kann ich mir von den Gehaltsabzügen was zurückholen?

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Hallo.

Habe jetzt mal meine Lohnabrechnung meines Praktikantengehalts genauer angeguckt.

von 550€ wurden

44€ KV Anteil abgezogen (Krankenversicherung?)
55€ RV Anteil abgezogen (Rentenversicherung?)
8€ AV Anteil abgezogen (?)
7€ PV Anteil (?)


macht jetzt ein Nettolohn von 437€....

Wie ich sehe, ist keine Position Steuern oder sowas vermerkt. unter Steuerfrei auf der Lohnabrechnung ist aber auch nichts vermerkt.

hab das Gehalt ja schon vorher bekommen und war schon etwas erschrocken. von 550€ bleiben dann nur 430€ übrig. Das sind bereits knapp 20% Abzüge bei einem absoluten Niedriglohn. da hätten sie mich direkt auf 400€ Basis einstellen können...

Kann ich mir vom Finanzamt am Ende was zurückholen?

Grüße
 
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Av = Arbeitslosenversicherung
Pv = Pflegeversicherung
 

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Au weia... das Finanzamt hat damit überhaupt nichts am Hut, du zahlst nämlich keine Steuern. Das sind die Sozialversicherungen, und die wirste fürchte ich auch nicht los, ausser du willst dich privat versichern was deutlich teurer ist. Von daher nein du kannst dir nichts wiederholen...
 
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also als Student/Schüler hat man meines Wissens nach absolut keine Abzüge, falls doch bekam ich die aber mit der Lohnsteuerabrechnung immer wieder...
 

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Ich bin Student und muss auch KV und PV zahlen, obwohl ich nebenher nicht arbeite. Drum rum kommt man höchstens wenn man bei den Eltern mitversichert ist. Und bei der Lohnsteuer abrechnung bekommt man da definitiv nichts wieder, da man diese beim Finanzamt einreicht welches, wie bereits erwähnt, absolut gar nichts mit der Sozialversicherung zu tun hat -.-

Sozialversicherungen haste halt immer wenn du arbeitest, geht auch nich anders. Im Niedriglohn bereich brauchste zwar keine Steuern zahlen, aber SV ist halt notwendig, und da führt auch kein weg drum rum. Jedenfalls ist mir keiner bekannt... (ausser Schwarzarbeit ofc...)
 

parats'

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Vom Finanzamt kriegst Du da nichts wieder.
Du zahlst keine LS. Die 20% an Abzügen ergeben sich aus den gesetzlichen Sozialleistungen.
Sollte sich deine Arbeitszeit als Geringfügigbeschäftigter nicht verändern (Stundenlohn bzw. Stundenanzahl), dann lass es so.
30€ mehr oder nicht mehr sowie freie Wahl der Krankenkasse.
 
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Ich weiß nicht, wie es bei über 400 Euro Jobs aussieht, aber bei meinen HIWI-Jobs damals konnte ich jeweils vor Vertragsverlängerung selber bestimmen, ob ich die Beiträge für RV zahlen möchte oder im Gegenzug einfach darauf verzichte, diesen Beitrag später für die Rente zu haben. Da der Job eh nur knapp zwei Jahre lief, habe ich es mir einfach gleich auszahlen lassen. Aber ob man da im Nachhinein was drehen kann, kann ich dir nicht sagen. Und die anderen Beiträge fielen für mich eh weg wegen Niedriglohn und Mitversicherung über Eltern.

Umgekehrt sieh es doch mal so: Von dem RV-Anteil siehst du in 50 Jahren was wieder, KV kommt dir auch zu Gute und AV und PV fällt so gut wie nicht ins Gewicht.
 
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jo thx erstmal für die Antworten.

Genau um diesen bescheuerten Renten Anteil geht es mir primär. Ich habe keine Lust in ein System einzuzahlen, das zum Scheitern verurteilt ist (Niedriglöhne, Demographischer Wandel usw usw) und wo ich am Ende maximal 200-300€ p.M. bekomme obwohl ich ein leben Lang eingezahlt habe.

Am liebsten würde ich privat Vorsorgen und keinerlei Leistungen vom Staat später erhalten. Im Gegenzug nichts zur RV beitragen.

Ist zwar jetzt weg von der Grundfrage des Threads, aber kann man auf eine RV verzichten und alleine privat Vorsorgen?
 

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Müsstest mal mit deinem Arbeitgeber sprechen ob sich das machen lässt. Ist allerdings auch fraglich ob du dir ne private Vorsorge leisten kannst...
 
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um der sozialversicherungsbeiträgen zu entgehen müsstest selbstständig arbeiten.. so einfach ist das
 
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weil du dann mit deinen 50 eus pro monat auch dick das playboy life leben kannst.
klar kommen ist angesagt :deliver:
 
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gott du Vogel es geht mir bei meiner zweiten Frage nicht primär um die krüppeligen 6 Monate Praktikumszeit sondern um meinen restlichen beruflichen Werdegang. Da würde ich mir das sinnlose Geld verbrennen sparen und das andersweitig, sinnvoller einsetzen/anlegen

nachdenken ist angesagt


€: Es geht geht mir auch nur um dem RV Anteil. nicht um allgemein alle SV Beiträge
 
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Gefährliches Halbwissen: Hängt imo auch davon ab obs ein Pflichtpraktikum von max. 20 Wochen ist, in dem Fall musste da afaik was weniger zahlen (?)...
 
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bei nem praktikum von maximal 3 monaten ist man komplett befreit, so wars zumindest mal bei mir.
 

jysk

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Gefährliches Halbwissen: Hängt imo auch davon ab obs ein Pflichtpraktikum von max. 20 Wochen ist, in dem Fall musste da afaik was weniger zahlen (?)...

Bei einem Pflichtpraktikum ist er komplett beitragsfrei bei bei allen SV.
 
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oki also es geht dann nicht. naja muss ich in den sauren apfel beißen
 
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ist doch gut, wenn man in die rentenversicherung einzahlt, davon siehste später (eventuell) mal was wieder, wennde alt bist.
als studentenjobber 20std/woche hab ich damals von 800€ brutto und nach abzügen ca. 750€ rausbekommen.
allerdings waren da keine rentenversicherungsbeiträge dabei und auch keine krankenversicherung.
und der krankenversicherung-studententarif ist 65€/monat x_X

aber bei festanstellung isses schon hart, da gehn wirklich ~40% vom bruttolohn einfach flöten.

... an das ganze arbeitslose pack, von dem man dann auch noch jeden morgen aufm weg zur arbeit angebettelt wird!!!! :ugly: ... :(
 
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parats'

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In den 40% befindet sich aber auch noch mal die Lohnsteuer.
Diese kannste zum Teil per Steuerjahresausgleich wieder einholen.
 
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Ist zwar jetzt weg von der Grundfrage des Threads, aber kann man auf eine RV verzichten und alleine privat Vorsorgen?

Das geht leider nur im Falle einer selbstständigkeit. Dort hat man dann die Möglichkeit etwas ähnliches wie die "Riester Rente" zu machen, dort nennt sich das ganze dann "rürup". Davon kann man aber gleich abraten, da hat man mehr wenn man spart und gut verdient als eigener Chef.

Als Angestellter bist du leider gesetzlich verpflichtet dich zu versichern, daher nennt sich das ganze ja auch "gesetzliche Rentenversicherung, Krankenkasse etc.

Es gibt lediglich die möglichkeit auch als Angestellter sich bei einer privaten Krankenkasse zu versichern.
Hier widerrum lohnt es sich aber nur wenn du wirklich über 3000€ brutto hast da die Private Krankenkasse umso teurer wird desto weniger du verdienst, klingt kurios! :D

Dort aber auch der Knackpunkt, bist du privat krankenversichert, hast dann mal evtl Frau und Kinder, dann musst du jedes Familienmitglied wieder extra Privat versichern, dieses Problem hat man bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht, dort sind automatisch Frau und Kinder mitversichert was i.d.R. dann billiger ist als jeden extra privat zu versichern.

Ich müsste als selbstständiger etwa 150 euro private krankenversicherung zahlen, habe aber die gesetzliche gewählt, die laut schätzungen nach abgabe der einkommenssteuererkärung dann bei ca. 1200€/Monat liegen wird, hab aber das Problem nicht Frau und Kinder extra privat versichern zu müssen was dann wieder teurer käme als 1200€/Monat für die gesetzliche auszugeben.

Auch musste dir dann bewusst sein, wer einmal in die Private geht, kann nicht mehr in die gesetzliche wechseln. Außer du gibst deine Selbstständigkeit auf und wirst angestellter, dann haste einmalig die chance wieder gesetzlich zu bleiben.

Dämliches System :/
 
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Ich müsste als selbstständiger etwa 150 euro private krankenversicherung zahlen, habe aber die gesetzliche gewählt, die laut schätzungen nach abgabe der einkommenssteuererkärung dann bei ca. 1200€/Monat liegen wird, hab aber das Problem nicht Frau und Kinder extra privat versichern zu müssen was dann wieder teurer käme als 1200€/Monat für die gesetzliche auszugeben.

Äh, die Bemessungsgrenze für die GKV liegt bei 4k im Monat, bei 15% Beitrag wären das also so um die 600. Wie kommst du denn auf 1200 oder hab ich was falsch verstanden?
P.S.: Deutschland?
 

Benrath

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kann er sich RV nicht am ende wiederholen über Steuererklärung, wenn er aufs jahr gesehen nicht über den Freibetrag gekommen ist?
 

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Nur die Lohnsteuer. RV ist keine Steuer.
 
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Äh, die Bemessungsgrenze für die GKV liegt bei 4k im Monat, bei 15% Beitrag wären das also so um die 600. Wie kommst du denn auf 1200 oder hab ich was falsch verstanden?
P.S.: Deutschland?

das ist so ne typische-selbstständigen-märchen-rechnung die uns weismachen soll dass sie ganz deutschland finanzieren
 
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Äh, die Bemessungsgrenze für die GKV liegt bei 4k im Monat, bei 15% Beitrag wären das also so um die 600. Wie kommst du denn auf 1200 oder hab ich was falsch verstanden?
P.S.: Deutschland?


Frag nicht mich, frag die AOK. Hab au eben gegooglet, das was du hier mit 4k geschrieben hast steht eigentlich überall, muss ich den Kasper von der AOk nochma anrufen, danke für den Hinweis :D

das ist so ne typische-selbstständigen-märchen-rechnung die uns weismachen soll dass sie ganz deutschland finanzieren

Tun wir auch :D
 
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Mach das mal und berichte uns dann hier, mag ja sein das für Familien oder so höhere Beiträge anfallen, habe da keine Ahnung. Oder das Einkommen deiner Frau oder so wird berücksichtigt.
 
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Das geht leider nur im Falle einer selbstständigkeit. Dort hat man dann die Möglichkeit etwas ähnliches wie die "Riester Rente" zu machen, dort nennt sich das ganze dann "rürup". Davon kann man aber gleich abraten, da hat man mehr wenn man spart und gut verdient als eigener Chef.

Als Angestellter bist du leider gesetzlich verpflichtet dich zu versichern, daher nennt sich das ganze ja auch "gesetzliche Rentenversicherung, Krankenkasse etc.

Es gibt lediglich die möglichkeit auch als Angestellter sich bei einer privaten Krankenkasse zu versichern.
Hier widerrum lohnt es sich aber nur wenn du wirklich über 3000€ brutto hast da die Private Krankenkasse umso teurer wird desto weniger du verdienst, klingt kurios! :D

Dort aber auch der Knackpunkt, bist du privat krankenversichert, hast dann mal evtl Frau und Kinder, dann musst du jedes Familienmitglied wieder extra Privat versichern, dieses Problem hat man bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht, dort sind automatisch Frau und Kinder mitversichert was i.d.R. dann billiger ist als jeden extra privat zu versichern.

Ich müsste als selbstständiger etwa 150 euro private krankenversicherung zahlen, habe aber die gesetzliche gewählt, die laut schätzungen nach abgabe der einkommenssteuererkärung dann bei ca. 1200€/Monat liegen wird, hab aber das Problem nicht Frau und Kinder extra privat versichern zu müssen was dann wieder teurer käme als 1200€/Monat für die gesetzliche auszugeben.

Auch musste dir dann bewusst sein, wer einmal in die Private geht, kann nicht mehr in die gesetzliche wechseln. Außer du gibst deine Selbstständigkeit auf und wirst angestellter, dann haste einmalig die chance wieder gesetzlich zu bleiben.

Dämliches System :/

soviel gefährliches halbwissen auf einem haufen, ich würde an deiner stelle dringend den finanzberater wechseln oder mir überhaupt erstmal einen anschaffen, du hast weder ahnung von steuerlicher absetzbarkeit deiner altersvorsoger als selbstständiger, noch von krankenversicherungen, sowohl privater als auch gesetzlicher.

die beitragsbemessungsgrenze liegt 2010 im übrigen bei 45.000€.
 
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casual

es kommt drauf an ob du ein Pflichtpraktikum absolvierst ( also in der studienordnung vorgeschrieben) oder ob es ein freiwilliges Praktikum ist.

Bei einem Pflichtpraktikum bist du von den Sozialversicherungsabgaben befreit. Wenn es aber ein freiwilliges Praktikum ist kommst du da nicht drum rum sobald du über 400 € verdienst.


Ich weiß nicht, wie es bei über 400 Euro Jobs aussieht, aber bei meinen HIWI-Jobs damals konnte ich jeweils vor Vertragsverlängerung selber bestimmen, ob ich die Beiträge für RV zahlen möchte oder im Gegenzug einfach darauf verzichte, diesen Beitrag später für die Rente zu haben.

das ist ausgemachter Schwachsinn. Du kannst dir nicht aussuchen ob du die Beiträge zahlen willst. Wenn du geringfügig Beschäftigt warst hast du die Möglichkeit die 16% pauschale Rentenversicherung die dein Arbeitgeben abführt auf 19,9 % auszustocken, wobei du die 4,9 % dann aus eigener Tasche zahlen musst. Hierdurch gewinnst du "echte" Rentenansprüche die jedoch bei so geringer Einzahlungssumme eher zu vernachlässigen sind.
 
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Grundlage deiner Behauptung ? Über 400 € wirst du in einem freiwilligen Praktikum als normaler Arbeitnehmer behandelt...
so meine ich das in den Seminaren verstanden zu haben und wenn ich mich nicht schwer täusche wird das bei uns in der Lohnabteilung auch so gehandhabt.
 
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Entelechy

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Ich hatte schon freiwillige Praktika, hab über 400€ verdient und war nicht sozialversicherungspflichtig. (war eingeschrieben, das ist ein weiterer Faktor)
 
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dann wurde das falsch abgerechnet

wart ich schau schnell nach


ok mann muss wohl auch zwischen studenten und praktika unterscheiden

Studenten

Studenten, die neben ihrem Studium eine Beschäftigung ausüben, um sich Mittel für das Studium und den Lebensunterhalt zu verdienen, sind Arbeitnehmer mit steuerpflichtigem Arbeitslohn. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind die Studierenden in den meisten Fällen versicherungsfrei. In der Rentenversicherung bleibt die Nebentätigkeit eines Studenten nur versicherungsfrei, wenn es sich um eine entgeltlich oder zeitlich geringfügige Beschäftigung handelt.

Wird ein Student im Rahmen der sog. 20-Stunden-Grenze gegen ein Arbeitsentgelt von mehr als 400 € monatlich beschäftigt, so ist der Student in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, wohingegen in der Rentenversicherung die Versicherungspflicht eintritt, das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag zur Rentenversicherung grundsätzlich je zur Hälfte. Gleiches gilt, wenn der Student mehrere 400-Euro-Jobs nebeneinander ausübt und deshalb die 400-Euro-Grenze überschreitet. Die Regelungen für die Beitragsaufteilung in der Gleitzone gelten auch für die rentenversicherungspflichtigen Studenten (vgl. das Stichwort "Gleitzone im Niedriglohnbereich").

Praktika

2. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Als Praktikanten bezeichnet man, im Gegensatz zu den beschäftigten Studenten, solche Personen, die eine berufspraktische Tätigkeit verrichten, die mit dem Studium im Zusammenhang steht.
Sozialversicherungsrechtlich ist für die Beurteilung, in welchen Versicherungszweigen Versicherungspflicht besteht, zu unterscheiden, ob es sich um ein

Vorpraktikum,
Zwischenpraktikum oder
Nachpraktikum

handelt und ob das jeweilige Praktikum in einer Prüfungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist oder nicht. Hierbei bestehen in den einzelnen Versicherungszweigen teilweise unterschiedliche Regelungen.

bla bla


Im Gegensatz zu den vorgeschriebenen Vorpraktika bestehen für nicht vorgeschriebene Vorpraktika keine Sonderregelungen. Vorpraktikanten unterliegen daher als Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, wenn sie ein Praktikum absolvieren, das nicht vorgeschrieben ist.
Versicherungsrechtlich sind nicht vorgeschriebene Zwischenpraktika in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht anders zu beurteilen, wie Beschäftigung während des Studiums. Das heißt, dass auch bei diesen Personen zu prüfen ist, ob ihre Zeit und Arbeitskraft noch überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zu den beschäftigten Studenten (z. B. Beschäftigung während der vorlesungsfreien Zeit) verwiesen (vgl. "Studenten").
Nicht vorgeschriebene Nachpraktika sind ebenso versicherungspflichtig wie nicht vorgeschriebene Vorpraktika.
 
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könnte man also sagen du bist :

Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, Zeit und Arbeitskraft nicht überwiegend durch Studium in Anspruch genommen, Arbeitsentgelt über 400 €, eingeschrieben


dann bist du laut meiner tabelle hier also normaler arbeitnehmer abzurechnen und somit leider überall pflichtig

falls das zutrifft kannste wohl nichts machen
falls nicht können wir morgen nochmal schauen dann bin ich wieder inner arbiet und hab zugriff auf lexinform

gl hf ich packs nach hause
 
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gott du Vogel es geht mir bei meiner zweiten Frage nicht primär um die krüppeligen 6 Monate Praktikumszeit sondern um meinen restlichen beruflichen Werdegang. Da würde ich mir das sinnlose Geld verbrennen sparen und das andersweitig, sinnvoller einsetzen/anlegen

nachdenken ist angesagt


€: Es geht geht mir auch nur um dem RV Anteil. nicht um allgemein alle SV Beiträge

alter, du bist zu blöd, um herauszufinden,was AV und KV heisst, hast wahrscheinlich noch kein einzigen cent in irgendeine kasse einbezahlt, hast offensichtlich Null plan vom system, aber wenn es um AUSLÄNDER RAUS geht biste der in der top 3 bw.de in der kategorie ARIERDEUTSCHE und verbreitest deine hinterwäldler schmalspurnazithesen. dafür THUMBS UP !!!!!
 
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