Als erstes Bundesland hat Bayern unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes" seine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Jugendmedienschutzes vorgelegt. Der Entwurf sieht drastische Änderungen in diversen Gesetzbüchern vor.
Wichtigste Änderung des Gesetzesentwurfes ist eine Erweiterung des Paragraphen 131 des Strafgesetzbuches:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen."
Eine weitere bedeutende Änderung - vor allem interessant für eSportler - sieht der Paragraf 118a vor.
Demnach wären folgende Fälle als Ordnungswidrigkeit zu ahnden:
"1. Spiele zu veranstalten, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitzustellen oder
3. an solchen Spielen teilzunehmen."
Ordnungswidrigkeiten können in den ersten beiden Fällen mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.