Nach deutschem recht gilt grundsätzlich erstmal eine Gewährleistungsfrist von 2 jahren. Diese kann zwar vertraglich ausgeschlossen oder verkürzt werden, allerdings sind solche abreden zum nachteil des Kunden nach §475 BGB beim Verbrauchsgüterkauf unzulässig. Und da dein Onkel den Ipod wahrscheinlich als Privatmann für den privatgebrauch gekauft hat, liegt ein solcher Verbrauchsgüterkauf vor.
Viele Unternehmen versuchen dies allerdings trotzdem, unter anderem eben auch größen wie Apple und Microsoft.
Einzig problematisch könnte hier werden, dass nach den ersten 6 Monaten er verpflichtet ist dem Händler nachzuweisen, dass der Defekt bereits beim kauf vorgelegen hat, was für nen Privatmn natürlich ein ding der unmöglichkeit ist.
Trotzdem würde ich aufjedenfall darauf bestehen, dass dir gesetzlich nach §438 BGB I Nr 3 BGB 2 Jahre gewährleistung zustehen.