Juristen Hilfe, Betrüger Gebrauchtkauf

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Hallo zusammen,

bin wohl einem Betrüger auf den Leim gegangen.

Habe mir in einem größeren Foto Forum gebraucht eine Kamera gekauft welche nie angekommen ist. Mittlerweile habe ich ein 2tes Angebot vom gleichen Anbieter gefunden und mal weiter recherchiert. Die Fotos beider Angebote sind abgelaufene Ebay Versteigerungen. Die DHL Sendungsnummer die ich bekommen habe ist ein Fake (laut DHL Hotline nicht für mich).
Aktueller Stand: Montag ging angeblich das Paket raus, gestern auf falsche Sendungsnummer angesprochen. Er will sich darum kümmern sobald er vom Kurzwochenende wieder da ist.


A) Habe ich hier irgendwie Chancen wieder ans Geld zu kommen ? Das Geld ist ja auf ein Konto eingegangen welches einer Person zugeordnet werden kann.

B) Zur Polizei gehen und ihn davon informieren oder zur Polizei gehen und ihm nichts sagen

Danke Helmi
 

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1) Es gibt einen entsprechenden Thread für derlei Themen. ;)
2) Wenn du das Geld überwiesen hast, ist es erstmal weg
3) Zur Polizei gehen und Anzeigen
 
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A) Habe ich hier irgendwie Chancen wieder ans Geld zu kommen ? Das Geld ist ja auf ein Konto eingegangen welches einer Person zugeordnet werden kann.

wenn dass professione aufgezogen ist, dann geht das geld bei nem mule ein, der es weiterleitet, derjenige wird dann strafrechtlich belang, aber lass es mich so formulieren:
wer auf "sie müssen nur geld ins ausland überweisen und bekommen dann dafür 800€ die woche" reinfällt inst nicht zwingend anwalt oder arzt...
d.h. du wirst es entweder nie wiedersehen, oder laaaaange drauf warten.
 
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Ist nicht ins Ausland sondern auf ne Berliner Bank gegangen.
Kaufe in dem Forum seit Jahren und es gab noch nie Probleme.

Danke für die Antworten
 
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Wenn du rechtlich korrekt vorgehen möchtest solltest du Folgendes tun:

1.Deinem Schuldner die Chance zur Nacherfüllung geben, indem du ihm eine Mahnung mit angemessener Fristsetzung schickst. (mehr als 2 Wochen sollten es nicht sein)

2.Hat er bis dahin nicht geleistet, nimm dir einen Rechtsanwalt ( ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung - sonst wird's teuer ;) ) der deine zivilrechtlichen Ansprüche geltend macht.

3.Mach eine Anzeige bei der Polizei um das Ganze auch strafrechtlich abzusichern.

Vermutlich wird es sehr schwierig und langwierig werden. Ob du das Geld oder die Kamera letztlich siehst, kann dir jetzt wohl niemand garantieren.
 

FORYOUITERRA

TROLL
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für so nen klaren und 0815 fall braucht man doch nicht selbst nen rechtsanwalt?
 
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Da es hier vermutlich um einen Streitwert von unter 5.000€ geht ist ein Amtsgericht zuständig. Dort könnte er natürlich auch ohne Anwalt prozessieren und seine Klageschrift einreichen.
Fraglich ist eben nur ob der Sachverhalt tatsächlich so "einfach" zu bewerten ist. Was passiert wenn er sich trotzdem weigert zu leisten? Wie komme ich an die Person wenn ich weder weiß wo sie wohnt, noch ob die zugehörige Bankverbindung ihr angehört? So etwas würde ich mir als Laie nicht aufhalsen wollen....
 
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Ist nicht ins Ausland sondern auf ne Berliner Bank gegangen.
Kaufe in dem Forum seit Jahren und es gab noch nie Probleme.

ich habe auch nie gfeschrieben, dass du es ins ausland überwiesen hast, das hat irgendeinen kettenrauchende harz 4 mama mit nem iq von 60 gemacht...
 
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wenn dass professione aufgezogen ist, dann geht das geld bei nem mule ein, der es weiterleitet, derjenige wird dann strafrechtlich belang, aber lass es mich so formulieren:
wer auf "sie müssen nur geld ins ausland überweisen und bekommen dann dafür 800€ die woche" reinfällt inst nicht zwingend anwalt oder arzt...
d.h. du wirst es entweder nie wiedersehen, oder laaaaange drauf warten.
Mal angenommen es war wirklich die typische Masche mit dem "geliehenen" Konto:
Derjenige, auf dessen Konto das Geld eingeht, wird strafrechtlich belangt. Derjenige, auf dessen Konto das Geld eingeht, haftet dem Geschädigten persönlich auf Erstattung der gesamten Summe - und zwar unabhängig davon, ob er tatsächlich Kenntnis von dem Betrug hatte.

@TE: Also ab zur Polizei, anzeigen und abwarten was die ermitteln. Je nachdem, ob der "wahre" Täter gefunden wird, klagst du gegen beide oder halt nur gegen die Kontoinhaber, um die Summe wieder zu erlangen.
 
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Anzeige ist aufgegeben. Wenn die den/die Schuldigen finden und der Staatsanwalt diejenigen wegen Betrugs vor Gericht zieht, müsste ich wohl nichtmal zivil klagen um an meine Kohle zu kommen. Hat zumindest der Polizist gemeint.

Danke für die Hilfe
 
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Dann hat der Polizist (traurigerweise) keine Ahnung vom deutschen Rechtssystem. Der Tatbestand des Betruges ist ein Teil des Strafrechts. Das Strafrecht beschäftigt sich lediglich mit der Sanktionierung eines Täters. Dabei liegt die Beweislast auf Seiten des Staates.

Wenn es allerdings um Ansprüche gegen eine Person geht ( in deinem Falle Geld oder die Lieferung der Kamera ) interessiert das den Staat herzlich wenig. Hier musst du einen Zivilprozess durchlaufen in dem du beweisen musst, dass ein Anspruch deinerseits besteht.
 
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der polizist hat anscheinend mehr ahnung als der gemeine bw.de user. stichwort: adhäsionsverfahren. wird in der praxis zwar kaum von gebrauch gemacht, aber gerade bei vermögensdelikten bietet es sich an.

@helmi: halt uns mal auf dem laufenden, ist ja immer interessant sowas mitzuverfolgen
 

TheGreatEisen

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Zum einen gibt es das Adhäsionsverfahren, zum anderen wird der Schaden im Strafverfahren in vielen Fällen im Rahmen der - unverbindlichen - Wiedergutmachung beglichen, da man die Bemühungen des Täters zur Kompensation auf der Ebene der Strafzumessung positiv würdigen muss. Sofern es tatsächlich zu einem Strafverfahren kommt, lohnt es sich eigentlich immer, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten (Natürlich immer die Verjährung im Auge behalten!). Sofern kein Schadensausgleich erfolgt sein sollte, hat man im nachfolgenden Zivilprozess eine einfache Beweisführung, indem die entsprechende Strafakte als Beiakte in das Zivilverfahren eingeführt wird.
 
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Wieder was dazugelernt.. Ich dachte immer dass Ansprüche nur im Zivilrecht Anklang finden.
 
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