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Hallo,
ich arbeite im Krankenhaus und wir haben grad Fortbildung zum Thema Recht&Straftaten im Krankenhaus. Wir haben mehrere Beispiele bekommen und sollten auflisten welche Straftatbestände in Frage kommen. Der einfache Kram wie Medikation gegen den Willen des Patienten, Fixierung, Verletzung der Fürsorgepflicht etc. macht mir wenig Probleme, aber das letzte Beispiel hats in sich...
Fallbeispiel ist die Entwendung einer Leiche vor der Obduktion aus persönlichen Gründen (nicht um ein Verbrechen zu vertuschen = kein niederes Motiv).
Der Entführer will, gemäß ausdrücklichem Wunsch des Verstorbenen, die Leiche im Heimatland des Verstorbenen beerdigen (lassen), die nächsten Angehörigen verweigern dies jedoch da sie in Deutschland leben und den Verstorbenen hier beerdigen wollen.
Also haben wir:
Jemand entwendet mit (Waffen-)Gewalt die Leiche eines Menschen aus einem öffentlichen Krankenhaus um eine Obduktion und die Beisetzung auf einem öffentlichen Friedhof zu verhindern.
Welche Straftatbestände kommen alle in Betracht?
§ 168 Störung der Totenruhe
klar.
§ 167 Störung der Religionsausübung
Könnte in Frage kommen, falls trauernde/betende Angehörige und/oder ein Pfarrer in dem Moment der Entwendung beim Toten sind, korrekt?
§ 133 Verwahrungsbruch?
Ist eine Leiche die noch obduziert werden muss 'eine Sache in Verwahrung zum dienstlichen Gebrauch'?
§ 249 Raub
§ 250 Schwerer Raub
§ 251 Raub mit Todesfolge
Falls Tote im Sinne des Gesetzes definiv "Sachen" sind, eigentlich auch klar, oder?
§ 253 Erpressung
§ 255 Räuberische Erpressung
Kommt das noch dazu, falls andere Personen zum öffnen von Türen oder Unterlassen von Notrufen gezwungen werden oder ist das mit "Raub" abgedeckt?
Gibt es für der Verhindern der Obduktion noch weitre Gesetzesvorschriften die mit Strafe belegt sind?
Stellt die Beerdigung ausserhalb eines öffentliche Friedhofes eine "Bodenverunreinigung" oder "Gewässerverunreinigung" (§ 324) dar?
Die Umgehung des Friedhofszwangs interessiert mich hierbei nicht, da das nur eine Ordnungswidrigkeit ist (soviel hab ich schon rausbekommen).
Kennt jemand eventuell Rechtssprechung zu dem Thema? Ich finde mit Google keine dokumentierten Fälle zum Verweisen.
Danke im Voraus!
Edit: Bei Grenzüberschreitung, kommt dann auch noch Schmuggel in frage? (Er kann ja schlecht sagen "Im Kofferraum liegt die Leiche meiner Mutter!")....
ich arbeite im Krankenhaus und wir haben grad Fortbildung zum Thema Recht&Straftaten im Krankenhaus. Wir haben mehrere Beispiele bekommen und sollten auflisten welche Straftatbestände in Frage kommen. Der einfache Kram wie Medikation gegen den Willen des Patienten, Fixierung, Verletzung der Fürsorgepflicht etc. macht mir wenig Probleme, aber das letzte Beispiel hats in sich...
Fallbeispiel ist die Entwendung einer Leiche vor der Obduktion aus persönlichen Gründen (nicht um ein Verbrechen zu vertuschen = kein niederes Motiv).
Der Entführer will, gemäß ausdrücklichem Wunsch des Verstorbenen, die Leiche im Heimatland des Verstorbenen beerdigen (lassen), die nächsten Angehörigen verweigern dies jedoch da sie in Deutschland leben und den Verstorbenen hier beerdigen wollen.
Also haben wir:
Jemand entwendet mit (Waffen-)Gewalt die Leiche eines Menschen aus einem öffentlichen Krankenhaus um eine Obduktion und die Beisetzung auf einem öffentlichen Friedhof zu verhindern.
Welche Straftatbestände kommen alle in Betracht?
§ 168 Störung der Totenruhe
klar.
§ 167 Störung der Religionsausübung
Könnte in Frage kommen, falls trauernde/betende Angehörige und/oder ein Pfarrer in dem Moment der Entwendung beim Toten sind, korrekt?
§ 133 Verwahrungsbruch?
Ist eine Leiche die noch obduziert werden muss 'eine Sache in Verwahrung zum dienstlichen Gebrauch'?
§ 249 Raub
§ 250 Schwerer Raub
§ 251 Raub mit Todesfolge
Falls Tote im Sinne des Gesetzes definiv "Sachen" sind, eigentlich auch klar, oder?
§ 253 Erpressung
§ 255 Räuberische Erpressung
Kommt das noch dazu, falls andere Personen zum öffnen von Türen oder Unterlassen von Notrufen gezwungen werden oder ist das mit "Raub" abgedeckt?
Gibt es für der Verhindern der Obduktion noch weitre Gesetzesvorschriften die mit Strafe belegt sind?
Stellt die Beerdigung ausserhalb eines öffentliche Friedhofes eine "Bodenverunreinigung" oder "Gewässerverunreinigung" (§ 324) dar?
Die Umgehung des Friedhofszwangs interessiert mich hierbei nicht, da das nur eine Ordnungswidrigkeit ist (soviel hab ich schon rausbekommen).
Kennt jemand eventuell Rechtssprechung zu dem Thema? Ich finde mit Google keine dokumentierten Fälle zum Verweisen.
Danke im Voraus!
Edit: Bei Grenzüberschreitung, kommt dann auch noch Schmuggel in frage? (Er kann ja schlecht sagen "Im Kofferraum liegt die Leiche meiner Mutter!")....