tyra_durden
Guest
die frist, seinen pflichtteil aus ner erbschaft zu fordern läuft doch nach 3 jahren ab. kann man am ende der 3 jahre eine fristverlängerung beantragen? oder muss man da gleich klagen? (vor allem, wenn man weiß, dass die fristverlängerung genehmigt wird...)
ich hoffe, es kann mir jmd helfen.... :[
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