Kindergeld und Studiengangwechsel

shaoling

Guest
Ist es möglich, durch einen Studiengangwechsel den Anspruch auf Kindergeld zu verlieren?

Aus dem Merkblatt Kindergeld der Familienkasse konnte ich bisher entnehmen, dass
- ein Studium des Kindes berechtigt, Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr zu beziehen,
- man die Familienkasse über einen Studiengangwechsel unterrichten muss.

Dass man die Familienkassen über einen Studiengangwechsel des Kindes unterrichten soll, macht mich etwas skeptisch.
Mir war bisher nicht bekannt, welchen Einfluss Regelstudienzeit und eventuelle Studiengangwechsel auf den Anspruch auf Kindergeld haben. Leider finde ich dazu auch keine einschlägigen Informationen.

Wer weiß bescheid?
 
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Also ich hab einen Studiengangswechsel gemacht und die Familienkasse auch darüber unterrichtet und kriege weiterhin Kindergeld.
 
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Bekommt man Kindergeld nicht sogar bis 27? Nen Studiengangswechsel ändert aber meines Wissens nach nix am Anspruch.
 
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Kindergeld bleibt. War früher bis zum 27. Heute nicht mehr - das wurde auf 25 gesenkt.
 
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bis 27 nur bei 2 jahren grund/freiwilligerwehrdienst afaik.

und eine benachrichtigung über einen studiengangwechsel ist was es ist: eine benachrichtigung. keine abmeldung.
 

shaoling

Guest
und eine benachrichtigung über einen studiengangwechsel ist was es ist: eine benachrichtigung. keine abmeldung.
Thx, bin nur etwas skeptisch bei solchen Auskünften ohne Auswirkung.

Wie siehts mit weiteren Studiengangwechseln aus?
Gilt die Regel: Hauptsache Studium und unter 26 oder können die irgendwann den Hahn zudrehen?
 

ras

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ich habe vom studium auf eine ausbildung gewechselt und beziehe es weiter. also sogar die exmatrikulation bedeutet nicht gleich das erlöschen deines anspruchs.
 
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also laut der zugegeben sehr dummen frau mit der ich beim arbeitsamt reden musste ist kindergeld quasi unstreichbar.
 

shaoling

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Na immerhin können sie die fehlende Benachrichtigung als Vorwand benutzen, um die Zahlung erstmal einzustellen. :stupid:

Ein Hoch auf den Beamtenstaat...
 
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kindergeldanspruch hat man wenn man sich in ausbildung befindet; eine sonstige grenze setzt nur das lebensalter. es ist dennoch / deswegen nötig, dass die kindergeldkasse weiß WO man sich in ausbildung befindet und WAS man da macht.
 
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Einkommensgrenze
in meinem letzten Leerjahr zb. hab ich zuviel verdient
 

Noel2

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Darf man fragen, ob du für dich selbst fragst? Warst du nicht der Mathe und Philo Pro schlechthin?
 

shaoling

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Ich bin eher Bummelstudent als Pro, aber ja, die Sache betrifft mich selbst.
 
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Lies mal hier nach:
http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php

a) Welche Kinder befinden sich "in Ausbildung"?

Seid Ihr über 18 Jahre alt, können Eure Eltern insbesondere dann Kindergeld für Euch erhalten, wenn und solange Ihr Euch "in Ausbildung" befindet. Ob es sich um die erste, zweite oder dritte Ausbildung oder Weiterbildungsmaßnahme handelt, spielt keine Rolle. Auch ist gleichgültig, ob Ihr eine betriebliche Ausbildung, Schul- oder Hochschulausbildung macht. Vielmehr genügt es, wenn Eure Ausbildung auf ein bestimmtes Berufsziel ausgerichtet ist und notwendige, nützliche oder förderliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Ausübung des angestrebten Berufs vermittelt. Darüber hinaus ist wichtig, dass Ihr die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betreibt. Selbst während der Ableistung eines freiwilligen Praktikums kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Ansonsten: Bei Ausbildung: 25 Jahre + Wehr/zivildienst (steht da auch noch etwas genauer)
 
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Du kannst so oft wechseln wie du lust hast solange du das maximalalter unterschreitest könntest du auch jedes semester was anderes studieren...
 
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