Hallo,
ich komme aus Österreich. Wo ist der Gerichtsstand wenn mich ein Einwohner von Deutschland auf Schadensersatz nach einer Vermietung einer FerienWohnung klagt?
Sprich: Ich habe mich für ein paar Tage in Deutschland eingemietet, der Vermieter glaubt nun Schadensersatzansprüche geltend machen zu können weil angeblich das Glas der Duschkabine einen Sprung hat.
Würde das in Ö oder in D verhandelt werden? Und bei wem liegt die Beweislast? Er kann das ja gerne behaupten - jedoch ist ihm das erst eingefallen nachdem ich einen Teil der Miete zurück wollte weil wir früher ausziehen mussten. Ich kanns ja schlecht nachweisen dass kein Sprung war - wie denn auch im Nachhinein, Fotos habe ich natürlich keine.
grüße
ich komme aus Österreich. Wo ist der Gerichtsstand wenn mich ein Einwohner von Deutschland auf Schadensersatz nach einer Vermietung einer FerienWohnung klagt?
Sprich: Ich habe mich für ein paar Tage in Deutschland eingemietet, der Vermieter glaubt nun Schadensersatzansprüche geltend machen zu können weil angeblich das Glas der Duschkabine einen Sprung hat.
Würde das in Ö oder in D verhandelt werden? Und bei wem liegt die Beweislast? Er kann das ja gerne behaupten - jedoch ist ihm das erst eingefallen nachdem ich einen Teil der Miete zurück wollte weil wir früher ausziehen mussten. Ich kanns ja schlecht nachweisen dass kein Sprung war - wie denn auch im Nachhinein, Fotos habe ich natürlich keine.
grüße