Kennt sich wer mit Gesetzen aus?

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Hi,

Folgende frage: Jemand kauft nen Computer (mündlich abgeklärt), Computer bekommen, Geld wird in raten gezahlt. Jetzt will der verkäufer aber das Teil wiederhaben, hat aber + das Geld einige andere sachen bekommen z.b. Handy/Spülmaschine.

Darf er den Computer einfach wieder rausholen?

MFG
 
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wir sind hier doch allesamt hobbyjuristen!

sofern der vertrag (egal ob mündlich oder schriftlich) nicht verletzt wird, hat der verkäufer keinerlei handhabe seine wahre wiederzubekommen.
 
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mein gesunder menschenverstand sagt nein
 

Entelechy

Guest
mein gesunder menschenverstand sagt: mit hartzern immer schriftliche verträge abschließen

und trotzdem nein!
 
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1. Nein darf er nicht.

2. Wird aber schwer zu beweisen, dass du ihn gekauft hast, ohne schriftlichen Vertrag. Er kann ja auch behaupten, dass du ihm den gestohlen hast.
 
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hm und was ist dann mit dem händy und der spülmaschine ?

ich denke eher er muss dir beweisen das du es ihm gestolen hast :)
 
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2. Wird aber schwer zu beweisen, dass du ihn gekauft hast, ohne schriftlichen Vertrag. Er kann ja auch behaupten, dass du ihm den gestohlen hast.
"Hallo Polizei mir ist grad aufgefallen das mir vor ein paar Wochen/Monaten der PC geklaut wurde und ich weiß auch ganz zufällig von wem" :hum:

klingt ein bisschen doof, nicht wahr? ;)
 
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