.

Experten pls.

€: Die Lücke in der Rentenversicherung kommt ja noch dazu.
 
Mitglied seit
03.08.2010
Beiträge
938
Reaktionen
0
arbeitslosengeld 1 bekommst du nach 1jahr sozisalversicherungspflichtiger tätigkeit,ALG2(Arbeitslosengeld 2) aka HArtz4 kann jeder beantragen NACHDEM ALG1 abgelehnt wurde.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.647
Reaktionen
1.487
Ort
Hamburg
Okay, dann wird man sich wohl nochmal mit der ARGE auseinandersetzen müssen, da die der Meinung sind, dass in diesem Fall die KV selbst zu zahlen sei.
 
Mitglied seit
21.09.2001
Beiträge
4.696
Reaktionen
0
Ort
HH
Ihm steht imm Normalfall ALG1 zu, Ausbildung ist sozialversicherungspflichtig unabhängig vom Einkommen.

450-Nebenjob lohnt sich beim ALG1 aber erst, wenn er den vor der Arbeitslosigkeit bereits ein Jahr lang ausübte.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.647
Reaktionen
1.487
Ort
Hamburg
Der Nebenjob besteht seit gut 2,5 Jahren und wurde auch während der Ausbildung ausgeübt.
 
Mitglied seit
21.09.2001
Beiträge
4.696
Reaktionen
0
Ort
HH
Dann hat er Glück, erhöht sich der Freibetrag entsprechend, wird dann aus den letzten 12 Abrechnungen irgendwie ausgerechnet und erhöht :deliver:
 
Mitglied seit
08.08.2002
Beiträge
5.199
Reaktionen
0
Ich hatte nach dem Studium ein ähnliches Problem, die KV war nach einem Gespräch so nett mir den günstigsten Tarif (afaik 80 Euro den Monat und Du meintest ja, dass das Geld nicht so wichtig ist) für die Übergangszeit anzubieten. Bei Job-Antritt hat sich das dann automatisch umgewandelt.
So hatten alle was davon, die KV hatte mich weiterhin als Kunden sicher und ich war abgesichert in den 3 Monaten ohne mich zu verschulden oder mit der ARGE rumärgern zu müssen (darauf hatte ich in den letzten 3 Monaten in Freiheit echt keinen Bock).
 
Mitglied seit
10.10.2001
Beiträge
3.998
Reaktionen
0
Wenn ALG1 aber bewilligt wird kann sie den Nebenjob nicht mehr so einfach ausführen. Bzw werden dann bis auf den Freibetrag die Einkünfte mit ALG1 verrechnet ausserdem darf sie nur eine begrenzte Stundenzahl arbeiten in der Woche.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.647
Reaktionen
1.487
Ort
Hamburg
So wie ich es einschätze kann, ist das Hartz4 relativ egal. Volle Ausübung des Nebenjobs plus KV über die ARGE wäre das schönste. Mal sehen was die sagen.
 
Oben