Kündigung vom Vermieter - wie reagieren?

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Brauch mal eure Einschätzung oder euren Rat zu folgender Ausgangsitutaion:

- ich Untermieter (Untermietvertrag)
- Mitbewohnerin = Tochter der Hauptmieterin (ob gesonderter (Unter)Mietvertrag besteht weiß ich nicht)
- Mietvertrag mit Hauptmieterin (Mutter) geschlossen
- laut Untermietvertrag: 3 monatige Kündigungsfrist (keine Sonderregelungen oder ähnliches diesbezüglich)

- ist mehr ne Zweck-WG, da beide Vollzeit berufstätig
- es gab jedoch NIE Streit, Ärger mit Wohnung oder sonstiges

Vergangenes Wochenende (30.10.2009) bekam ich ein Einschreiben / Kündigung mit folgendem (sinngemäßem) Wortlaut:

"Hiermit kündige ich Ihnen zum 31.12.2009 die Wohnung auf der blablastraße in bla.

Begründung: Tochter beendet Ausbildung. Ich möchte die Wohnung zur freien Verfügung haben.

Kaution wird auf bekanntes Konto zurücküberwiesen."

Dreist finde ich ungeachtet der rechtlichen Situation, dass mir ohne Vorwarnung oder einem mündlichen Gespräch gekündigt wird und mir zudem zugemutet wird über die Weihnachtsfeiertage eine Wohnung herzurichten und einen Umzug zu planen.

Offensichtlich ist dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, somit die ganze Kündigung eigentlich nichtig ist.
Ob "zur freien Verfügung" als Begründung rechtens ist, weiß ich nicht.

Ich bin nach der Aktion nicht gewillt, das Gespräch zu suchen und um Verlängerung zu bitten, sondern direkt einen Anwalt sprechen zu lassen.

Sind hier rechtlich versierte oder gar Leute die ähnliche Erfahrung schon gesammelt haben und mir einen Rat geben können wie ich damit am besten Umgehe? Ignorieren und wohnen bleiben? Persönliches Gespräch suchen und im Notfall mit Anwalt drohen oder direkt Anwalt auf sie hetzen?
Da sie ein neues Kündigungsschreiben aufsetzen müsste, hätte ich im Prinzip schon den Anspruch die 3-monatige Kündigungsfrist auf Februar zu strecken, da 3 Werktage (ab übermorgen) des Monats November schon verstrichen sind?
Lieg ich mit meinen Annahmen in rechtlicher Hinsicht überhaupt richtig?

Selbstverständlich schau ich mich nach ner neuen Wohnung um, jedoch hätt ich gern eine Sicherheit im Bezug auf Kündigungsfrist etc, denn die Wahrscheinlichkeit über oder vor der Weihnachtszeit ne Wohnung zu finden ist recht gering.

Danke vorab.
 

Teegetraenk

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Im Endeffekt würde ich das Gespräch mit der Mutter suchen. Solche Briefe sind halt immer recht kühl formuliert. Ziel: Erst Ende Januar ausziehen zu müssen.

Viel kannst du nicht machen, also versuch das Ganze sachlich und erwachsen zu klären.
 

Antrax4

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Man muß kein Jura Student sein, um zu wissen, dass der Eigenbedarf ausreicht, um einen Mietvertrag kündigen zu dürfen. Also ist dieser Punkt rechtens!
 

Antrax4

Guest
Ansonsten ist Pivo Users Punkt richtig: Die Mierterin tut dir vielleicht einen Gefallen mit der Kündigung, denn sie will wohl auch nicht zum 1.1. einziehen. Also kannst du wohl Anfang/Mitte Januar ausziehen. Sprich mit ihr, wahrscheinlich mußt du für den halben Monat nicht mal Miete zahlen.
 
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Man muß kein Jura Student sein, um zu wissen, dass der Eigenbedarf ausreicht, um einen Mietvertrag kündigen zu dürfen. Also ist dieser Punkt rechtens!

ich muss auch kein jurastudent sein um sagen zu können:

eigenbedarf != freie verfügung

eigenbedarf = sie oder familienangehörige wohnen darin / ziehen ein
freie verfügung = sie kann damit machen was sie will

oder darf man als vermieter eine kündigung so lapidar formulieren?

mir geht um den rechtlichen aspekt, dass ich nen größeren puffer haben will um mir etwas neues zu suchen, da ich nicht erneut in ne WG will sondern direkt ne eigene wohnung such. wer in HH wohnt, weiß allerdings wie schwierig sich sowas gestalten kann.
 

Benrath

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Man muß kein Jura Student sein, um zu wissen, dass der Eigenbedarf ausreicht, um einen Mietvertrag kündigen zu dürfen. Also ist dieser Punkt rechtens!


halbwissen ftw

achtung hier kommt meins..

eigenbedarf ungleich "zur freien Verfügung"


bin auch kompetentere Aussagen gespannt :D
 

Tisch

Frechdachs
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Man muß kein Jura Student sein, um zu wissen, dass der Eigenbedarf ausreicht, um einen Mietvertrag kündigen zu dürfen. Also ist dieser Punkt rechtens!

Wir haben mal ca. 3 Jahre gebraucht um eine Mieterin aus unserer Wohnung zu bekommen, über den "Eigenbedarf" haben die Richter nur müde gelächelt. Dreckspack elendes, Mieter haben einfach zu viele Rechte :motz:
 
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mieterschutzbund -> die sagen dir wies rechtlich aussieht und schreiben der auch nen brief wenn du das möchtest
 
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Kündigungsfrist nicht eingehalten, Kündigungsgrund viel zu schwammig.
Geh zum Mieterschutzbund und die wischen mit deiner Vermieterin den Boden auf fertig aus.
Da sie nicht das persönliche Gespräch gesucht hat suchst du es auch nicht und kommunizierst von jetzt an nur noch postalisch mit ihr.
 
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Kündigungsfrist nicht eingehalten
!

Sie kann dir frühestens zum 31.01.2010 kündigen. Aber hast du ja selber schon erkannt :)

Bist du rechtsschutzversichert? Sonst wie schon erwähnt Mieterverein
 
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bin ich unsicher, bin in HH net gemeldet, heißt anschrift ist noch die in der heimat (bei eltern = rechtsschutz der eltern zählt für mich - allerdings ein eigenheim, keine mietwohnung). erfahr ich erst heut abend ob ich drin bin und wenn ja ob auch mietangelegenheiten zählen, ansonsten wohl wirklich mieterschutzbund (muss ich mich nur auch erst anmelden) - habs etwas schleifen lassen, i know.

wenn sie das kündigungsschreiben aber neu und richtig aufsetzen würde, wozu sie sicher das recht hat, auch nach dieser schwammigen scheisse bisher, würde sich doch die kündigungsfrist schon auf februar 2010 verlängern (vorausgesetzt ich warte noch ne woche und die ersten 3 werktage des novembers sind rum)? richtig?
 

parats'

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Ab zum Mieterverein.
Würde mich dennoch aber nach einer Wohnung umsehen.
Das Verhältnis zur Vermieterin dürfte ja ab der deiner Antwort dann nicht mehr so entspannt sein.
 
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Muss sie dir nicht gerichtlich kündigen oder sowas? Hab da was im Hinterkopf diesbezüglich.
 
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Ab zum Mieterverein.
Würde mich dennoch aber nach einer Wohnung umsehen.
Das Verhältnis zur Vermieterin dürfte ja ab der deiner Antwort dann nicht mehr so entspannt sein.

daran bin ich aber wohl nicht allein schuld :fu:
werd ich so oder so machen, hätte nur möglicherweise etwas mehr zeit um entspannt und nicht unter zeitdruck suchen zu müssen und das zudem nicht über die weihnachtszeit.

mieterverein morgen, muss erstmal fragen ob ne wohnanschriftliche meldung in meiner stadt voraussetzung für ne "verteidigung" ist, denn sonst ist das wohl mein erster schritt.

danke soweit für eure einschätzung.
 
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Ist ne Untermiete denn das gleiche, wie wenn man ne ganze Wohnung mietet?
Also jetzt reines Interesse, es soll ja recht schwer sein, zum Beispiel nen Messy einfach rauszuschmeissen, aber wenn ich in der Wohnung leben muss, in der er das abzieht, würde ich mir da schon mehr Rechte wünschen.

Kein Bezug auf withhold natürlich!
 
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1. Such einen Fachanwalt für Mietrecht oder den Mieterschutzbund auf. Hier im Forum kann keine kompetente Hilfe für den Einzelfall gegeben werden.

2. Ein paar allgemeine rechtliche Anmerkungen:
a) Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe haben muss, aufgrund derer er die vermiete Wohnung für sich oder einen Familienangehörigen/Angehörigen seines Hausstandes nutzen will. Diese Gründe müssen im Kündigungsschreiben substantiiert angegeben werden. Der generelle Hinweis, die Wohnung selber nutzen zu wollen, ist unzureichend.

b) Dem Mieter steht die Möglichkeit des Sozialwiderspruchs offen, § 574 Abs. 1 BGB. Dann müsste die Kündigung eine besondere Härte für Dich sein. Eine solche liegt auch vor, sofern angemesser Ersatzwohnraum nicht beschafft werden kann, § 574 Abs. 2 BGB. Ein solcher Widerspruch muss form- und fristgerecht erfolgen, § 574b BGB.

c) Wird eine ordentliche und ansonsten wirksame (!) Kündigung nicht fristgerecht ausgesprochen, besteht die Möglichkeit der Umdeutung. Für die Frist ist der Zugang der Kündigung beim Mieter entscheidend.

3. In rechtlichen Angelegenheiten sollte immer reagiert oder zumindest Rat eines Profis eingeholt werden. Die Kopf-in-den-Sand-Methode ist nicht erfolgversprechend und kann böse nach hinten losgehen. Deswegen abermals: Such Dir einen wirklichen Profi!

Keine Rechtsberatung! Alle Angaben ohne Gewähr der Richtigkeit!
 

Jesus0815

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Ich bin nach der Aktion nicht gewillt, das Gespräch zu suchen und um Verlängerung zu bitten, sondern direkt einen Anwalt sprechen zu lassen.

Nichts für Ungut, aber bei solchen Aussagen muss ich immer den Kopf schütteln. Die eigenen, offensichtlich nicht vorhanden social skills mit den Schwächen anderer zu begründen ist äußerst ärmlich.

Such das Gespräch oder zieh zum 31.12. aus. Punkt.
 
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Nichts für Ungut, aber bei solchen Aussagen muss ich immer den Kopf schütteln. Die eigenen, offensichtlich nicht vorhanden social skills mit den Schwächen anderer zu begründen ist äußerst ärmlich.

Such das Gespräch oder zieh zum 31.12. aus. Punkt.

Die Vermieterin hat das Gespräch doch auch nicht gesucht obwohl sie mit ihm in einer Wohnung lebt sondern ist gleich mit Kündigung gekommen.
Da braucht man keinen auf Waldorfschule machen sondern direkt mit voller Breitseite mit dem Mieterschutzbund ballern.
 
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Hab jetzt mal ne Frage aus der anderen Perspektive
Bin Hauptmieter und hab 3 Untermieter und würde gerne meine Mitbewohner so um den April 2010 alle rausschmeißen. Wenn ich es jetzt schon ankündige und jetzt schon kündigungen raushaue kann da garnichts passieren oder? Also da schwuchtelt dann keiner rum, bzw. würde keiner vor irgendeinem Gericht recht bekommen wenn er auf die Idee kommt die Wohnung weiterhin zu besetzen
 
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:8[:
ich denke auch an einen stufenplan
aber endziel ist es die bude in den nächsten 2 jahren alleine (mit hase eventuell) zu nutzen
 
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redet der nicht mit seiner mitbewohnerin oder wie o_O
 
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Nichts für Ungut, aber bei solchen Aussagen muss ich immer den Kopf schütteln. Die eigenen, offensichtlich nicht vorhanden social skills mit den Schwächen anderer zu begründen ist äußerst ärmlich.

Such das Gespräch oder zieh zum 31.12. aus. Punkt.

lern lesen meine fresse. nicht das erste mal dass du einfach nur ahnungslose beleidigungen in einen comm-thread wirfst.

würde ich mit ihr reden, weigert sie sich im endeffekt, da ihre tochter drin wohnt und allein wohnen will (bzw. was ich eher vermute, ne freundin einziehen lassen will). die vermieterin (DIE MUTTER, NICHT wohnhaft in der WG) hat mit der WG / wohnung NICHTS am hut, sie hat mich nie gesehen, sie war nie da, wir haben nur zu beginn zwecks mietvertrag nett miteinander telefoniert, MEHR NICHT. das heißt, sie tut das was ihre tochter will. da die tochter zwar nett, aber etwas unreif ist, setzt diese natürlich ihren "dickkopf" durch und die mutter würde sagen "nein, kündigung zählt", ich drohe daraufhin mit anwalt / mieterschutzbund. moral: ich hab nichts gewonnen und hätte gleich den anwalt sprechen lassen sollen.
so spielt sich die geschichte zu 95% ab - nach 9 monaten bin ich mir da ziemlich sicher.
 
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Leider ist das nicht das OT oder das LSZ. sonst würde ich mich trauen, nach dem Aussehen der Tochter zu fragen :)

Zumind. würde ich sie mal darauf hinweisen, dass sie die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat. Mit dem Hinweis alleine haste ja noch nichts verloren und vll. kommt sie dir ja von alleine entgegen. Versuchen solltest du es, weil a) alles andere jede Menge Arbeit bedeutet, b) u.U. viel Geld kostet und c) das Klima zu deiner Mitbewohnerin danach endgültig versaut ist. Verstehe nicht, wie man a) - c) in Kauf nimmt, nur weil man nicht mal 5 min investieren will, um die Mutter anzurufen.

Anscheinend ist das Verhältnis zur Mitbewohnerin aber schon etwas angespannt? Sieht zumind. zwischen den Zeilen so aus...

Also, abseits aller Juristerei: versuch es wenigstens, das gütlich zu klären.

Willst du eigentlich unbedingt in der Wohnung bleiben oder ist ein Auszug zu einem späteren Termin für dich in Ordnung?

P.S.: Ok, wowbeta hatte meine Bedenken nicht :D
 
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wowbeta

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jaa is doch klar. in so nem scheiss würd ich sowieso ned wohnen wollen. und du hast bis mitte dezember ne neue bude gefunden. dann 1 WE umziehen + sauferei mit deinen buddies und gut is. wofür den ganzen stress....
 
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da gibts ein paar tricks, wie man die 3 monate verlängern kann, zb im falle das du in der zeit keine passende wohnung findest. so ganz einfach bekommen die dich dann nämlich nicht raus, wenn du es drauf anlegst. aber geh zum mieterschutz, die werden dir das schon genauer erklären
 

Chnum

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nochmal an alle zum mitschreiben:

hier geht es weder um das aussehen noch um die titten der mitbewohnerin, sondern um den gegenstand der kündigung...

für alle fleischlichen fragen bitte ins lsz oder vma ins ot
 
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als untermieter hat man einfach die arschkarte.
könntest du die wohnung denn alleine halten?
wenn nicht, erübrigt sich doch der rest.
 

Jesus0815

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Hätte, hätte, Fahrradkette... Solange du es nicht versuchst weißt du es nicht. Es ist die erste, weil einfachste, unkomplizierste und schnellste Option. Anrufen, freundlich darum bitten erst zum 31.01 ausziehen zu müssen, bei Nicht-Einsehen ihrerseits darauf hinweisen das die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und du entsprechend ohnehin das Recht dazu hast? Du bist in der absolut überlegenen Position. Tochter hin oder her. Du brauchst keinen Dritten, der das für dich regelt. Sei ein Mann und tus selbst...

Dabei spielt es überhaupt keine Rolle wie sie sich verhalten. Solange du stets korrekt und integer bleibst ist alles andere egal! Mehr noch, es gibt dir eine Aura von Überlegenheit, die ihre Wirkung auf Andere nicht verfehlt! Meine Erfahrung hat gezeigt: in 100% aller Fälle war eine angemessene Rhetorik zielführend. Ausnahmslos _immer_!

Aber wozu einfach wenns auch kompliziert geht? Was immer du auch tust, ich wünsche dir gutes Gelingen dabei!

MfG
 
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ja, da bin ich ehrlich, ich bin nur von der art und weise angefressen. prinzipiell bin ich nicht abgeneigt sowas mit worten oder ohne "anwälte" zu klären. ist doch offensichtlich dass sowas einfacher und kostengünstiger ist, aber die aktion war für mich unterste schublade, dafür dass wir uns nie angezickt haben oder ähnliches. auch wenns trotzig klingt, ich bin halt nicht bereit jemandem in den arsch zu kriechen der sich im recht fühlt, von der materie aber kein plan hat und erst recht nicht bei der egohaltung die meine mitbewohnerin jeden tag aufs neue raushängt ohne irgendwas nennenswertes im leben erreicht zu haben. daher war mein erster gedanke ihr eins "reinzuwürgen" - darum gehts hier ja aber net.
aber JA, childerich hat recht mit seiner vermutung :fu:

ich hätte kein problem die kosten allein zu tragen, steht wohl aber nicht zur debatte, da meine mitbewohnerin wohl hier wohnen bleiben will / wird.
ja ich wollte früher oder später eh raus, aber eben ohne zeitdruck und erst recht nicht über weihnachtsfeiertage wo ich schon seit 4 monaten meinen urlaub 500km entfernt geplant hab.

hab am WE erste wohnungsbesichtigungen. maybe is was dabei und das ganze hat sich so oder so geklärt.

am meisten stinkt mich nur die art und weise an und da bin ich zu verbissen als auf sowas zu scheissen, weil sich dumme menschen dann noch bestätigt oder im recht fühlen.
 
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hast du in irgendeiner art in die gemeinsamen zimmer investiert?
zb. arbeitsplatten in der küche angebracht oder im bad irgendwelche regale.
solche sachen könnteste dann wieder abmontieren oder in rechnung stellen xD
 

shaoling

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Was ist es denn bitte für eine kleinmenschliche Einstellung: "Mimimi, die pinkelt mir ans Bein, also muss ich der jetzt eins reinwürgen"?

Ich bin hier ganz bei Kain: Unhöflichkeit direkt mit Unhöflichkeit zu beantworten ist nichts als ne Charakterschwäche und bringt einem noch dazu mehr Stress als alles andere.
Du kennst doch, wie du selbst sagst, die Mutter gar nicht, geschweige denn sie sich. Vielleicht hat sie einfach viel um die Ohren und hatte keinen Nerv, dir Romane zu schreiben?
Gib ihr halt die Chance, ihren Fehler zu korrigieren und such das Gespräch. Wenn sie sich da madig anstellt, hast du immernoch das Recht auf deiner Seite.
 
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Ort
MUC
Eben. Versuchs doch erst auf die einfache Art und machs dir erst schwer und unangenehm wenns nicht anders geht..

Wegen so Leute wie dir ( okey.. und den Vermietern.. ) gibts unnötigen Stress..

Versuchs erst mal auf sozial verträgliche Art und dann kannsu immer noch so machen wie du es jetzt vor hast..
 
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ob das für dich ne charakterschwäche ist, ist mir ehrlich gesagt völlig egal. ihr kennt die umstände nicht und nach 9 monaten, in denen ihr 7 monate lang in euch reingefressen habt, weil ihr der mitbewohnerin dauernd hinterherräumen und hinterherwischen müsst und das obwohl mehrfach darüber sozial und nett gesprochen wurde, will ich euch hier noch mal sehen ob ihr immer noch primär das nette gespräch suchen würdet.

es geht nicht darum, wie ich am besten eier an das haus meiner vermieterin schmeißen oder stinktiere ins bett meiner mitbewohnerin legen sollte.
ich weiß dass die mutter nichts dafür kann und dass sie nur das "ausführt" was die tochter will, weil sie logischerweise keinen einblick in die wohnung / WG hat und ihr es vermutlich total egal ist was da mit wem passiert.

es ging um die frage, ob der rechtliche weg über anwalt / mieterschutz oder das direkte gespräch die bessere lösung wäre. wurde beantwortet und ich hab meinen entschluss gefasst, also kann hier im prinzip zu.
danke.
 
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