kino.to usw.

sdgj123

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Hallo,

ich hab noch nie kino.to geguckt, würde aber gerne mal wissen, ob man wegen solcher Seiten Ärger kriegen kann und wie leicht sie einen rankriegen?

Danke und Grüße
 

haschischtasche

Ährenpenis
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warum sollte man keinen aerger kriegen koennen? es ist schon seit laengerem so, dass auch der download von urheberrechtlich geschuetzten sachen illegal ist.
 
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Alles außer Kino oder Heimkino mit Blu-ray ist eh Schrott.
 
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Original geschrieben von (BHC)Avatar
Hallo,

ich hab noch nie kino.to geguckt, würde aber gerne mal wissen, ob man wegen solcher Seiten Ärger kriegen kann und wie leicht sie einen rankriegen?

Danke und Grüße

Naja was kuckst du denn für Filme dort an? Terminator Salvation, usw... ist ja klar dass das nicht legal sein kann. Die andere Frage ist natürlich ob dich dabei jemand erwischt und das werden sie wohl nicht, es sei denn der Beamte hockt neben dir ;)
 

parats'

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Re: Re: kino.to usw.

Original geschrieben von 2kewl4you


Naja was kuckst du denn für Filme dort an? Terminator Salvation, usw... ist ja klar dass das nicht legal sein kann. Die andere Frage ist natürlich ob dich dabei jemand erwischt und das werden sie wohl nicht, es sei denn der Beamte hockt neben dir ;)

Werden die Seiten nicht überwacht?
 
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Streaming ist ne rechtsluecke, du hast nichts zu befuerchten, es sei denn du uploadest dort auch filme
 

haschischtasche

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streaming ist keine rechtsluecke, denn streaming ist download.
 
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also afaik koennen die dich bei streaming nicht belangen, wird halt nur im cache zwischengespeichert, bin mir eigentlich ziemlich sicher.... es sei denn es wurde letztens kaum geaendert
 

haschischtasche

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trotzdem laedst du es runter. auch wenn es ne gute streaminloesung ueber nen anstaendigen videocontainer und codec waere und es nur fuer millisekunden in den ram geladen wuerde waere es illegal.
 
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haschisch hat Recht. Jeglicher Download (in dieser Richtung) ist grundsätzlich mal illegal. Die Frage ist dann in wie weit dein Download nachverfolgt werden kann.

Bei den "älteren" Programmen wie Emule, Edonkey, Bittorent, usw ist das relativ einfach, weil du zum Download auch gleichzeitig uppen musst (P2P) und dadurch sofort klar ist welche IP welche Dateien anbietet.

Bei den Filehostern (Rapidshare, Uploaded.to,...) und bei Streaming-Seiten ist das nicht so einfach. Bei Rapidshare wird (angeblich) nur gespeichert welche IP welches Download-Volumen hat, aber eben nicht welche Dateien heruntergeladen wurden.
 
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Es ist illegal, Überwachung ist sone Sache. Natürlich wird da tagtäglich was neues angezeigt, dass dann von den Servern runtergenommen wird, aber es ist recht einfach das Zeug einfach wieder neu hochzuladen und wenn man kein dummer Uploader ist, geht die Sache fast immer gut aus.
Auf der Downloader-Seite wurde noch nie einer verurteilt (korrigiert mich, wenn ich falsch lieg), da es wohl eher einem kleinen Diebstahl ähnelt und das für einen Anwalt wahrscheinlich noch nicht profitabel genug ist. Heißt nicht, dass das auf unbegrenzte Zeit so sein wird, 5 € könnte man ja schon über haben für son Film.
 
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Ok hab mich nochmal schlau gemacht, haschisch hat natuerlich recht. soweit ich aber erkennen konnte, wird das bisher nicht wirklich verfolgt.
 
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Illegal ist es - glaub da braucht man nicht weiter zu diskutieren.

Ob man dafür jedoch belangt werden kann ist fraglich.

Soweit ich mal gehört hab, gehören die .to webadressen zu irgend einem kleinen Inselstaat dessen domain wie eine art Schweizer Nummernkonto funktioniert. Fragt mich aber bloß nicht wie das gehen soll.
Wenn die Server dann auch noch im Ausland stehen wirds nochmal schwieriger herauszufinden, wer dahinter steckt.


Falls meine Infos totaler Müll sind, flamed mich :cool:
 
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Hier nochmal was aus wikipedia dazu ;)

.to ist die Kennung für den Inselstaat Tonga

"Bekannt ist Tonga auch durch die Domainendung .to, welche eine willkommene Einnahmequelle für Domainnamen wie „jump.to“ oder „come.to“ für ca. 35 Euro pro Jahr (2007) ist. Da die Zulassungsbehörde für Internet-Domains Tonic vor allem für ihre Diskretion in Bezug auf die Daten der Domain-Inhaber bekannt sein soll, wird die Domainendung oft für gesetzlich fragwürdige Internetseiten verwendet."
 
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ausserdem weisst du von vornerein nicht was du dir anguckst. Schliesslich steht nicht dabei das du ein urheberrecht verletzendes video anguckst
 
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Das muss es auch nicht. Wäre ja noch lustiger wenn man nur dann belangt werden könnte, wenn eindeutig darauf hingewiesen wird, dass man hier dabei is gegens urheberrecht zu verstoßen.

Seit der novellierung des Urheberrechts ist nicht nur der download von rechtswidrig hergestellten werken verboten, sondern auch der von werden, die zwar rechtmäßig hergestellten wurden, aber offensichtlich widerrechtlich zur verfügung gestellt werden sind. Und bei filmen die aktuell im kino laufen gilt die offensichtlichkeit als indiziert.
 
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Ich vermute, dass man für sowas als downloader erst belangt wird, wenn unsere regierung der musik und film lobby ihre eigene abmahnbehörde mit internetenzug bereitgestellt hat, abmahnen lohnt sich bei reinem download vermutlich wegen dem geringen streitwert überhaupt nicht...
 

haschischtasche

Ährenpenis
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Original geschrieben von DeXtrOsE


eben nur fast
nein nicht nur fast. technisch ist es download, anders ist das ganze aufgrund der funktionsweise von computern/internet garnicht moeglich.
es steht download unter strafe, und das nicht irgendeiner schwammigen definition ala "sachen aus dem internet auf einem medium seines rechners dauerhaft speichern" (auch wenn dieses natuerlich download beinhaltet) nach, sondern der "technischen" definition nach. und darunter faellt nunmal aufgrund der funktionsweise alles, was du im internet siehst, z.b. auch wenn du nur nen text auf ner internetseite anguckst.
 
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Original geschrieben von Outsider23
Ich vermute, dass man für sowas als downloader erst belangt wird, wenn unsere regierung der musik und film lobby ihre eigene abmahnbehörde mit internetenzug bereitgestellt hat, abmahnen lohnt sich bei reinem download vermutlich wegen dem geringen streitwert überhaupt nicht...

Als Downloader wird man zur Zeit nur nicht belangt, weil es einfach nicht nachweisbar ist. Die Masche, die sich entwickelt hat, war über die P2P Programme sehr einfach an die IP-Adresse zu kommen. Rasch und Kollegen konnten einfach mit dem gleichen Programm sehen wer was uppt und über die IP-Adressen ihre schicken Mahnbriefe rauslassen.

Die Streitwerte sind auch jetzt schon gering. Es steht immer drin als Einschüchterung, dass du ~10.000 Euro zahlen sollst, aber das gegen eine Forderung von ~500 Euro nicht mehr gegen dich vorgegangen wird. Die meisten zahlen dann natürlich die 500 Euro...
 
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Original geschrieben von 2kewl4you


Als Downloader wird man zur Zeit nur nicht belangt, weil es einfach nicht nachweisbar ist. Die Masche, die sich entwickelt hat, war über die P2P Programme sehr einfach an die IP-Adresse zu kommen. Rasch und Kollegen konnten einfach mit dem gleichen Programm sehen wer was uppt und über die IP-Adressen ihre schicken Mahnbriefe rauslassen.

Die Streitwerte sind auch jetzt schon gering. Es steht immer drin als Einschüchterung, dass du ~10.000 Euro zahlen sollst, aber das gegen eine Forderung von ~500 Euro nicht mehr gegen dich vorgegangen wird. Die meisten zahlen dann natürlich die 500 Euro...
Ja klar, bei nem reinen download, kann der streitwert ja aber den preis für eine legale kopie nicht übersteigen, ist vermutlich eher noch weniger, weil ja die aufschläge für zwischenhändler usw. wegfallen und für nen streitwert von unter 15€ für eine DVD und <50€ für ein spiel, z.B. ist das halt nochmal eine ganze ecke weniger...
 
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Illegal ja, belangt werden ?

Glaube ich ist sehr sehr unwahrscheinlich.
 
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