katzendiebstahl?

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die katze meiner freundin hat vor paar wochen vier junge bekommen.

zwei schwarze die sich sehr ähnlich sehen waren reserviert einmal für nen freund und einmal an eine bekannte der nachbarin.
sie wollte die katzen abgegebn, nachdem wir aus dem urlaub zurückgekehrt sind und das war auch so abgesprochen mit allen.

unsere nachbarin hat auf die katzen aufgepasst und als wir dann nach 3 wochen zurückkommen ist eine katze weg(die falsche).
die bekannte hat sie einfach mitgenommen und dafür als begründung angegeben, dass sie ja hätte überfahren werden können weil sie über die straße gelaufen ist. die katzen dürfen hier einfach raus und rein wann sie wollen.

meine freundin hat dann gerade mit dem bekannten der nachbarin telefoniert und er sagt nun, dass er die katze nicht mehr hergeben will, weil sie schon mit der katze beim tierarzt waren und sie dort eine impfung erhalten hätte und außerdem hätte sie sich schon eingelebt.

straftat?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
einfacher diebstahl gem. §242 StGB

tiere sind iSd. gesetzes gem. §90 BGB sachen und somit diebstahlfähig.

edit:
ohs orry hab nicht aufmerksam gelesen, so einfach ist die konstelation natürlich nicht wenn ihr die katzen der nachbarin anvertraut habt.

also nochmal zusammengefasst: eure nachbarin sollte auf die katzen aufpassen und sie erst weggebenwenn ihr wieder da seid, sie hat sie aber einfach so schon weggegeben ( und auch noch die falsche )?
 
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natürlich,

das strafrecht übernimmt den zivilrechtlich sachbegriff aus §90a, nach dem tiere zwar keine sachen sind, im rechtlichen Sinne aber als solche behandelt werden.
Nur dadurch dass die katzen frei herumlaufen dürfen, bedeutet nicht dass der besitz an ihnen aufgegeben wurde und sie herrenlos werden, daher einfacher diebstahl.

Zivilrechtlich ist deine freundin immernoch eigentümerin der sache und kann herausgabe verlangen, daran ändert auch nichts dass sie geimpft wurden oder sich eingelebt haben.

€: Heator war schneller :(
 
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also sie sollte auf sie aufpassen und wir wollten die katzen dann erst weggeben, wenn wir wieder da sind.
sie hat die katze dann aber einfach schon eine woche nach dem wir im urlaub waren, weggeben. und die falsche :)
 

Entelechy

Guest
Original geschrieben von HeatoR
tiere sind iSd. gesetzes gem. §90 BGB sachen und somit diebstahlfähig.

Not?

"§90a Tiere. Tiere sind keine Sachen."

Das mit dem diebstahlfähig stimmt natürlich.
 
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Original geschrieben von Hash
also sie sollte auf sie aufpassen und wir wollten die katzen dann erst weggeben, wenn wir wieder da sind.
sie hat die katze dann aber einfach schon eine woche nach dem wir im urlaub waren, weggeben. und die falsche :)

ok, das ändert die sache natürlich etwas, wobei ich dann nicht ganz verstehe wie das argument, die katze hätte überfahren werden können, hier reinpasst.

Die frage ist nun: Wusste die bekannte, welche katze sie kriegen sollte, bzw dass sie die katze erst kriegen sollte, nachdem ihr aus urlaub kommt? Falls ja und sie die nachbarin getäuscht hat um früher an die katze zu kommen --> betrug. Falls nein und es auf einen verpeiler der nachbarin zurückzuführen ist, keine strafbarkeit.

An der zivilrechtlichen lage ändert es dagegen nichts. Wenn die nachbarin gewusst hat dass sie kein Recht hatte die katzen mitzunehmen, ist deine Freundin weiterhin eigentümerin und kann die katzen nach §985 BGB zurückverlangen.
War die nachbarin dagegen damals im glauben sie hätte die katze zurecht mitgenommen und somit gutgläubig erworben, so kann deine Freundin trotzdem die katzen nach §816 I S. 2 BGB zurückverlangen, weil der erwerb für sie kostenlos war.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Not?

"§90a Tiere. Tiere sind keine Sachen."

Das mit dem diebstahlfähig stimmt natürlich.

lesen hilft und wenn man gesetze zitiert, dann richtig. tiere sind keine sachen ist der erste satz, der zweite lautet: für sie gelten die für sachen einschlägigen regelungen (sinngemäß ) bedeutet tiere = sachen im sinne des gesetzes.
 

ddv

Tippspielmeister 2007
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Keine Ahnung, aber ich würde auf diesen ganzen Jurakram verzichten, ihn anrufen, mich dafür bedanken, dass er so freundlich war und meine Katze schonmal für mich auf seine Kosten geimpft hat und ihm dann freundlich, aber bestimmt mitteilen, dass ich in den nächsten X Tagen meine Katze gesund zurückerwarte.


Für den Fall das er dann sagt, dass er das nicht machen wird berichtest du ihm halt, dass wenn deine Katze nicht zu dir kommt die Polizei dafür zu ihm kommt.

Und damit wär der Fall für mich erledigt.
 
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die nachbarin hat auf die katzen aufgepasst und ihrer bekannten, der ihr eine der katzen versprochen hattet, diese schon mitgegeben, obwohl ihr noch nicht zurueck ward. dabei hat sie die falsche erwischt, denn die sehen sich sehr aehnlich. jetzt ist das problem, dass der freund nicht die katze mit dem weissen zeh rechts sondern die mit dem weissen zeh links bekommt oder was?

wuerd mich mal nicht so anstellen, wenn die katze da jetzt schon ne zeit ist, sollte man da sowieso nicht mehr viel dran drehen.

und jetzt mit paragraphen um sich schmeissen ist laecherlich.
 
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tiere sind keine sachen ist der erste satz, der zweite lautet: für sie gelten die für sachen einschlägigen regelungen (sinngemäß ) bedeutet tiere = sachen im sinne des gesetzes.

Lesen hilft und wenn man Gesetze zitiert, dann richtig.
§90 BGB spricht von Sachen im Sinne "des" Gesetzes, somit ist das BGB
gemeint. §90a folgt der Bestimmung des §90. Der Sachbegriff für Tiere lässt sich heute z.B. aus §309 VI, Nr.3, 303 StGB herleiten. Ebenfalls aus dem Tierschutzgesetz, welches im StGB Anwendung findet.
Die Heranziehung des §90a BGB für den Sachbegriff bei Tieren ist veraltet und dogmatisch falsch.
Außerdem kann es bei der regelmäßigen Anwendung zur verbotenen Analogie zulasten des Täters gehen.
 
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sehe das ganz genauso wie nomic, vor allem kann es für die psyche der katzen nicht gerade positiv sein wenn sie ständig neue bezugspersonen bekommen, ganz abgesehen von der psyche der bezugsperson sofern wir hierbei von kleinen kindern oder älteren leuten sprechen. wer einmal bekloppte katzen, dauertraurige kinder oder verwirrte alte leute gesehen hat weiß wovon ich spreche.

und ja, diese paragraphenherumschmeisserei so mancher jura studenten ist echt unter aller sau. anstatt einfach zu sagen "rein rechtlich ist ne katze geldwertes eigentum" bekommen sich manche echt nicht ein und machen ne halbe subsumption. leute geht mal rein in den juristischen alltag, versucht so mit den mandanten zu sprechen oder aber in einer stinknormalen gerichtsverhandlung mit thematiken wie hier im thread sowas auch nur anzupacken; bei denen einen werdet ihr völliges unverständnis und keine erneute beauftragung ernten und bei den anderen ein fettes herablassendes lächeln.

und natürlich gibt es einen herausgeanspruch wenn mit dem was man jemanden zur verfügung gestellt hat anders verfahren wurde als vereinbart. würde man in diesem fall hier aber einen rechtsstreit vom zaun treten, so richtig mit anwälten und so, würde jeder halbwegs clevere gegenanwalt versuchen alles mögliche in rechnung zu stellen, bis hin zu betreuungsgeld, kaputten gegenständen in der wohnung wo die betreuung gemacht wurde usw usf, und am ende einigt man sich dann die sache auf sich beruhen zu lassen; beide anwälte bekommen die außergerichtliche oder gar gerichtliche (wenn es denn soweit kam) einigungsgebühr und beide parteien stehen dumm da, gewonnen haben nur die anwälte.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Der Sachbegriff für Tiere lässt sich heute z.B. aus §309 VI, Nr.3, 303 StGB herleiten. Ebenfalls aus dem Tierschutzgesetz, welches im StGB Anwendung findet.
Die Heranziehung des §90a BGB für den Sachbegriff bei Tieren ist veraltet und dogmatisch falsch.
Außerdem kann es bei der regelmäßigen Anwendung zur verbotenen Analogie zulasten des Täters gehen.

das ist doch ein streit um des kaisers bart, ob un §90BGB herangezogen wird oder §303 StGB spielt doch letzendlich für die rechtliche einordnung eines tieres als sache keine rolle und stellt lediglich einen dogmatischen streit dar, welcher für die rechtsanwendung keine wirkliche bedeutung hat.
 
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Richtig und wuerde die Frage heutzutage tatsaechlich einem Gericht vorliegen, dann wuerde es 90/90a ablehnen.
Aber du hast das selbstverständlich gleich gewußt und wolltest allen nur eine Falle stellen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
nö hab ich nicht weil mir dieses problem noch nicht untergekommen ist bzw. ich es im zuge der stgb II vorlesungen noch so ( offenbar veraltet ) gelernt habe. aber das ändert doch nichts daran, dass es für das gesamtergebnis bedeutungslos ist?
 

TheWeightOfWind

Guest
An die Jurastudenten hier: Müsste Unterschlagung nach § 246 StGB sein. Oder sehe ich das falsch?
 
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das hängt im grunde nur davon ab, ob die bekannte die nachbarin getäuscht hatte um an die katze zu kommen, oder selber davon ausging, diese mitnehmen zu können.

Falls ersteres, so ist es vordergründig betrug. Die Unterschlagung wäre zwar auch verwirklicht, tritt aber wegen der in §246 I angeordneten subsidiarität zu anderen vermögensdelikten hinter den vollendeten betrug zurück.

falls die bekannte davon ausging sie mitnehmen zu dürfen scheitert sowohl betrug als auch unterschlagung am fehlenden vorsatz.
 

Geeee

Guest
was aber nichts an dem Bestehen des (zivilrechtl.) Anspruch auf Herausgabe der Katze gem. § 985 ändert!
 
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es ist in der lebenswirklichkeit völlig egal was ihr hier strafrechtlich rumsubsumiert, bei sowas gibts in der realität keine strafe. (punkt)

warum tobt ihr euch nicht in den einschlägigen juraforen aus? :8[:
 
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wie wir gestern erfahren haben, hat die nachbarin ihre freundin angerufen und ihr gesagt, sie soll vorbeikommen und die katze abholen, da sie auf der straße rumlaufen und ihr das anscheinend nicht passt.

haben auch überlegt das alles auf sich beruhen zu lassen, doch haben wir schon mit dieser frau telefoniert und sie meinte total pampig werden zu müssen und sowas zu sagen wie:" nö die katze werden sie nie wieder sehen."
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
es ist in der lebenswirklichkeit völlig egal was ihr hier strafrechtlich rumsubsumiert, bei sowas gibts in der realität keine strafe. (punkt)

warum tobt ihr euch nicht in den einschlägigen juraforen aus?

man amrio nu markier doch nicht ständig den dicken nur weil du nen aushilfsjob in ner kanzlei hast, du bist nicht der einzige der schonmal in der "realität" gearbeitet hat. hash hat hier nach ner juristischen einschätzung gefragt und nicht nach einer gerichtlichen begutachtung und die hat er auch bekommen.
 

Ozzieozz

Guest
hm, evtl lässt sich die situation mit diplomatie besser lösen als mit den bullen.

aber das verh. zu der tieraufpasserin is wohl eh hinüber :D
 
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Eure Nachbarin wird nicht bestraft werden. Zwar könnte sie die Katze unterschlagen haben, § 246 StGB, allerdings wird ein solches Verfahren in der Praxis eingestellt.

Zivilrechtlich habt ihr als Eigentümer einen Anspruch auf Herausgabe der Katze. Dieser Anspruch ergibt sich entweder aus § 985 BGB oder aus § 816 I 2 BGB.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
 
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ganz dumm: zur polizei gehen, sagen, man hat die 4 katzen der nachbarin anvertraut und die hat eine weggegeben. fertig, katze zurueckverlangen und sagen "pwned"
 
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Also materiellrechtlich sieht das ganze m.A. so aus:

Strafrechtlich kann man über nen Diebstahl nachdenken, oder über ne Unterschlagung, ist aber wohl furzegal, weil sich da kein Staatsanwalt der Welt drum kümmern wird.
Ne Privatklage ist ja wohl fernab jeder Realität für ne Straßenkatze.
Mach ne Anzeige, vllt schreckt der Brief allein schon ab.

Zivilrechtlich habt ihr natürlich dingliche Ansprüche gegen die Leute (§ 985 BGB).

Vllt noch Schadensersatz gegen eure Nachbarin.

Aber am Ende ist man vor Gericht und auf hoher See mit Gott allein, also abhaken.

Du kriegst die Katze defacto nicht oder nur mit unverhältnimäßigem Aufwand.

Oder glaubst du ernstahft, dass wenn du heute Klage beim AG einreichst du vor 8 Monaten nen Termin bekommst :D. Dann bleibt die MIetze eh nich bei euch. Darüber hinaus musst du davon ausgehen, dass die Gegenseite im unrealstischen Falle eines Prozesses von allem was du sagst einfach das Gegenteil behauptet, z.b. die Katze hab ich ausm Tierheim. Was meinst du wie begeistert ein Richter am AG ist, der viel zu viel arbeit um die Ohren hat, und 7 Jahre hartes Studium hinter sich gebracht hat, um dann über deine Katze zu urteilen dann über den streit denkt?
Wenn die die KAtze nicht rausgeben wollen ist sie faktisch weg.

Da hilft dir Jura nicht weiter....
 
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Ich stelle mir gerade einen schönen Beweisbeschluss zur Herkunft der Katze vor. Hach, Amtsgericht - ein Traum!
 
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