(konzert-)karten rechtsfrage

Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.824
Reaktionen
39
hey,

mal ne frage: wenn ich mir beispielsweise konzertkarten hole, gibt es doch mit sicherheit eine möglichkeit, von dem kauf zurückzutreten. natürlich nicht nach dem konzert :ugly: aber ka, 7 tage nach erhalt/bestätigung des kaufs zb


und da kommen wir auch noch zu einer anderen frage: wenn ich mich jetzt auf karten für wembley beworben und gewonnen hätte und noch wen anderes angegeben hätte, der aber an dem termin verhindert wäre oder zb das geld nicht auftreiben könnte: gäbe es da die möglichkeit, die karte einfach zurückzugeben?
sprich, den preis nicht zahlen zu müssen? man kann die karten ja nicht an wen anders weiterverkaufen, wie man es bei konzertkarten könnte, deswegen müsste man doch eigentlich die möglichkeit haben, die karten zurückzugeben, natürlich befristet, nicht bis 2 minuten vor anstoß

rechtsexperten vor!
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
1. wieso solltest du? solange dir durch vertrag (im meisten fall durch AGB) keine rückgabemöglichkeit eingeräumt wurde und kein gesetzliches widerrufsrecht (bei fernabsatzverträgen oder haustürgeschäften) besteht, hast du auch keine möglichkeit vom vertrag zurückzutreten. außerhalb der gewährleistungsansprüche, die aber überhaupt einen mangel voraussetzen. es gilt der alte römische grundsatz, pacta sunt servanda ;)

2. es müsste durch das bewerben und auslosen überhaupt erst ein vertrag zustande gekommen sein. ich kenne dieses prozedere niciht genau, aber ich würde sagen dass man eine "bewerbung" objektiv nicht so verstehen kann, als dass man sich damit gleichzeitig rechtlich binden möchte.. aber das kann man sicher auch anders sehen. jedenfalls aber dürftest du ein widerrufsrecht haben (gehe mal davon aus dass das im internet stattfand)
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben