kleines Gewerbe anmelden?

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Hallo zusammen,

ich hätte großes Interesse ein kleines Gewerbe anzumelden für 2-3 Aufträge im Jahr. Verlasse jetzt meinen derzeitigen Arbeitgeber, der mir das als Alternative angeboten hat, weil ich den Job schon seit 5-6 Jahren mit meinem Bruder mache.

Hab mich noch nicht wirklich darüber informiert, wollte euch mal fragen, ob jemand schon damit Erfahrungen gemacht hat und die beste Anlaufstelle (Finanzamt?) dafür wäre?

Auf was sollte ich besonders achten?

Wollte einfach mal spontan in die "Runde" fragen, ob jemand mir seine Erfahrungen mitteilen könnte, sollte ich näheres Erfahren, was ich auch die nächsten Tage tun werde, informiere ich euch :D

- Brauche kein Kapital, wäre eher Dienstleistungsgewerbe.
- Kann ich noch nebenbei auf 400 € - Basis arbeiten ohne Probleme? Das bisschen Geld was ich da zusätzlich verdienen würde reicht mir nicht übers Jahr hinweg.
- Bin Student.
- Ich denke ich brauche keine Buchhaltung und wenn würde diese sehr gering ausfallen.
- Umsatz würde sich auf max. 3-4k / Jahr belaufen. (wenn überhaupt)
- Wir wären zwei Personen
- Haftung? Will ja keine GmbH oder sonst was machen... ^^
-

Danke schön!
 

Goshawk

Guest
Gewerbeamt -> Nebengewerbe anmelden wo du nur 40euro für bezahlst , musst angeben welche branche und welche tätigkeit in etwa. dann kriegst da sone coole nummer

Finanzamt gehen mit der nummer- > kriegste nochne extra nummer für steuer erklärung etc

nebengewerbe bis 14500/jahr afaik steuerfrei musst aber kommplette steuererklärung machen inklusiver aller rechnungen etc, kannst aber auch diverse dinge abschreiben , das iengehender zu erklären wäre jetzt zuviel.

haftung es gibt afaik sone 1 euro rechtsform mit irgendwelchen sonderregeln, wenn du keine rechtsform wählst stehst du wenn ich mich recht erinnere im zweifelsfall mit deinem privatvermögen grade
*bei 2 personen sollte schon rechtsform geklärt sein bzw die inhaber rechte etc schriftlich exakt festgehalten.



ps: angaben ohne gewähr mein letzter selbständigkeits seminar war 2007
 
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Na, wie sollen denn bei deinem kleinen Gewerbe große Haftungssummen entstehen? Kredite wirst du wohl kaum aufnehmen, hohe Investitionen fallen auch nicht an, wenn du ab und zu ein bischen programmierst oder whatever du machst. Weiß nicht inwieweit Schadensersatzansprüche anfallen könnten?

Naja, GmbH kommt für dich nicht in Frage, soweit ich weiß bräuchtest du dafür 25k (oder waren es 50?) Eigenkapital. Eine englische ltd lässt sich u.U. deutlich einfacher gründen, allerdings musst du auch aufpassen, ob das Konsequenzen auf deine steuerliche Behandlung hat.

Angaben ohne Gewähr, ich habe nur mal drauf los gelabert :elefant:

Ein Bekannter von mir hat regelmäßig nebenbei programmiert und seine Auftraggeber haben ihn auch nahegelegt, doch mal ein Gewerbe zu gründen. Hat er dann wohl auch gemacht und war alles nicht so furchtbar kompliziert, Anlaufstelle für ihn war damals soweit ich mich noch erinnern kann das Finanzamt.
 
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naja grundsätzlich isses natürlich immer von vorteil nicht persönlich zu haften, muss ja nur einer von euch durchdrehen und zack sitzt der andere auf dummen kosten.
wobei die limited einfach ja gradezu als betrüger brantmarkt, also werdet ihr wohl kaum drum herum kommen irgend ne persönliche haftung zu übernehmen.
 
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Du findest, dass die ltd einen als Betrüger brandmarkt? Das stimmt ja so nun auch nicht, zumal in diesem Fall ja so aussieht, als ob die Geschäftskunden im großen und ganzen dieselben bleiben - sprich Vertrauenswürdigkeit spielt keine Rolle.

Weiß jemand, warum es gut für die Unternehmen ist, wenn Gelegenheitsjobber ein Gewerbe gründen? Also, warum Gewerbe > 400€ Job aus Sicht der Unternehmen?
 
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naja warum macht man denn ne ltd auf wenn man nich absolut kein geld hat und absolut nicht selbst haften will, klingt nu nich so vertrauenswürdig :ugly:
also mein rat als laie wäre irgend ne persönliche haftung, man weiß ja nie was sich aus so nem kleinen unternehmen mal entwickelt.

edit: ich denke mal der arbeitgeber kann sich dann den anteil an der sozialversicherung sparen.
 

Goshawk

Guest
GmbH sind 25,000€

limited hat mittlerweile nichtmehr ganz so das betrüger ansehen glaube ich.

aber du kannst dir zum beispiel auch für deine selbsständigkeit die du dann anmeldest auch vom arbeitsamt hilfe und förderungen versuchen zu holen , die geben dir auskünfte wasde allgemein was wie wo zu machen hast
 
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Nene, Schaden kann nicht enstehen.

Danke euch... muss ich wohl langsam anpacken die Sache.
 
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du willst doch im endefekt nur als freiberufler auf gewerbeschein arbeiten, oder? Dann brauchst du auch keine Limited, GmbH oder sonst eine rechtsform, sondern arbeitest schlicht als freiberufler und rechnest deine Arbeit über das Gewerbe ab. Wenn ihr zwei personen seid ist es dementsprechend auch am einfachsten wenn ihr auch beide ein gewerbe anmeldet und beide dem Auftraggeber jeweils ne eigene Rechnung stellt.

GBR, Limited UG (deutsche form der 1€ limited) haben durchaus ihre vorsteile, sowohl steuer als auch haftungstechnisch. Für die 3000-4000€ die ihr an umsatz plant ist der aufwand diese zu betreiben und sich mit der materie auseinanderzusetzen schlicht nicht wert.

Vor Schadensersatzforderungen kannst du dich als Freiberuflicher auch individuell im Vertrag mit deinem Auftraggeber absichern, wobei das in den meisten Fällen nicht nötig sein wird.


Zwei Punkte musst du in diesem Zusammenhang allerdings noch beachten:

1) Wenn du als Freiberufler nur für ein und dasselbe Unternehmen arbeitest, gehst du das Risiko ein bei ner kontrolle durchs Finanzamt als Scheinselbstständig eingestuft zu werden. Folgen sind für dich als Arbeitnehmer nicht dramatisch, imho musst du nur die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, für deinen Arbeitgeber kann es dagegen ernste konsequenzen haben. Um das zu umgehen sollten mind. 20% deines Gewerbeumsatzes auf ein anderes Unternehmen entfallen. Das kannst du z.B. mit unregelmäßigen Promotionjobs oder ähnlichem erreichen, die meisten Promoagenturen arbeiten auf Gewerbescheinbasis.

2) Du hast wenn du die Steuernummer anmeldest die Wahl ob du auf deinen rechnungen umsatzsteuer ausweisen willst, oder als kleingewerbetreibender nach §19UStG darauf verzichtest. Ausweisen lohnt sich vor allem dann, wenn du bei deinen Aufträgen oft in Vorkasse gehen musst, z.B. durch Materialeinkauf oder ähnliches, ist dafür aber auch mit zusätzlichem organisatorischem aufwand wie Umsatzsteuervoranmeldung verbunden. Als Dienstleister wird sich das also wahrscheinlich für dich nicht lohnen.


Ansonsten: 400€ job paralel dazu ist kein problem, du bist imho aber verpflichtet deinem 400€ Job Arbeitgeber deine Nebentätigkeit mitm gewerbe mitzuteilen.
 

haviii

Guest
Wie in Gregs Welt jeder Job ein Promojob ist, weil er mal vor Douglas als Weihnachtsman stand =8[

Als ich sah: "Letzter Beitrag von Greg" schrie mein Inneres : PROMOJOB.



Damn wir sind alles einfach nur auf Reize reagierende Tiere.
 
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Wo ist bei der GBR bitte ein Haftungsvorteil?
"Yeah, ich hafte komplett mit meinem Privatvermoegen.."

Auch im Bereich Web kann es zu Ersatzforderungen kommen.. Stell dir vor, du sollst fuer deinen Kunden ein CMS einrichten. Nun laeuft auf dem DB Server noch ne andere DB, die Admins waren daemlich und haben dir den DB root Acc gegeben und du dropst mal eben eine ungesicherte DB mit wichtigen Kunden. (Ok, das ist nun worstcase ;))

Dann viel Spass bei der GBR ~___~
 
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Original geschrieben von haviii
Wie in Gregs Welt jeder Job ein Promojob ist, weil er mal vor Douglas als Weihnachtsman stand =8[

Als ich sah: "Letzter Beitrag von Greg" schrie mein Inneres : PROMOJOB.

Damn wir sind alles einfach nur auf Reize reagierende Tiere.

Was soll ich dir sagen, ich hab damals einige interessante jobs gemacht und auch gut verdient. Als Schüler war mir das um welten lieber als im Supermarkt Regale aufzufüllen.

Soweit ich mich erinnere hattest du doch das Glück von nem parkenden Auto angefahren zu werden und lebst von dem Scahdensersatz, oder?
 
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Danke Greg.

Mein 400€ - Job wäre was ganz anderes, was ich im Gewerbe treiben werde.
 
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Original geschrieben von Greg
du willst doch im endefekt nur als freiberufler auf gewerbeschein arbeiten, oder? Dann brauchst du auch keine Limited, GmbH oder sonst eine rechtsform, sondern arbeitest schlicht als freiberufler und rechnest deine Arbeit über das Gewerbe ab. Wenn ihr zwei personen seid ist es dementsprechend auch am einfachsten wenn ihr auch beide ein gewerbe anmeldet und beide dem Auftraggeber jeweils ne eigene Rechnung stellt.

GBR, Limited UG (deutsche form der 1€ limited) haben durchaus ihre vorsteile, sowohl steuer als auch haftungstechnisch. Für die 3000-4000€ die ihr an umsatz plant ist der aufwand diese zu betreiben und sich mit der materie auseinanderzusetzen schlicht nicht wert.

Vor Schadensersatzforderungen kannst du dich als Freiberuflicher auch individuell im Vertrag mit deinem Auftraggeber absichern, wobei das in den meisten Fällen nicht nötig sein wird.


Zwei Punkte musst du in diesem Zusammenhang allerdings noch beachten:

1) Wenn du als Freiberufler nur für ein und dasselbe Unternehmen arbeitest, gehst du das Risiko ein bei ner kontrolle durchs Finanzamt als Scheinselbstständig eingestuft zu werden. Folgen sind für dich als Arbeitnehmer nicht dramatisch, imho musst du nur die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, für deinen Arbeitgeber kann es dagegen ernste konsequenzen haben. Um das zu umgehen sollten mind. 20% deines Gewerbeumsatzes auf ein anderes Unternehmen entfallen. Das kannst du z.B. mit unregelmäßigen Promotionjobs oder ähnlichem erreichen, die meisten Promoagenturen arbeiten auf Gewerbescheinbasis.

2) Du hast wenn du die Steuernummer anmeldest die Wahl ob du auf deinen rechnungen umsatzsteuer ausweisen willst, oder als kleingewerbetreibender nach §19UStG darauf verzichtest. Ausweisen lohnt sich vor allem dann, wenn du bei deinen Aufträgen oft in Vorkasse gehen musst, z.B. durch Materialeinkauf oder ähnliches, ist dafür aber auch mit zusätzlichem organisatorischem aufwand wie Umsatzsteuervoranmeldung verbunden. Als Dienstleister wird sich das also wahrscheinlich für dich nicht lohnen.


Ansonsten: 400€ job paralel dazu ist kein problem, du bist imho aber verpflichtet deinem 400€ Job Arbeitgeber deine Nebentätigkeit mitm gewerbe mitzuteilen.

sehr guter beitrag! damit ist alles gesagt :)
 
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Original geschrieben von paSChaDaHur
Danke Greg.

Mein 400€ - Job wäre was ganz anderes, was ich im Gewerbe treiben werde.

Gerne. Bei der Scheinselbstständigkeit zählen nur solche jobs, die du über dein Gewerbe abrechnest, der 400€ job über lohnsteuerkarte zählt da daher nicht rein. Wenn du aber deinen Arbeitgeber dazu bringen könntest diesen 400€ job stattdessen über Gewerbeschein abzurechnen, wäre dein Problem gelöst.
 
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Da ich atm für einen kleinen Nebenverdienst auch ein Kleingewerbe anmelden muss, danke ich hiermit Greg und M@trixguy für die Infos! Habt mir ne Menge offene Fragen beantwortet :top2:
 
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Vielleicht kannst auch als freiberufler/kleinunternehmer arbeiten? dann brauchst keine gewerbeanmeldung.
 
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