Juristenfrage: Telefonanbieter, Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

Mitglied seit
04.08.2002
Beiträge
1.869
Reaktionen
0
Wir haben seit ca. 4 Monaten bei der Telekom dieses neue Entertain-Paket - DSL 16.000 und Fernsehen über Internet. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate.

Das Problem: Wir ziehen in 3 Wochen um, ich würd den ganzen Kram auch gerne mitnehmen, aber leider haben die Jungs von der Telekom mir heute mitgeteilt, dass an dem neuen Standort kein DSL 16.000 verfügbar ist - offenbar gibt's da nur 6.000. (kann ich zwar nicht ganz nachvollziehen, weil das nur 4 Straßen weiter ist, aber nun gut)

Meine Frage: Habe ich dadurch die Möglichkeit, den Vertrag jetzt zu kündigen? Schließlich können die ja die Leistung, die ich damals bestellt habe und über die der Vertrag läuft (nämlich DSL 16.000) nicht mehr liefern.

thx
m.a.k.
 
Mitglied seit
22.12.2004
Beiträge
1.688
Reaktionen
1
Ort
Oompa-Loompa-Land
Bei uns wars quasi die selbe Situation mit 24 Monate Vertrag, von 6k zu 780 umgezogen.. wir mussten den vollen Preis weiterbezahlen
 
Mitglied seit
23.05.2001
Beiträge
1.938
Reaktionen
0
Steht im Vertrag etwas von einem außergewöhnlichen Kündigungsrecht bei Umzug? Ich glaube nicht. Die Telekom wird den Anschluß downgraden auf 6000 und somit fällt auch die Rechnung geringer aus.

Darauf kannst du aber auch selbst kommen. Wenn du dir bei einem Mobilfunkanbieter einen Vertrag zulegst, kommst du da auch nicht heraus, wenn du sagst, dass du dein Handy verloren hast und auch keine neue Karte mehr haben möchtest....

Original geschrieben von Tazz 404
Bei uns wars quasi die selbe Situation mit 24 Monate Vertrag, von 6k zu 780 umgezogen.. wir mussten den vollen Preis weiterbezahlen

Als ich umgezogen bin und beim T-Punkt vor dem Umzug den Anschlußumzugsantrag (geiles Wort) abgab, wurde ich vor die Wahl gestellt von 6000 auf 3000 zu downgraden (inkl. der Rechnung natürlich) - da dort wo ich jetzt wohne nur ca. 4500 verfügbar seien.
 
Mitglied seit
16.08.2001
Beiträge
6.240
Reaktionen
0
der vergleich passt nicht wirklich. Wenn du das handy verlierst, kannst du mit ersatzkarte und neuem handy den vertrag in gewohnten form nutzen, der vertrag mitm netzbetreiber bezieht sich auf die mobilfunk dienstleistung, nicht das handy. Passenderer vergleich wäre wenn du in ein gebiet ziehst in dem es kein netz gibt.

Ich würde daher schon sagen dass man hier einen wichtigen grund für eine ausserordentliche Kündigung im Sinne des §314 BGB annehmen kann. Was hierfür aber wichtig wäre, ist dass du nachweist dass es dir bei vertragsabschluß nicht einfach nur um einen internetzugang ging, sondern das gesamte entertainpaket was du jetzt nicht mehr nutzen kannst und ein downgrade für dich nicht in frage kommt.
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
es ist doch nicht das problem des providers wenn der vertragspartner umzieht?!
 
Mitglied seit
16.08.2001
Beiträge
6.240
Reaktionen
0
das nicht, aber genau für diese konstellationen gibt es eben §314 BGB wenn es einem der vertragspartner nicht zugemutet werden kann an dem vertrag festzuhalten.
 
Oben