kindergeld

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kurze frage, wenns kind 19 is und schon in der ausbilung (ka ob relevant), kann es das kindergeld für sich beanspruchen oder is da rechtlich gar nichts drin? kind wohnt noch zuhause, eltern geschieden....aso und kanns kind den unterhalt vom vater zumindest teilweise beanspruchen oder is auch da ncihts zu machne?

danke schonmal
 
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Soweit ich weiß bis zum Abschluss der ersten Ausbildung ODER bis zum Ende des 27. Lebensjahres. Rest egal.
 
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ne kumer, nich wielange es das kidnergeld gibt, sondern ob das kind in o.g. fall es für sich beanspruchen kann

edit: oder wars aufn unterhalt bezogen?
 
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Nun, das Kind von dem du sprichst hat ja anscheinend die erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen und ist unter 27. Oder nicht?

E: Nein, war aufs Kindergeld bezogen.
 
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ja ist es, es kann also, obwohls zuhause wohnt, das geld komplett vom jugendamt für sich beanspruchen? rechtlich?
 
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gilt auf jeden fall nur noch bis 25..
 
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ja kann es, allerdings ist das nen bürokratischer Nervenaufwand.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
kindergeld ist eine zahlung an die eltern. das kind ist aber unterhaltsberechtigt, sodass es in der ausbildung, kindergeld hin oder her, unterhalt von den eltern bekommen muss, welches sich in der höhe nach der düsseldorfer tabelle richtet:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab8/ddorftab2008.pdf

je nachdem wieviel die eltern verdienen steht dem 19 jährigen "kind" ein unterhalt zwischen 408-653 € zu (in ausnahmefällen mehr)

wenn das volljährige kind aber noch zu hause wohnt bezieht man nach der 4ten gehaltsstufe, also 470€/monat, wobei das ausbildungsgehalt abzüglich 90 euro aufgerechnet werden muss.

@shabaza
nein kann es nicht. man darf kindergeld nicht mit unterhalt verwechseln, auch wenn viele eltern das unterhalt direkt aus dem kindergeld zahlen, wobei das kindergeld in den seltensten fällen den unterhaltsanspruch des kinder abdecken kann.
 
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Ich rede ja auch nicht vom Unterhalt sonderm vom Kindergeld. Das Kindergeld an und für sich kann das jeweilige Kind auf sich selbst überschreiben (die Unterhaltsverpflichtung der Eltern außen vorgenommen), sprich der Betrag wird direkt an dich und nicht an deine Eltern überwiesen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
wie gesagt, ausbildungsgehalt wird abgezogen. das kindergeld ist dagegen aufzurechnen.

auch kann das kindergeld was der mutter ausgezahlt wird vom unterhaltspflichtigen vater teilweise abgezogen werden usw. ist nicht ganz einfach, aber steht alles recht gut in der düsseldorfer tabelle erklärt, dürfte auch für nicht-juristen überblickbar sein.
 
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Original geschrieben von HeatoR


wenn das volljährige kind aber noch zu hause wohnt bezieht man nach der 4ten gehaltsstufe, also 470€/monat, wobei das ausbildungsgehalt abzüglich 90 euro aufgerechnet werden muss.


also normal gibt es glaub ich 480€ (oder 490?) ausbildungsgehalt, wovon 100 (110?) € irgendwie steuern sind und wegfallen damit, man wäre bei 370 oder 380 euro, den rest zu den 470€/monat müssten dann also die eltern als unterhalt zahlen? oder von den 370 nochma 90 abziehen und dann?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
370-90 = 280

470-280 = 190 was an unterhaltsanspruch noch übrigbleiben würde

in der regel müsste das der barunterhaltspflichtige bezahlen, je nachdem wer die barunterhaltspflicht auferlegt bekommen hat.
 
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nur um nochma ganz sicher zu gehn und dass ich auch keinen denkfehler drin hab, das kind hätte also anspruch auf 190€ von den eltern, welche mitm kindergeld (was ja die eltern kriegen) aufgerechnet werden kann? beide eltern zahlen 50% oder nur derjenige elternteil bei dems kind wohnt? (wohnt bei der mutter)

edit: okay hast schnell noch was geaddet ;) also in dem fall dann vom vater? die mutter bekommt ja 3xx€ unterhalt für das kind, müsste man das dann davon abziehen?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ich frag mich eher wieso die mutte 3xx unterhalt bekommt...ist wahrscheinlich berechnet worden als das kind noch nicht in der ausbildung war. gesetz dem fall der vater ist barunterhaltspflichtig, muss er nurnoch 190 euro zahlen.
 
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Original geschrieben von HeatoR
ich frag mich eher wieso die mutte 3xx unterhalt bekommt...ist wahrscheinlich berechnet worden als das kind noch nicht in der ausbildung war. gesetz dem fall der vater ist barunterhaltspflichtig, muss er nurnoch 190 euro zahlen.

ja denke ich auch, dass das vorher so berechnet wurde....

das wort "bar" vor unterhaltspflichtig dient nur der vollständigkeit oder?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
nein, wenn das kind bei der mutter lebt hat die mutter bestimmte unterhaltsverpflichtungen dem kind gegenüber die sich aus der sorgepflicht ergeben, die aber ebend nicht in geld, sondern in wohnraum, nahrungsmittel usw. ausgedrückt werden.
 
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