jemand mal ahnung von mietrecht?? wichtig plz ....

[SCU]Defiant

Guest
folgendes problem... ich bin aus ner kleinen wohnung ausgezogen (besenkammer/studentenbude) ... hab soweit kleine instandsetzungsarbeiten gemacht, und neu gestrichen..
da ich in gelb gestrichen habe, muckt meiner vermieterin auf und sagt, dass sie das so nicht akzeptieren könne und ich weiss streichen müsste .... "weil es zu grell sei" obwohl sie es noch gar nicht gesehen hatte.... (ich hatte die wohnung nur mit der nachmieterin mal angeschaut....
so muss ich die bude nochmal weiss streichen oder nicht .... meine frage.... würde mich über konstruktive antworten freuen...thx
 
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Auch wenns glaub nicht ganz in dieses Forum passt, schau in deinem Mietvertrag nach, dort ist alles geregelt - teilweise auch gesondert - wie es von statten zu gehen hat. Wenn darin sinngemäß steht, "Übergabe nach Ende des Mietverhältnisses, wie bei Antritt," dann kanns sein, dass du noch mal ran musst. Versuch einfach mit der Nachmieterin zu klären, ob Sie "dein" gelb auch als zu grell empfindet. Dann gg.

Ich ziehe auch gerade um/aus, in der neuen WOhnung muss ich nichts machen, wenn ich mal ausziehe und mein alter Mieter hat mir jedliche Renovierungsarbeiten mündlich erlassen, weil er mit mir als Mieter zufrieden und glücklich war.
 

[SCU]Defiant

Guest
das problem ist meine nachmieterin hat nichts gesagt.... nur sowas verlauten lassen wie ... jo werd die bude warscheinlich weiss streichen.. aber nichts davon von wegen ... nee das ist scheisse so geht das nicht streich die bude mal schööön neu weiss....
und nun sagt die vermieterin......
 
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Welche Farbe hatte denn die Wand als du eingezogen bist? Meistens muss man ja den Zustand bei Einzug wiederherstellen.
 
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Meistens Weiß, ergo kann er das von dir verlangen.
Oder er behält z. t. die Kaution ein, wenn du eine bezahlt hast.
Ich würds selber nochmal streichen, weil er sonst einen Maler ruft und das wird sau teuer was du sicherlich zu bezahlen hättest.
 

[SCU]Defiant

Guest
die farbe vorher war knall orange / rosa .... hab auch fotos als jetzt siehts viel besser aus als vorher....
 

bondrc

Guest
orange rosa gelb
oh man =)

also in meinem mietvertrag wurde das speziell geregelt wie die wohnung nach dem auszug hinterlassen werden muss. bei mir steht explizit drin das ich weiss streichen muss. also solltest du den mal raussuchen und nachgucken. was die nachmieterin sagt ist egal. wenn im mietvertrag steht das du streichen musst und die nachmieterin aber das gelb unbedignt will musst du trotzdem streichen wenn der vermieter drauf besteht
 
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gelb ist keine neutrale farbe- ergo hat sie recht.

mal ernsthaft: wie kann man nur so dämlich sein und beim auszug die wohnung gelb streichen? da sollte doch gesunder menschenverstand reichen?
 
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Original geschrieben von 2FICKENDEHUNDE
gelb ist keine neutrale farbe- ergo hat sie recht.

mal ernsthaft: wie kann man nur so dämlich sein und beim auszug die wohnung gelb streichen? da sollte doch gesunder menschenverstand reichen?

wenn du richtig mitgelesen hättest hättest du mitbekommen, dass die wohnung vorher auch nicht unbedingt eine neutrale oder ansehliche farbe hatte.

allerdings hat er eben dennoch in ner neuen farbe gestrichen; wäre ja kein problem gewesen da mal vorher die vermieterin zu fragen.

was in mietverträgen steht muß zudem nicht unbedingt rechtlich bindend sein; allerdings denke ich nicht, dass er hier einfach so drauf bestehen kann dass gelb zu lassen.

sicherlich helfen wird jedoch ein vernünftiges gespräch mit der vermieterin. biete ihr an, dass du die wohnung (ist ja eh klein) gerne in der alten farbe streichst, es sei denn der nachmieter ist mit gelb zufrieden. und da aus gelb was orangenes zu machen leichter ist biete ihr an, gegen ne kleine entschädigung das ganze sogar weiß zu malern.
 
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Original geschrieben von aMrio


wenn du richtig mitgelesen hättest hättest du mitbekommen, dass die wohnung vorher auch nicht unbedingt eine neutrale oder ansehliche farbe hatte.


wenn du weniger heisse luft hier verbreiten würdest ohne vorher nachzudenken, wäre dir in den sinn gekommen, das er mit der gelben farbe bei einzug möglicherweise einvertsanden war. das muss der vermieter und sein nachmieter jetzt aber nicht sein. ich hatte selbst schon so einen fall, hatte mal türrahmen schwarz gestrichen. die sollten weiss gestrichen werden, und das ist heiden arbeit. nach damaligen rechtsstand ( 98 ) hatte der vermieter recht, weil schwarz keine neutrale farbe sei und er verlangen kann, die tür in neutralem weiss zu streichen.
 
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bei seinem einzug war doch gar keine gelbe farbe da?

und es ist ja toll was du da erzählst, aber bei etwaigen streitigkeiten in genau diesem fall hier kann eben keine der parteien irgendwie mit einer neutralen farbe argumentieren; weil vorher keine da war und auch jetzt keine da ist. der vermieter kann nicht etwas verlangen was vorher nicht da war.
 

-RAiSeR-

Guest
Original geschrieben von 2FICKENDEHUNDE
mal ernsthaft: wie kann man nur so dämlich sein und beim auszug die wohnung gelb streichen? da sollte doch gesunder menschenverstand reichen?

mehr gibts da eigentlich nicht zu sagen :8[:
scheiss egal welche farbe da vorher drin war und ob der vermieter vorher nichts zur farbe gesagt hat. wenn man wo auszieht und dann nochmal streicht,dann nimmt man nunmal weiß ... da kann keiner sich beschweren und jegliche probleme sind im keim erstickt ... wenn du die wohnung damals so orange/rosa genommen hast,dein pech.
 
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jo wenn er bei einzug die farbe so akzeptiert hat, oder eine vereinbarung mit dem vormieter hatte, dann ist der vermieter aussenvor. wenn der bzw sein nachmieter dann jetzt weiss verlangt, dann muss er weiss streichen.

als alternative wird ich versuchen mich mit dem nachmieter zu einigen, das er die farbe so akzeptiert, dann könnte der vermieter nix mehr sagen. ein versuch wäre es wert
 
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Kann er versuchen, wenn der Nachmieter allerdings nicht ganz blöd ist, wird er dies ablehnen. Selbst wenn, der Vermieter kann verlangen, mit jedem rechtlichen Anspruch, dass du die Wohnung weiß streichst.

Wenn du die Wohnung in Rosa oder was auch immer übernommen hast ohne zu verlangen sie weiß zu streichen ist dies deine Nachsicht.
 
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Original geschrieben von L$Dr4g0N
Wenn du die Wohnung in Rosa oder was auch immer übernommen hast ohne zu verlangen sie weiß zu streichen ist dies deine Nachsicht.

Das stimmt. Aber leider ist das oft so eine Sache... wenn man sich nicht einverstanden gibt, dann ist man schnell aus der Liste der potentiellen Nachmieter gestrichen und der/die Vormieter suchen sich einen bequemeren Nachmieter.

Ich würde aber auch generell in weiß streichen.
 
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Wenn nichts im Mietvertrag stand von wegen "ist renoviert, wird auch renoviert übergeben", kannst du mit den Argumenten des Vermieters das Weiß-Streichen verweigern, denn dann ist das Gelb in etwa der Zustand wie bei Wohnungsübernahme.
Aber das ganze Spekulieren nützt eh nichts, bevor wir nicht wissen, was im Vertrag nun steht.
 

Stroke Unit

Guest
Original geschrieben von aMrio


wenn du richtig mitgelesen hättest hättest du mitbekommen, dass die wohnung vorher auch nicht unbedingt eine neutrale oder ansehliche farbe hatte.

allerdings hat er eben dennoch in ner neuen farbe gestrichen; wäre ja kein problem gewesen da mal vorher die vermieterin zu fragen.

Hierbei wäre ein Abnahmeprotokoll nützlich. Desweiteren muss ich einem meiner Vorredner widersprechen: Gelb zählt (sofern nicht zu grell) sehr wohl zu den neutralen Farben.


Original geschrieben von aMrio
was in mietverträgen steht muß zudem nicht unbedingt rechtlich bindend sein; allerdings denke ich nicht, dass er hier einfach so drauf bestehen kann dass gelb zu lassen.

Sehr richtig, in fast jedem Mietvertrag existieren Klauseln, die oftmals aktuellen Gerichtsurteilen nach unwirksam sind. Es gibt sogar Urteile die besagen, dass eine Renovierung und Schönheitsreparaturen gänzlich wegfallen, da der nachfolgende Mieter die Wohnung ohnehin wieder nach seinen Vorlieben gestalten wird. Oder sollte ich auf das Urteil verweisen, in dem ein Raucher Recht bekam und NICHT streichen musste, obwohl er in jahrelanger Arbeit die Tapeten vergilbt hatte?


Aber zurück zum Thema: Sofern ein Abnahmeprotokoll existiert, ist alles bestens geregelt. Sollte KEIN Abnahmeprotokoll existieren, musst du dich durch deinen Mietvertrag kämpfen und bei den Schönheitsreparaturen bei Auszug nachsehen. Übrigens: Die Anordnung, jede Räumlichkeit nach bestimmten Zeitspannen zu renovieren/verschönern (Bad alle 3 Jahre, Schlafzimmer alle 5 Jahre etc) ist nichtig.
 

final chapter

Guest
Wie kann man eine Wohnung nur gelb streichen? :confused:

Man kann auch gleich die Wände vollkacken, das sieht genauso schlecht aus.
 

Busta_inaktiv

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Original geschrieben von Stroke Unit
Übrigens: Die Anordnung, jede Räumlichkeit nach bestimmten Zeitspannen zu renovieren/verschönern (Bad alle 3 Jahre, Schlafzimmer alle 5 Jahre etc) ist nichtig.
Quelle/weitere Info bitte.
 

Stroke Unit

Guest
Original geschrieben von Busta

Quelle/weitere Info bitte.

Hier ist alles, was du wissen muss.

Link


Ungültig sind ab jetzt Klauseln, in denen die Fristen für Schönheitsreparaturen ohne weiteren Zusatz im Mietvertrag bezeichnet sind. Beispiel: Der Mieter hat Schönheitsreparaturen durchzuführen in Küche, Bad und WC alle 3 Jahre, in den übrigen Räumen alle 5 Jahre. (VIII ZR 178/05)

Schon vor einiger Zeit hatte der BGH auch andere starre Renovierungsklauseln für ungültig erklärt. Hier handelte es sich vorwiegend um gewisse Zusätze wie "spätestens" oder "mindestens alle fünf Jahre". Auch in diesen Fällen müssten Mieter keine Schönheitsreparaturen mehr durchführen.
 

Busta_inaktiv

Guest
Danke. Hab dazu eine alte Stiftung Warentest ausgegraben, in der auch auf Defiants Frage eingegangen wird:

"Während der Mietzeit darf der Mieter die
Farben und Tapeten frei wählen. Beim Auszug
hingegen müssen sie für den Durchschnittsgeschmack
hinnehmbar sein. Allzu schrille Töne wie
Türkis, Rot, Grellgelb, Schwarz oder Lila sind
unzulässig. Aber selbst wenn im Vertrag
weiße Wände vereinbart wurden, darf der
Mieter bei Auszug gedeckte Töne wie Elfenbein
oder marmoriertes Hellblau streichen
(LG Lübeck, Az. 14 S 221/00).

Stiftung Warentest 10/2004, Seite 13
 

Stroke Unit

Guest
Sagte ich ja. Als neurale Farben gelten nicht nur Weiss.
 

lt-trainee

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Da er die Wohnung nun mal gelb gestrichen hat ist es müssig drüber zu reden.
[x] Pro Gespräch mit Nachmieterin (Wenn die es OK findet -> keine Probleme mehr). Falls sie sich uneinsichtig zeigt rede nochmal mit der Vermieterin
 

Stroke Unit

Guest
Ein lichtscheuer Mensch könnte auch Weiss als zu "grell" empfinden. Tut aber nichts zur Sache, da die Gerichte solche Definitionen wie "neutrale Farben" regeln.
 

[SCU]Defiant

Guest
ich hab im mietrecht geschaut und da steht nix von weiss... davor wars auch orange also wenn gelb zu grell ist dann kann ich notfalls klagen und werde recht bekommen...
thx für die private nachricht busta....
 
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