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kurze frage, wenns kind 19 is und schon in der ausbilung (ka ob relevant), kann es das kindergeld für sich beanspruchen oder is da rechtlich gar nichts drin? kind wohnt noch zuhause, eltern geschieden....aso und kanns kind den unterhalt vom vater zumindest teilweise beanspruchen oder is auch da ncihts zu machne?
danke schonmal
danke schonmal
also in dem fall dann vom vater? die mutter bekommt ja 3xx€ unterhalt für das kind, müsste man das dann davon abziehen?