Körperverletzung, Anzeige gestellt, was nun?

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Gestern hat sich Folgendes ereignet: Ich wolllte mit ein paar Freunden und meiner Freundin den Heimweg von einem Abiball antreten (es war ~5 Uhr morgens) und wir wurden von einer anderen Gruppe verbal angegriffen, die auch andere Gäste wahllos beschimpft hat. Haben uns den Scheiß nicht gefallen gelassen und Konter gegeben - ein paar leicht beleidigende Worte von mir haben dann bei einem der anderen Gruppe bewirkt, dass er auf mich zugesprintet kam und mir mit einem Trinkglas ins Gesicht schlug, sodass es zersplitterte. Durch die Wucht bin ich dann zu Boden gefallen, doch bevor der Spasti weiter auf mich eintreten konnte (was er durchaus geplant hatte), kam mein Kollege dazwischen und hat dann von 2 aus der anderen Gruppe kassiert. Die übrigen Anwesenden unserer Gruppe haben das ganze ein wenig deeskaliert, die andere Gruppe dagegen fand es wohl ganz amüsant und hat angefeuert.
Haben uns dann auf die andere Straßenseite geschleppt und erstmal die Polizei gerufen, die Täter sind natürlich schnell verschwunden. In meinem Schock und meinem alkoholisierten Zustand (alle Beteiligten waren mindestens angetrunken) konnte ich nicht wirklich viel bei der Anzeige sagen. Der Hammer ist gewesen, dass einer der anderen Gruppe dageblieben ist und eine krasse Falschaussage gemacht hat, indem er uns als alleinige Provokateure hingestellt hat - das ist natürlich eine Verdrehung der Tatsachen.
Inzwischen habe ich die Namen von allen Beteiligten rausgefunden und schonmal 3 Zeugen, die den Tathergang für mich bezeugen würden.

Habe glückerlicherweise nur leichte Verletzungen; ein Stück vom Schneidezahn ist abgebrochen und ein paar Splitter waren in der Lippe, ansonsten nichts weiter schlimmeres als ein paar Prellungen. Bin nach der Anzeige bei der Polizei auch direkt in ein Krankenhaus, wo ich behandelt wurde und habe mir die Zähne bei einem zahnärtzlichen Notdienst in einer Uniklinik behandeln lassen.

Ich würde jetzt gerne einen ausformulierten Text zu dem Tathergang mit allen Details bei der Polizei abgeben, aber wie mache ich das am Besten? Noch eine Anzeige schreiben ja wohl eher nicht, die wurde ja schon gestellt. Ich kenne mit 100 % Sicherheit die Namen der Täter und auch den des Zeugen, der falsch ausgesagt hat. Wie verfahre ich da?

Und wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung der Täter an? Für mich ist die Schuld relativ klar, auch wenn wir uns gegenseitig provoziert haben kam der Schlag mit einer Waffe von der anderen Gruppe, wir wurden nicht handgreiflich. Sieht das auch die Justiz so und wird mir der Zeuge der anderen Probleme bereiten können?

Was würde dem Täter drohen? Könnte ich mit Schmerzensgeld rechnen - zumal auch mein neuer Anzug ziemlich lädiert wurde, als ich auf den Boden aufschlug.

Hoffe ihr Juristen könnt mir da ein wenig helfen, bin momentan ein wenig ratlos und unter Zeitdruck, da es morgen Mittags schon für 10 Tage in den Urlaub geht und ich das so zeitnah wie möglich klären möchte.
 
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1) Anwalt konsultieren
2) Nicht zuviel vesprechen
 
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Habe leider keinen Rechtsschutz und kann mir einen Anwalt momentan nicht leisten.
 
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also um einen anwalt wirst du leider gottes wohl nicht herumkommen, v.a. für den zivilrechtlichen teil (schadensersatz). um auch nur ansatzweise bestimmen zu können was für den täter letztendlich herumkommt müsste man wissen, wie alt er ist, ob er vorbestraft ist und wieviel alkohol er intus hatte. auf keinen fall wird er jedenfalls ins gefängnis kommen, auch wenns ne gefährliche körperverletzung mittels eines gefährlichen werkzeugs ist. geldstrafe würde wohl das höchste aller gefühle sein.
die kosten für den anwalt kriegst du bei gewonnenem verfahren übrigens erstattet, jedenfalls beim zivilprozess. wie es beim strafprozess aussieht weiß ich leider nicht, würde mich aber auch interessieren.

ich würd das auf jedenfall durchziehen. ein abgebrochener schneidezahn ist keine schöne sache, und wenn die wurzel beschädigt ist und der zahn evtl. stirbt ist die ganze sache noch viel unschöner und du wirst ihn dein leben lang verfluchen. da spreche ich aus erfahrung. also versuch das bestmögliche zur kompensation herauszuholen.

falls hier jemand mit ahnung von prozessrecht postet, würde mich mal interessieren ob man mithilfe eines strafrechtsanwalts verhindern kann, dass auch "geringfügige" delikte von der staatsanwaltschaft fallengelassen werden.
 
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Anzeige steht ja, insofern halt Aussage machen und Zeugen angeben. Mehr kannste wohl kaum machen, höchstens halt vom Anwalt beraten lassen (sollte kostenlos bzw. nicht teuer sein), der wird dir dann sagen ob da noch groß was zu machen ist zivilrechtlicherseits. Ich persönlich würde mal schätzen, dass das Verfahren eingestellt wird. Bei allen Boxereien die ich in meinem Leben so halbwegs direkt mitbekommen habe ist es bei keiner jemals zu ner Verurteilung gekommen.
 
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Anzeige steht ja, insofern halt Aussage machen und Zeugen angeben. Mehr kannste wohl kaum machen, höchstens halt vom Anwalt beraten lassen (sollte kostenlos bzw. nicht teuer sein), der wird dir dann sagen ob da noch groß was zu machen ist zivilrechtlicherseits. Ich persönlich würde mal schätzen, dass das Verfahren eingestellt wird. Bei allen Boxereien die ich in meinem Leben so halbwegs direkt mitbekommen habe ist es bei keiner jemals zu ner Verurteilung gekommen.

wenn er den schadensersatz nicht einklagt oder der täter von alleine kommt und ihm kompensation anbietet wird er auch nichts bekommen. da muss er sich schon drum kümmern
 
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Ja, ich habe doch gesagt er kann sich an nen Anwalt wenden um zivilrechtlich was zu drehen. Strafrechtlich läuft das ja sowieso von selber. Ka was du mir sagen willst.
 
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dein post hört sich eher so an als würde das alles von selber laufen und er zum anwalt nur gehen muss weils bock macht juristen beim labern zuzuhören
 
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Find ich nicht, aber egal.

4:1 ole ole!
loldikopieggyn.gif
 
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Zivilrechtlicher Schadensersatz kann im strafrechtlichen Verfahren verlangt werden, Stichwort Adhäsionsantrag. Gegen die Entscheidung der StA, ein Verfahren einzustellen, besteht das Rechtsmittel der Beschwerde. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, kann gerichtliche Überprüfung verlangt werden. Dieser Antrag unterliegt dem Anwaltszwang.
Willst Du als Nebenkläger auftreten, sind die notwendigen Kosten dem Angeklagten aufzuerlegen, sofern dieser verurteilt wird. Dies beinhaltet auch Kosten für einen Rechtsanwalt. ABER: Aus Billigkeitsgründen kann von einer Auferlegung abgesehen werden.

LOL der Demichelis kann NIX an der Murmel!
 
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Habe schon viel krassere Geschichten mitbekommen, wo auch fast alles klar war. Strafrechtlich nie was passiert.

Kann man denn zivilrechtlich überhaupt was durchbringen, wenn das Verfahren strafrechtlich fallengelassen wurde?
 
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@te: student...?
viel unis haben eine gratis rechtsberatug, kannst es da mal versuchen...
 
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Und damit es am Geld nicht scheitert, haben wir das schöne Instrument der Prozesskostenhilfe in Deutschland. Initialberatung beim Anwalt ist wie Kuma schon meinte nicht so teuer, alles weitere sollte er dir selber sagen.
 
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1. TE hat nix physisch gemacht
2. täter haben ihn mit einem glas angegriffen


rofl dass als kleinigkeit abzuhaken. mit nem glas kann auch übleres passieren.
ich würd erst klein beigeben wenn ich den auf alles mögliche verklagt habe.
jeder vermerk in der akte tut weh bzw hilft den typen aus dem verkehr zu ziehen.

die zeugenaussage von dem neutralen passanten ist allerdings wenig hilfreich
 
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also:
1) anzeige ist gestellt -> hinreichende tatsächliche anhaltspunkte für eine straftat -> StA wird ermitteln, entsprechend wirst du vor gericht geladen werden

rumkommen wird eine "Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
evtl zur bewährung ausgesetzt.

evtl. könnte per adhäsionsverfahren dein zivilrechtlicher anspruch hier auch abgearbeitet werden... ansonsten:

2) für den zivilrechtlichen anspruch, hierfür einen anwalt nehmen, kriegst, sofern deine angaben stimmen , die kosten erstattet, da du "gewinnen" wirst...

höhe des schmerzengeldes bezieht sich auf entstandene kosten, entstandene bleibende schäden (psychisch & physisch)
 

haviii

Guest
Gestern hat sich Folgendes ereignet: Ich wolllte mit ein paar Freunden und meiner Freundin den Heimweg von einem Abiball antreten (es war ~5 Uhr morgens) und wir wurden von einer anderen Gruppe verbal angegriffen, die auch andere Gäste wahllos beschimpft hat. Haben uns den Scheiß nicht gefallen gelassen und Konter gegeben - ein paar leicht beleidigende Worte von mir haben dann bei einem der anderen Gruppe bewirkt, dass er auf mich zugesprintet kam und mir mit einem Trinkglas ins Gesicht schlug, sodass es zersplitterte. Durch die Wucht bin ich dann zu Boden gefallen, doch bevor der Spasti weiter auf mich eintreten konnte (was er durchaus geplant hatte), kam mein Kollege dazwischen und hat dann von 2 aus der anderen Gruppe kassiert. Die übrigen Anwesenden unserer Gruppe haben das ganze ein wenig deeskaliert, die andere Gruppe dagegen fand es wohl ganz amüsant und hat angefeuert.
Haben uns dann auf die andere Straßenseite geschleppt und erstmal die Polizei gerufen, die Täter sind natürlich schnell verschwunden. In meinem Schock und meinem alkoholisierten Zustand (alle Beteiligten waren mindestens angetrunken) konnte ich nicht wirklich viel bei der Anzeige sagen. Der Hammer ist gewesen, dass einer der anderen Gruppe dageblieben ist und eine krasse Falschaussage gemacht hat, indem er uns als alleinige Provokateure hingestellt hat - das ist natürlich eine Verdrehung der Tatsachen.
Inzwischen habe ich die Namen von allen Beteiligten rausgefunden und schonmal 3 Zeugen, die den Tathergang für mich bezeugen würden.

Habe glückerlicherweise nur leichte Verletzungen; ein Stück vom Schneidezahn ist abgebrochen und ein paar Splitter waren in der Lippe, ansonsten nichts weiter schlimmeres als ein paar Prellungen. Bin nach der Anzeige bei der Polizei auch direkt in ein Krankenhaus, wo ich behandelt wurde und habe mir die Zähne bei einem zahnärtzlichen Notdienst in einer Uniklinik behandeln lassen.

Ich würde jetzt gerne einen ausformulierten Text zu dem Tathergang mit allen Details bei der Polizei abgeben, aber wie mache ich das am Besten? Noch eine Anzeige schreiben ja wohl eher nicht, die wurde ja schon gestellt. Ich kenne mit 100 % Sicherheit die Namen der Täter und auch den des Zeugen, der falsch ausgesagt hat. Wie verfahre ich da?

Und wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung der Täter an? Für mich ist die Schuld relativ klar, auch wenn wir uns gegenseitig provoziert haben kam der Schlag mit einer Waffe von der anderen Gruppe, wir wurden nicht handgreiflich. Sieht das auch die Justiz so und wird mir der Zeuge der anderen Probleme bereiten können?

Was würde dem Täter drohen? Könnte ich mit Schmerzensgeld rechnen - zumal auch mein neuer Anzug ziemlich lädiert wurde, als ich auf den Boden aufschlug.

Hoffe ihr Juristen könnt mir da ein wenig helfen, bin momentan ein wenig ratlos und unter Zeitdruck, da es morgen Mittags schon für 10 Tage in den Urlaub geht und ich das so zeitnah wie möglich klären möchte.

1.) Anwalt konsultieren
2.) Wird nix passieren. Jugendliche Besoffskis hauen sich. Kurz eingeschlafen.
 
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Anwalt wirst noch nicht brauchen

mach halt deine Zeugenaussage etc. stelle Strafantrag und je nachdem was bei rum kommt also ob der Täter ermittelt wird kannst du dann bei erfolgreicher Ermittlung des Täters Schadensersatz einfordern was ich aber auch nur dann machen würde wenn ein Verfahren eröffnet wird also die Warscheinlichkeit sehr hoch ist das der Täter auch verurteilt wird weil so könntest 1. warscheinlicher mit Schadensersatz rechnen und 2. bei erfolgerreichen Strafrechtlichen verurteilung sogar erstmal versuchen aussergerichtlich Schadensersatz zu fordern so hast du kein (auch wenns gering ist) Risiko das dir kosten entstehen solltest du deine forderungen nicht durchsetzen können.
 
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du studierst doch, oder ?
da bekommant man irgendwie vergünstigen (oder gar kostenlosen?) anwaltsbeistand.
zumal ein beratungsgespräch kostet beim anwalt nur 10-30euro.
dem täter droht nichts außer dem zu bezahlenden schmerzengeld.

ein kumpel von mir ist nach einem schlag unglücklich mit dem kopf auf irgend ne steinkante geklatschts -> jochbein bruch, blut in der augenhöle und noch irgendwas. nun hat er ne narbe quer übern schädel. nach ~12monaten hat er dann ca. 3k euro bekommen.
du bekommst vielleicht 500.
 
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