Kurze Rechtsfrage bezüglich eines Blitzerfotos

Mitglied seit
04.08.2002
Beiträge
4.801
Reaktionen
0
Hi, ich habe heute ein Bescheid bekommen, dass ich auf der Autobahn 30 KM/H zu schnell gewesen bin. 130 statt 100. Sehe ich auch ein, selbst wenn ich den Blitzer gar nicht bemerkt habe. Bevor ich aber zahle, möchte ich gerne rechtskundige Juristen/Polizisten hier fragen, ob der Bescheid legitim ist. Denn mir wird vorgeworfen auf der BAB 9 / Schleifreisen MUENCHEN - BERLIN, KM 187,00 /UEBERHOLSPUR die "Tat" begangen zu haben. Wie man aber auf den unterstehenden Foto sieht, bin ich aber ganz klar auf der rechten Spur. Und inwieweit könnte man die anderen Autos auf dem Foto mit dafür verantwortlich machen? Oder ist (leider) alles rechtens und sollte keinen Einspruch einlegen? Danke schonmal. :)

 
Mitglied seit
21.02.2003
Beiträge
22.825
Reaktionen
254
Das du den blitz nicht gesehen hast ist normal, es werden atm schwarzlicht blitzer getestet, da sieht man den blitz garnicht. :8[:
 
Mitglied seit
04.08.2002
Beiträge
4.801
Reaktionen
0
Ok, dann wäre ein Mysterium schon mal geklärt und bleibt nur noch das, worum es mir geht. :D
 
Mitglied seit
27.06.2008
Beiträge
1.572
Reaktionen
19
Das ist natürlich dumm gelaufen, aber mach dir nichts draus, wozu bitte rechtfertigen? Die Gutmenschen hier werden dich sowieso als Raser wieder abstempeln.


@ Frage
Normalerweise darf laut Regelung KEIN anderes Fahrzeug auf dem Bild erkennbar sein, nicht mal nen Fahrrad. Da dies aber der Fall ist, kommst du eigentlich gut aus der Sache raus. Allerdings hatte ich bisher nicht den Fall gehabt, und kann dir deine nächsten Schritte nicht erläutern.


Top @ Outsiders Erklärung, wusste ich bisher auch nicht.
 

haviii

Guest
Antworten: Ich bin nicht zu schnell gefahren. Sollten sie weiterhin auf dem Bußgeld bestehen werde ich mir einen Anwalt nehmen.



Klappt in 80% der Fälle.
 
Mitglied seit
05.01.2004
Beiträge
2.708
Reaktionen
0
Original geschrieben von haviii
Antworten: Ich bin nicht zu schnell gefahren. Sollten sie weiterhin auf dem Bußgeld bestehen werde ich mir einen Anwalt nehmen.



Klappt in 80% der Fälle.

träum weiter, wie kommstn darauf?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Original geschrieben von ^mErCenary^
Hi, ich habe heute ein Bescheid bekommen, dass ich auf der Autobahn 30 KM/H zu schnell gewesen bin. 130 statt 100. Sehe ich auch ein, selbst wenn ich den Blitzer gar nicht bemerkt habe. Bevor ich aber zahle, möchte ich gerne rechtskundige Juristen/Polizisten hier fragen, ob der Bescheid legitim ist. Denn mir wird vorgeworfen auf der BAB 9 / Schleifreisen MUENCHEN - BERLIN, KM 187,00 /UEBERHOLSPUR die "Tat" begangen zu haben. Wie man aber auf den unterstehenden Foto sieht, bin ich aber ganz klar auf der rechten Spur. Und inwieweit könnte man die anderen Autos auf dem Foto mit dafür verantwortlich machen? Oder ist (leider) alles rechtens und sollte keinen Einspruch einlegen? Danke schonmal. :)


ich bin im verkehrsrecht ( zumindest den stvo teil ) nicht besonders bewandert, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das ganze als formfehler den bescheid angreifbar machen könnte. immerhin geht es um die tatsache, dass du zu schnell gefahren bist, auf welcher spur das letzendlich geschehen ist macht ja nicht die erfüllung der entsprechenden tatbestandsmerkmale unwirksam.

das ist ein bisschen so als ob dir vorgeworfen würde im rewe einen apfel geklaut zu haben und du denken würdest "haha die können mir eh nix, auf dem überwachungsvideo sieht man ganz klar, dass das ein plus war"
 

haviii

Guest
Weil laut ADAC Mitgliederheft 80% aller Messungen falsch sind.
Wenn ein Anwalt Akteneinsicht fordert gibt es sau oft ein "Verfahren eingestellt" Brief.
 
Mitglied seit
05.01.2004
Beiträge
2.708
Reaktionen
0
Original geschrieben von haviii
Weil laut ADAC Mitgliederheft 80% aller Messungen falsch sind.
Wenn ein Anwalt Akteneinsicht fordert gibt es sau oft ein "Verfahren eingestellt" Brief.

daddy is rechtsanwalt, der das nich annähernd bestätigen kann... aber njoa
 
Mitglied seit
19.08.2003
Beiträge
5.209
Reaktionen
0
[halbwissen on]
ist solch ein bild nicht ungültig, wenn darauf mehr als 1 fahrzeug (=tatfahrzeug) zu erkennen ist?
 
Mitglied seit
05.01.2004
Beiträge
2.708
Reaktionen
0
Mitglied seit
01.06.2003
Beiträge
828
Reaktionen
0
Naja, wenn havii schreibt "sau oft", dann sinds etwa 1%.
Klar, oder?
 
Mitglied seit
04.08.2002
Beiträge
4.801
Reaktionen
0
Also kann ich erstmal ohne bedenken ankreuzen, dass ich die "Tat" nicht eingestehe und meine Begründung eben dazu schreibe? Kommen bei einem solchen Einspruch Extrakosten dazu?
 
Mitglied seit
18.04.2003
Beiträge
3.601
Reaktionen
0
Original geschrieben von Outsider23
Das du den blitz nicht gesehen hast ist normal, es werden atm schwarzlicht blitzer getestet, da sieht man den blitz garnicht. :8[:

diese söhne! :(
 

Entelechy

Guest
Original geschrieben von haviii
Weil laut ADAC Mitgliederheft 80% aller Messungen falsch sind.
Wenn ein Anwalt Akteneinsicht fordert gibt es sau oft ein "Verfahren eingestellt" Brief.

Wer Texte richtig lesen kann, ist klar im Vorteil.

Das steht da NICHT.
 
Mitglied seit
02.08.2002
Beiträge
4.405
Reaktionen
0
Ort
Meenz am Roi
Kann bestätigen, dass die Forderung nach Akteneinsicht zu einer Einstellung führen kann. Bei einem Kumpel von mir, hat das so geklappt und er war eigentlich "schuldig". Aber dazu braucht man halt bestenfalls einen befreundeten Anwalt, der das mal eben so macht.
 
Mitglied seit
24.05.2001
Beiträge
3.683
Reaktionen
0
Sag ihnen dass du für son beschissenes schwazweißfoto kein geld zahlst... spaß bei seite...
Ich würde da ganz dreißt nen Brief zurückschreiben mit der argumentation die du schon erwähnt hast was die Spur und die anderen Fahrzeuge angeht.
mit nem Letzten Satz "Sollte das Verfahren aufgrund der offensichtlichen Fehler nicht eingestellt werden, wird mein Anwalt Akteneinsicht anfordern" oder irgendwie sowas...

Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen...
 
Mitglied seit
19.11.2003
Beiträge
1.994
Reaktionen
85
naja, die spur ist fuer die messung shcon sehr entscheident. die frage ist nur, ob sichs nur um nen tippfehler oder doch um ne falsch messung handelt.
 

Fachunteroffizier

Guest
Original geschrieben von Skaarj
Sag ihnen dass du für son beschissenes schwazweißfoto kein geld zahlst... spaß bei seite...
Ich würde da ganz dreißt nen Brief zurückschreiben mit der argumentation die du schon erwähnt hast was die Spur und die anderen Fahrzeuge angeht.
mit nem Letzten Satz "Sollte das Verfahren aufgrund der offensichtlichen Fehler nicht eingestellt werden, wird mein Anwalt Akteneinsicht anfordern" oder irgendwie sowas...

Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen...

#2 !
 
Mitglied seit
04.08.2002
Beiträge
4.801
Reaktionen
0
Heute kam der Bescheid, dass ich halt das Geld zahlen muss. Nirgends wird etwas zu meinem Widerspruch erwähnt, so als ob sie es komplett ignorieren. Ist das normal? :8[:
 

haschischtasche

Ährenpenis
Mitglied seit
28.09.2002
Beiträge
28.999
Reaktionen
6.085
ach wenn du es einsiehst, bezahl es doch guten gewissens. die paar mark kommen dir wieder zugute, weil dadurch letzlich auch irgendwo die autobahn wieder in ordnung gehalten wird und du sicherer 130 fahren kannst. ;)
 
Mitglied seit
24.05.2001
Beiträge
3.683
Reaktionen
0
Original geschrieben von ^mErCenary^
Heute kam der Bescheid, dass ich halt das Geld zahlen muss. Nirgends wird etwas zu meinem Widerspruch erwähnt, so als ob sie es komplett ignorieren. Ist das normal? :8[:

Zahl auf keinen Fall, genau deswegen machen sie es ja so, weil die meisten dann denken "ach scheiße, zahl ich halt"

Schalt deinen Anwalt ein und tritt denen in den Arsch, so wies sich gehört!
 
Mitglied seit
11.12.2002
Beiträge
1.100
Reaktionen
0
Wie immer mit allen Mitteln versucht wird, sich aus der selbst eingebrockten Scheiße herauszuwinden...du bist doch die +/- 130 km/h gefahren, was soll das Gezeter also? Wenn das jetzt wie im Text in ner 30er Zone passiert wäre, ok, aber so! :mad:

edit: wie mir die Leute auch immer auf den Sack gehen, die in ner 100er oder 80er Baustelle meinen, 130 oder schneller fahren zu müssen - genau richtig, dass die alle geblitzt werden!
 

haschischtasche

Ährenpenis
Mitglied seit
28.09.2002
Beiträge
28.999
Reaktionen
6.085
Original geschrieben von Habicht
genau richtig, dass die alle geblitzt werden!
lol schoen waers. fahr mal die a30 von ibbenbueren nach rheine oder gar weiter bis nach enschede. da ist seit knapp zwei jahren 30% der strecke 100, und bis auf lkws faehrt da so ziemlich alles 150 aufwaehrts was nicht gerade twingo oder corsa ist. ich fahre die strecke bis auf sonntags jeden tag und dort wird _nie_ geblitzt.
 
Mitglied seit
11.12.2002
Beiträge
1.100
Reaktionen
0
Ja, schon klar - ich mein nur, dass das durchaus gerecht ist, solche Leute dann auch zu blitzen!
 
Mitglied seit
03.08.2002
Beiträge
109
Reaktionen
0
Original geschrieben von Skaarj


Zahl auf keinen Fall, genau deswegen machen sie es ja so, weil die meisten dann denken "ach scheiße, zahl ich halt"

Schalt deinen Anwalt ein und tritt denen in den Arsch, so wies sich gehört!

Oja, das dadurch eingesparte Geld wiegt die Anwaltskosten bestimmt wieder auf...

was steht eigentlich auf dem Brief drauf wieviel du nach Abzug aller Toleranzen zu schnell warst? 30? Dann warst ja in Wirklichkeit mit ~145 unterwegs?
 

blauwebster

Guest
BAB Schleifreisen

Hallo Kollege,
bin durch Zufall über Deine Frage gestolpert (Google) und habe mit Überraschung festgestellt, dass wir fast das selbe Problem haben.
Auch ich habe ein Strafmandat von exakt der selben Stelle bekommen mit fast den selben Werten, allerdings "Lastspur". Auch ich habe kein Verkehrszeichen wahrgenommen und auch keinen Radarwagen oder ähnliches. Der Vorfall war am 10.12.09, 11:30.
Da an diesem Tag schlechtes Wetter (Regen) war, bin ich eigentlich vorsichtig gefahren und kann mir bis heute nicht vorstellen das 100 Schild übersehen zu haben, denn sonst wäre ich nicht 130 gefahren, da scheinen wir ja merkwürdige Parallelen zu sein. Wir sollten das mal abklären, ich werde jetzt auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren.
Blauwebster
 

jonasito

Guest
#3

Guten Tag,
Ich bin auch durch google-suche auf diesen Beitrag gestoßen (ich habe nach teilen des Briefes gesucht, weil ich nicht mal wusste worum es ging)
heute habe ich einen Brief bekommen, ich habe meine Zahlung versäumt. Ich kann mich zum einen nicht daran erinnern je einen ersten bescheid bekommen zu haben, und zum anderen auch nicht ans zu schnell fahren. Bei mir liegt das wohl schon länger zurück, der 10.7. wird bei mir angegeben, ich fahre aber aus Prinzip nicht zu schnell, hätte also auch ein Schild übersehen haben müssen. Desweiteren ist bei mir gar keine Angabe vorhanden was ich getan habe. Alles was ich entnehmen kann ist:
Bußgeldbescheid vom yy.xx.zzzz, Ordnungswidrigkeit vom xx.yy.zzz in BAB 9 / SCHLEIFREISEN
Ich habe vor, die mal anzurufen, wollte nur meinen Fall den beiden hier vorhandenen noch hinzufügen. Bin irritiert.
Jonasito
 
Oben