Juristen: Gerichtsstandort bei Schadensersatz

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Hallo,

ich komme aus Österreich. Wo ist der Gerichtsstand wenn mich ein Einwohner von Deutschland auf Schadensersatz nach einer Vermietung einer FerienWohnung klagt?

Sprich: Ich habe mich für ein paar Tage in Deutschland eingemietet, der Vermieter glaubt nun Schadensersatzansprüche geltend machen zu können weil angeblich das Glas der Duschkabine einen Sprung hat.

Würde das in Ö oder in D verhandelt werden? Und bei wem liegt die Beweislast? Er kann das ja gerne behaupten - jedoch ist ihm das erst eingefallen nachdem ich einen Teil der Miete zurück wollte weil wir früher ausziehen mussten. Ich kanns ja schlecht nachweisen dass kein Sprung war - wie denn auch im Nachhinein, Fotos habe ich natürlich keine.

grüße
 
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ich behaupte er muß dich in österreich verklagen und die beweislast liegt genau erst dann bei ihm sobald du im laufe des verfahrens auch nur einmal sagst "stimmt nicht".
 
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Eher Deutschland.
Weil sich der Schaden ja in Deutschland ereignet hat.

Bin NewbieJurist.
 
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Der Gerichtsstand ist regelmäßig dort, wo der Vertrag geschlossen wurde bzw die Leistung erbracht wurde, ergo deutschland. Meistens steht auch im Vertrag selbst drin, wo genau der Gerichtsstand sein soll.
In deinem Fall würde er dich also vor dem deutschen gericht verklagen, das deutsche gericht würde dir dann die klage nach österreich zustellen und falls du zum verhandlungstermin nicht auftauchst ein versäumnisurteil fällen, was wiederum auch nach Österreich zugestellt wird.

Daneben kann er dich wohl auch vor nem österreichischen gericht verklagen, die mühe wird er sich aber nicht machen bevor er den deutschen gerichtsweg ausgeschöpft hat. In jedem fall hast du darauf keine auswirkung.
 
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§§ 13 ff. ZPO. Einfach lesen da stehts drin.
 

TheWeightOfWind

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Ne, nicht §§ 13 ff. ZPO. Hier gibt es ja ne Auslandsberührung: Österreicher in Deutschland. Und da Österreich in der EU ist, richtet sich die Zuständigkeit des Gerichts nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVO).


Wenn ihr keine ordnungsgemäße Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 der EuGVO habt, gilt zunächst der Grundsatz in Kapitel 2, Artikel 2, Absatz 1:

Vorbehaltlich der Vorschriften dieser Verordnung sind Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats zu verklagen.

Nun scheint es hier zum einen vertragliche Ansprüche und Ansprüche aus unerlaubter Handlung zu geben. Dafür nennt die EuGVO dann besondere Gerichtsstände in Artikel 5

Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden:

1. a)wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden, vor dem Gericht des Ortes, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre;
...

Erfüllungsort wäre hier wohl Deutschland.

Falls man auf die unerlaubte Handlung abstellt, wäre Nr. 3 einschlägig

Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden:

3.wenn eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder wenn Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden, vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht
...

Ort des schädigenden Ereignisses wäre auch hier Deutschland.

Ergebnis: Du kannst in Deutschland verklagt werden.
 
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das ist doch bescheuert, das hiese ja ich muss wegen ein paar hundert eur (die ich sicher net einfach nur aus faulheit bezahlen werden, das geht gegens prinzip) 2-3 mal nach deutschland fahren. (nehme mal an es gibt da mind. 2 tagssatzungen).

das sind 900 km -_-

dachte die in den agb angegebenen gerichtsstandorte gelten wenn man die firma klagt (also ich ihn) bzw wenn ich eine firma wäre. war ja in dem fall B2C, greift da kein Konsumentenrecht o.Ä. ? t.t
 
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naja wir reden ja von einem vertrag zwischen 2 parteien und nicht von einer einseitigen verpflichtung nur einer seite.

2 gerichtsverhandlungen werden es aber sicherlich nicht, das wäre extrem außergewöhnlich. verhandlungen laufen nicht wie im tv, zeugenaussagen, schriftverkehr, gutachten usw usf liegen normalerweise schon vor der verhandlung vor.

es sei denn, und darauf komme ich gleich, der richter glaubt keinem was, hat langeweile und will zeugen persönlich vernehmen. ich hab schon fälle erlebt wo die richter echt langeweile hatten offensichtlich und dann zeugen und angeklagte stundenlang nach ihren erwerbstätigkeiten und familien befragte (bei ner strafsache weil einer ne ohrfeige und nen schlag vor die brust bekommen hat).

übrigens wegen deiner 2. frage auf die bisher außer mir keiner eingegangen ist: fühl dich wegen meiner antwort nicht zu sicher. die einfachste art so etwas zu "beweisen" wird hier sicherlich in irgendwelchen zeugenaussagen von menschen liegen die du nicht kennst, beispielsweise putzfrau, hausmeister oder sowas. dann wird dir nur noch helfen ebenso zeugen aufzufahren die das gegenteil behaupten. das problem daran aber: das wird für dich richtig teuer wenn du dann doch verlierst.

sodann wird der eigentümer vermutlich auch noch die vormieter nennen und versichern, dass die wohnung in der zwischenzeit nicht genutzt wurde.

danach liegt das ganze im ermessen des richters und das kann man bei sowas eher schlecht abschätzen. wenn er faul ist, und das sind die meisten, bietet er nen vergleich an.

mach sowas aber nur wenns dir echt nicht um geld geht, denn billiger als die forderung einfach zu zahlen kommst du sicherlich nur weg wenn du das verfahren komplett gewinnst.

ich würd dir vorschlagen dem eigentümer jetzt schon schriftlich die hälfte von dem anzubieten was er haben will und dabei betonen das du sicher bist das nicht gewesen zu sein aber den rechtsfrieden wahren willst; falls er das ablehnt hast du mit deinem vergleichsvorschlag eventuell (!) bessere karten bei ner späteren richterlichen ermessensentscheidung.
 

TheWeightOfWind

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Original geschrieben von e-Sport)Xedo(

dachte die in den agb angegebenen gerichtsstandorte gelten wenn man die firma klagt (also ich ihn) bzw wenn ich eine firma wäre. war ja in dem fall B2C, greift da kein Konsumentenrecht o.Ä. ? t.t

Du hast grundsätzlich schon recht, Artikel 16, Absatz 2 EuGVO:

Die Klage des anderen Vertragspartners gegen den Verbraucher kann nur vor den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

Aber das findet nur Anwendung in den folgenden Fällen (Art. 15 EuGVO)

Artikel 15 [Verbrauchersachen]

(1) Bilden ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag, den eine Person, der Verbraucher, zu einem Zweck geschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden kann, den Gegenstand des Verfahrens, so bestimmt sich die Zuständigkeit (...) nach diesem Abschnitt,

a)wenn es sich um den Kauf beweglicher Sachen auf Teilzahlung handelt,

b)wenn es sich um ein in Raten zurückzuzahlendes Darlehen oder ein anderes Kreditgeschäft handelt, das zur Finanzierung eines Kaufs derartiger Sachen bestimmt ist, oder

c)in allen anderen Fällen, wenn der andere Vertragspartner in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine solche auf irgend einem Wege auf diesen Mitgliedstaat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Mitgliedstaats, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

Da könnte maximal c) einschlägig sein. Dafür müsste man aber wissen, inwiefern dein Vertragspartner in Österreich auftritt und sich das genau anschauen.
 
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Ok ich muss wohl die Vorgeschichte rauskramen um hier eine Aussagekräftige Antwort zu kriegen.

Ich habe mich mit 4 Freunden für 4 Nächte in eben dieser Ferienwohnung eingemietet (Vermieter ist ein Unternehmen). In der ersten Nacht waren wir wohl etwas zu laut - Nachbarin dürfte Morgens den Vermieter angerufen haben wieso in der Wohnung gefeiert worden ist.

Der Vermieter (leicht bodybuildish veranlagt) ist dann morgends um 09:00 plötzlich IN(!) der Wohnung gestanden und hat gerumgebrüllt wir sollen SOFORT die Sachen packen, sowas hat er ja noch nicht erlebt. Wir hatten erstmal kein Plan was der eigentlich will - so laut waren wir auch wieder nicht. Er brüllte dann was von wegen er käme in 30 Minuten mit drei Schlägertypen wieder und wenn wir dann nicht verschwunden sind dann wird er uns zeigen mit wem wir es hier zu tun haben.

Im ersten Moment hatten wir keine bessere Idee als unsere Sachen zu packen. Als er (tatsächlich mit drei stark aussehenden Freunden) zurückkam luden wir gerade die letzten Sachen ins Auto ein. Er ging dann mit seinen Kameraden durch die Wohnung und prüfte alles. Schlussendlich war alles in Ordnung (abgesehen von einem Handtuch mit dem Cola aufgewischt wurde, was aber nicht weiter schlimm zu sein schien) und er forderte uns auf uns zu verpissen.

Da wir aber die 4 Nächte plus die Kaution im Vorraus bezahlten fragten wir den Typen was mit dem Geld jetzt ist (waren ~8ooEUR) - er verwies uns aber unter Gewaltandrohung der Wohnung. Da wir noch halb verschlafen waren und nicht wirklich abcheckten was hier eigentlich geht verliesen wir die Wohnung. Draußen überlegten wir das ganze dann durch (2late, ich weiß) und kamen zum Schluss die Polizei anzurufen.

Als diese wenig später vorfuhr ging wie von Zauberhand die Jalousie von der Ferienwohnung herunter (die 4 Typen waren definitiv noch drin). Nach einer kurzen Erklärung der Polizei gegenüber versuchten diese dann den Vermieter zur Rede zu stellen. Er öffnete jedoch nicht die Tür - trotz SEHR lauten Klopfen und "Polizei, aufmachen".

Der Polizist erklärte uns daraufhin er kann nix m achen (klar) außer den Fall aufnehmen und uns die exakten Daten des Vermieters zu geben.

ALs wir dann daheim waren habe ich dem Vermieter eine E-Mail geschrieben dass wir das Geld gerichtlich zurückfordern werden wenn er es uns wirklich nicht mehr geben will. Wir haben daraufhin telefoniert - er sagte wenn ich glaube ich kann mich aufspielen dann kann er das auch, und er wird diverse Schäden von uns Fordern - unter anderem ein kaputtes Duschglas und den Mietverfall für eine Woche weil er "Renovierungsarbeiten" machen muss. Dass diese Tatsachen frei erfunden sind war uns wohl beiden klar.

Ich habe dennoch die Miete in einem Schreiben meiner RSV gefordert, nun ist eben die Gegenforderung am Weg.

Das ist doch eine Riesenfrechheit wenn der damit durchkommt. Ich mein... -_-

@TheWeightOfWind: c)in allen anderen Fällen, wenn der andere Vertragspartner in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine solche auf irgend einem Wege auf diesen Mitgliedstaat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Mitgliedstaats, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

Der Vermieter richtet sich auf seiner Website mit der Vermietung explizit auch an österreichische Konsumenten. Wie würde so ein "Antrag auf verlagerung des Gerichtsstandes" ablaufen? Müsste ich da irgendein Formular einreichen? Ich hab von dem wirklich keine Ahnung. Ich habe eig. keine Angst den prozess zu verlieren, es würde mich nicht stören wenn der Typ nach Österreich kommt. Aber ich hab wirklich kein Bock da so nen Aufwand zu betreiben und nach Deutschland zu fahren um zu beweisen dass ich diese bescheuerte Dusche nicht kaputt gemacht habe (sie war wirklich nicht kaputt!!^^)
 
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tja ihr hättet doch den polizist auf eurer seite der zumindest bezeugen kann das es da nen vorfall gab. sollte dann doch schon eher nen + sein das da alles aus heiterem himmel erfunden wurde.
 
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ja, über die beweislage mach ich mir eigentlich ja auch keine sorge. mich ärgert mehr die tatsache dass ich viell. wirklich 800 km fahren muss um mich über eine erlogene geschichte rechtfertigen zu müssen -.-

da muss es ja irgendeine möglichkeit geben. kann ja jeder kommen. klag ich herrn mustermann von sylt an und sag er hat irgendwas zerstört. um sich zu verteidigen muss herr mustermann dann nach österreich kommen? das ist irgendwie ... nah? xd
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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lol was denkst du dir denn? du willst doch was von ihm haben, soll er dafür zu dir kommen?
gerichtsstand ist dort wo der vertrag geschlossen wurde bzw. die leistung erbracht wurde, hat greg ja schon vollkommen richtig festgestellt.

abgesehen davon sieht die beweislage für dich überhaupt nicht eindeutig aus und dass du den prozess gewinnen wirst ist alles andere als sicher. letzendlich hast du überhaupt keine beweise und es steht aussage gegen aussage.
 
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Du hast da was falsch verstanden. Es geht hier nicht um das Geld was er mir schuldet (richtig, das will ich von ihm haben) sondern um das angeblich kaputte Duschglas.

Eben dieses wird er jetzt einklagen. Und hier will definitiv er was von mir! Und ICH soll zum IHM kommen wenn ER was will? Du betitelst diese Tatsache ja selbst mit "lol" ;o

Bez. der Beweislage - man mag mich hochnäsig nennen aber ich habe 4 Zeugen die mit reinem Gewissen bestätigen können dass wir nichts kaputt gemacht haben. Ich habe DIREKT nach der Szene die Polizei gerufen, welche er BEWUSST und ABSICHTLICH nicht in die Wohnung lies. Er hat mir also die möglichkeit genommen eine offizielle Abnahme der Wohnung sicherzustellen. Ich hätte zu dem Zeitpunkt nicht mehr anders handeln können.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Bez. der Beweislage - man mag mich hochnäsig nennen aber ich habe 4 Zeugen die mit reinem Gewissen bestätigen können dass wir nichts kaputt gemacht haben. Ich habe DIREKT nach der Szene die Polizei gerufen, welche er BEWUSST und ABSICHTLICH nicht in die Wohnung lies. Er hat mir also die möglichkeit genommen eine offizielle Abnahme der Wohnung sicherzustellen. Ich hätte zu dem Zeitpunkt nicht mehr anders handeln können.

das interessiert den richter alles nicht. du hast 4 zeugen die aber allesammt deine freunde sind und ebenfalls betroffen, was ihre aussagen nicht wirklich neutral macht. dazu einen polizisten der nichts gesehen hat ( oder kannst du beweisen, dass er den polizisten absichtlich nicht reingelassen hat? hast du beweise dafür, dass er im haus war, außer deiner zeugenaussagen? )

unterm strich bleibt nichts als zwei verfeindete parteien die beide natürlich zu ihren gunsten aussagen. keine beweise. das nennt man aussage gegen aussage.
 

Ilko

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der vermieter will geld haben. es steht aussage gegen aussage? dann liegt die beweislast doch erstmal beim kläger oder?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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ich wollte auhc nur zum ausdruck bringen, dass ein verfahren in dem es keine beweise gibt, sondern nur aussagen, selten sicher vorausgesetz werden kann, wie es ausgeht. unabhängig davon bei wem die beweislast liegt.
 

Benrath

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Original geschrieben von e-Sport)Xedo(


da muss es ja irgendeine möglichkeit geben. kann ja jeder kommen. klag ich herrn mustermann von sylt an und sag er hat irgendwas zerstört. um sich zu verteidigen muss herr mustermann dann nach österreich kommen? das ist irgendwie ... nah? xd


wenn herr mustermann mit dir nen Vertrag in Österreich über deine Ferienwohnung abgeschlossen hat, wäre das nur logisch






im Zweifel Amrios Ratschlag befolgen und eventuell weniger anbieten. wir wissen ja nicht um wieviels geht, verrechne es halt
 

TheWeightOfWind

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Original geschrieben von e-Sport)Xedo(
@TheWeightOfWind: c)in allen anderen Fällen, wenn der andere Vertragspartner in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine solche auf irgend einem Wege auf diesen Mitgliedstaat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Mitgliedstaats, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

Der Vermieter richtet sich auf seiner Website mit der Vermietung explizit auch an österreichische Konsumenten. Wie würde so ein "Antrag auf verlagerung des Gerichtsstandes" ablaufen? Müsste ich da irgendein Formular einreichen? Ich hab von dem wirklich keine Ahnung. Ich habe eig. keine Angst den prozess zu verlieren, es würde mich nicht stören wenn der Typ nach Österreich kommt. Aber ich hab wirklich kein Bock da so nen Aufwand zu betreiben und nach Deutschland zu fahren um zu beweisen dass ich diese bescheuerte Dusche nicht kaputt gemacht habe (sie war wirklich nicht kaputt!!^^)

Angenommen der Typ verklagt dich vor einem Gericht in Deutschland und dieses Gericht verweist die Sache nicht schon von Amts wegen an ein anderes Gericht, dann stellt es dir die Klage zu und wird dir erstmal ne Frist geben, schriftlich auf die Klage zu erwidern. Und in dieser Klageerwiderung wäre es dann das sinnvollste, die Zuständigkeit des Gerichts zu rügen und zu sagen, dass der Unternehmer auch in Österreich auf dem Markt auftritt.
Ob dieses Argument auch bei Internetauftritten zieht, weiß ich nicht. Da wird es jetzt so langsam sehr speziell, dass ich das nicht mehr beurteilen kann.

Sicherlich nicht dumm wäre es, wenn du zumindest mal ein paar Screenshots von der Webseite machst, wo der sich auch explizit an österreichische Kunden wendet.
 

uLti_inaktiv

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An den Threadersteller:

1) Das ist ein Fall, in dem ich Dir klar zu einem Antwalt rate.

2) Es ist ja unstreitig, dass Du aus der Wohnung geworfen wurdest. Deshalb kannst Du selbstverständlich die Mietkosten für die Tage einklagen und eventuell sogar die Kosten für die Fahrt nach Deutschland, weil Dir durch das Verhalten Dein ganzer Urlaub ruiniert wurde (frustrierte Aufwendungen). Nebenbei: Du hättest sogar problemlos eine andere (selbst teurere) Wohnung mieten können und die Differenz als Schadensersatz einklagen können. Das ist jetzt allerdings zu spät.

3) Wenn Du nach Deutschland zur Verhandlung kommen musst, kannst Du Deine Gerichtskosten erstattet bekommen (Anwalt). Wie es mit der Anfahrt aussieht, weiß ich leider nicht bei internationalen Sachverhalten. Es scheint mir aber eine notwendige Aufwendung zu sein, die wohl zu erstatten ist. Alternativ kannst Du aber doch auch einfach einen deutschen Anwalt beauftragen, für Dich zu erscheinen.

An Heator:

Ich weiß wirklich nicht, was Du da erzählst.

In diesem Fall ist die Sachlage doch wirklich eindeutig: Der Threadersteller muss beweisen, dass er nicht dort gewohnt hat. Das ist unstreitig und wird vom Vermieter selbst zugegeben (Renovierungskosten). Diese Kosten kann der Threadsteller also problemlos einklagen. Schlecht sieht es dabei für den Vermieter bezüglich der Renovierungsarbeiten aus: Der Vermieter muss beweisen, dass die Wohnung in einem schlechteren Zustand als zuvor ist. Das wird ihm allerdings nicht gelingen, weil es Aussage gegen Aussage steht. Maximal gibt es also ein non liquet. Haben Threadersteller und Freunde also die Scheibe tatsächlich nicht zerstört, sieht es schlecht für den Vermieter aus. Sehr schlecht.
 
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aussage gegen aussage bedeutet doch keine automatische verfahrenseinstellung sondern läuft auf eine richterliche ermessensentscheidung hinaus; wem glaubt der richter mehr oder aber gar keinem.

da reicht ein zeuge der angeblich direkt vorher drin gewohnt hat aber augenscheinlich nichts mit dem vermieter zu tun hat (dabei ist es der dickste kumpel aus schulzeiten, und kumpel hat dieser vermieter ja offenbar genug). dann steht zwar immer noch aussage(n) gegen aussage(n), aber mit überwältigender mehrheit werden die meisten richter nun mindestens einen vergleich vorschlagen wenn nicht gar zugunsten des vermieters urteilen; aber eine verfahrenseinstellung wäre in dem fall sehr unrealistisch (theoretisch nicht, praktisch schon).

sogar strafverfahren werden doch sehr häufig nur aufgrund von aussagen entschieden, direkte beweise wie videoaufnahmen oder geständnisse gibt es doch fast nie.

wenn ich nachher vor nen verkehrsschild laufe, mir die nase breche und dann zur polizei gehe und sage der ulti, der eigentlich nur dabei stand und dumm gelacht hat hat mich geschlagen, dann nehmen die die anzeige auf, schicken mich zum arzt. dort hol ich mir ein attest, besorg mir zwei leute die für mich aussagen und bekomme höchstwahrscheinlich etwas schmerzensgeld von dir, die anzeige gegen dich wird dafür vermutlich fallengelassen.

und warum bekomme ich das schmerzensgeld? weil der richter mir mehr glaubt als dir. und nicht weil jemand mit seinem handy gefilmt hat was passiert ist bzw eben nicht.

ansonsten finde ich nicht das der TE die kosten für die letzten 3 tage (bzw wie krass sind bitte 800 € miete für 4 tage? wenn ihr nochmal ne wohnung in deutschland braucht meldet euch bei mir, ich vermittel euch für das geld ein ganzes haus mit 50m² wohnzimmer, 10000 € anlage etc pp) einklagen sollte. ich würde erstmal mahnen; der vermieter macht nicht gerade den eindruck eines geschäftsmannes, hat der TE glück ignoriert der das mahnschreiben oder aber sieht wie ernst es dem TE ist und umgeht den vergleichsweise teuren - wenn er verliert - zivilprozess durch zahlung.
 
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€dit: Falscher Account, ist von mir (TE)

Original geschrieben von aMrio
ansonsten finde ich nicht das der TE die kosten für die letzten 3 tage (bzw wie krass sind bitte 800 € miete für 4 tage? wenn ihr nochmal ne wohnung in deutschland braucht meldet euch bei mir, ich vermittel euch für das geld ein ganzes haus mit 50m² wohnzimmer, 10000 € anlage etc pp) einklagen sollte. ich würde erstmal mahnen; der vermieter macht nicht gerade den eindruck eines geschäftsmannes, hat der TE glück ignoriert der das mahnschreiben oder aber sieht wie ernst es dem TE ist und umgeht den vergleichsweise teuren - wenn er verliert - zivilprozess durch zahlung.

die 800 EUR waren inkl. 350 EUR Kaution. Und die Ferienwohung hatte ja 80m² -_- Ich glaub das ist halbwegs normal in einer großen Innenstadt.

Aber die beiden Verfahren (ich werde definitiv klage einreichen bez. der Mietkosten - das ist ja durch meine RS Versicherung gedeckt) sind ja getrennt zu betrachten, oder? Also meine Schadensersatzforderung wegen der "gestohlenen" Miete + Kaution haben ja nix zu tun mit seiner seperaten Forderung der angeblich kaputten Dusche.

Leider ist seine Forderung nicht durch meine RS Versicherung gedeckt (die Abwehr von SE Forderungen aus dem Ausland ist angeblich nicht versicherbar). Deswegen würde mich das sehr am Sack gehen wenn genau diese ungedeckte Streitsache im Ausland ist, und die ohnehin gedeckte bei mir ums Eck.

Er wird natürlich klarerweise mit X Zeugen anrücken. Aber ich denke die Glaubhaftigkeit sollten wir allein durch den Polizeianruf irgendwie durchkriegen. WIeso sollte ich die Polizei rufen wenn wir Teile der Wohnung zerstört haben!? :D

Davon abgesehen: Ich habe die Wohnung für 4 Tage gemietet und auch im Vorraus bezahlt. Darf der Vermieter morgends einfach ohne Anklopfen oder Klingeln einfach die Wohnung stürmen und uns unter Gewaltandrohung zum Auszug zwingen!? Die Wohnung ist ja eig. für den Mietzeitraum unser "Eigentum" (ich weiß - falsches Wort, aber mir fällt nix besseres ein, ihr wisst sicher was gemeint ist)!?
 

Scheinkultur

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Original geschrieben von Rachi

Davon abgesehen: Ich habe die Wohnung für 4 Tage gemietet und auch im Vorraus bezahlt. Darf der Vermieter morgends einfach ohne Anklopfen oder Klingeln einfach die Wohnung stürmen und uns unter Gewaltandrohung zum Auszug zwingen!? Die Wohnung ist ja eig. für den Mietzeitraum unser "Eigentum" (ich weiß - falsches Wort, aber mir fällt nix besseres ein, ihr wisst sicher was gemeint ist)!?


Genau DAS ist der Punkt... er darf nicht... genausowenig wie dein jetztiger Vermieter nicht einfach unangekündigt bei dir reinkommen darf um dich rauszuwerfen..
 
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