haschischtasche
Ährenpenis
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Meine Schwester haette da eine Frage:
Sehr geehrtes Forum, ich habe folgende Frage und erhoffe mir hier mögliche Antworten zu bekommen. Ich werde in den nächsten Tagen eine Betriebsleiterstelle auf einem landwirtschaftlichen Hof annehmen. Dieser ehemalige Schweinemastbetrieb soll in den nächsten zwei Jahren zu einem Pferdzuch-, Ausbildungs- und Pensionsstall um- und ausgebaut werden inklusive Ackerbau (ca.20-40 ha). Der Besitzer möchte zudem noch für sich und seine beiden Töchter inklusive Familien insgesamt 3 Wohneinheiten neben der Hofstelle errichten. Er und seine zwei erwachsenen Kinder sind hauptberuflich in der Industrie tätig und möchten nur "in ihrer Freizeit" etwas mit dem Hof und dessen Bewirtschaftung zu tun haben. Auf der bestehenden Hofstelle steht zudem noch ein großes Wohnhaus (Grundfläche 170m²) das die Besitzer aus oben genannten Gründen nicht bewohnen möchten. Mein Frage ist jetzt, ob es baurechtliche Gründe gibt die es verbieten 3 weitere Wohungen in Anlehnung an die Hofstelle zu errichten. So wie ich das BauGB §35 verstehe (Bauen im Außenbereich) wird nicht ausdrücklich von maximal 3 Wohneinheiten gesprochen. Absatz 4 Satz 1f bezieht sich auf eine Umnutzung eines bestehenden Gebäudes, was in dem beschriebenen Fall nicht zutrifft, und in Absatz 4 Satz 5 von einer Erweiterung auf bis zu 3 Wohnungen, was ebenfalls nicht zutrifft. Für Antworten oder Hinweisen bin ich sehr dankbar