Infos gibts auf
www.arbeitsamt.de
Offiziell heisst das nicht "Ich-AG", sondern Existenzgründerzuschuss (vgl. § 421I SGB III; § 240 V SGB V).
Voraussetzungen:
- Arbeitslos
- erwartetes Einkommen liegt unter 25.000 EUR/Jahr
- Du willst keine Arbeitnehmer beschäftigen
Leistungen:
1. Jahr: EUR 600/Monat
2. Jahr: ca. EUR 350/Monat (kA wieviel genau)
3. Jahr: ca. EUR 250/Monat (kA)
Verfahren:
zum Arbeitsamt gehen - 3 Kreuze auf einem 2-seitigen Formblatt machen und Dein Unternehmen auf 2 Zeilen beschreiben.
Die Ich-AG hat eigentlich fast nur Vorteile:
- Zuschusszeitraum: 3 Jahre
- Bewilligungszeitraum: 1 Jahr (d.h. es wird am Anfang *einmal* geprüft, ob Du die Voraussetzungen erfüllst und dann 1 Jahr lang nicht mehr)
- wenn die Voraussetzungen für die Ich-AG innerhalb des Jahres wegfallen, brauchst Du (eigentlich zuviel) gezahlte Beiträge nicht zurückzahlen.
Beisp.: Du verdienst mehr als EUR 25.000 oder Du beschäftigst nen Arbeitnehmer --> dein Anspruch fällt nur für die Zukunft weg.
- Es wird für die Dauer des Bewilligungszeitraums *unwiderlegbar*vermutet, dass Du selbständig bist; d.h. die sog. "Scheinselbständigkeit" ist kein Thema mehr.
Nachteil:
Du bist pflichtversichert bei der ges. Renten- und Krankenkasse (allerdings zu sehr günstigen Beitragssätzen)
Alternativen:
sog. "Überbrückungsgeld"
- Zuschusshöhe bemisst sich nach Deinem Arbeitslosengeld (130 % oder so)
- Dauer: 6 Monate
- Problem der Scheinselbständigkeit
- nicht pflichtversichert