iPhone-Garantie

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hey,

meine freundin hat ein iPhone 4 und nen vertrag bei der telekom. vor ein paar monaten funktionierte ihr iPhone aber nicht mehr richtig, die hams eingeschickt, sie hat ein neues bekommen. und so wie ich es kenne, müsste auf dem gerät, was sie erhalten hat, erneut 2 jahre garantie drauf sein, die von der telekom meinen aber, dass dem nicht so wäre und praktisch die garantie-zeit vom alten iPhone einfach weiterläuft. ich kann mir nicht vorstellen, dass das so stimmt, oder gibts bei sowas irgendwelche ausnahmen?
 

deleted_24196

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Die Garantie wird bei einem Austauschgerät nicht erneuert.
 
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okay, warum? ist doch ein neues gerät, auf neuen geräten sind 2 jahre garantie
 
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also nimmt der hersteller praktisch sein zweimaliges recht auf nachbesserung wahr und gibt einem praktisch ein repariertes gerät wieder? (vom sinn her, dasses nicht das gleiche gerät ist, ist klar)
 
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selbst wenn du ein neues gerät bekommen würdest, was bei kleingeräten, bei denen sich eine reperatur nicht lohnt praxis ist, hättest du keinen anspruch auf eine neue garantie/gewährleistung, da diese ab dem zeitpunkt gilt, an dem der kaufvertrag geschlossen wurde, für den entsprechenden zeitraum (bzw. ab lieferung der im vertag vereinbarten ware) wird das gerät im anschluss ausgetauscht passiert dies im rahmen der mängelhaftung/nacherfüllung.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0044:DE:HTML
"Der Verkäufer haftet nach Artikel 3, wenn die Vertragswidrigkeit binnen zwei Jahren nach der Lieferung des Verbrauchsgutes offenbar wird. Gilt nach dem innerstaatlichen Recht für die Ansprüche nach Artikel 3 Absatz 2 eine Verjährungsfrist, so endet sie nicht vor Ablauf eines Zeitraums von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung.

bzw. bgb: http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html
 
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ganz easy:
Die Gewährleistung erbringt der Verkäufer, wird innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel festgestellt, haftet der VErkäufe dafür, sofern er dem Käufer nicht nachweisen kann, dass dieser nicht bereits zu Zeitpunkt der VErkaufs bestand. Für die darauf folgenden 18 Monate gilt das umgekehrt (Beweislastumkehr).

Garantie bieten Hersteller von sich aus an, indem sie bestimmte Funktionen, bzw. einen bestimmten Service unter bestimmten Bedingungen garantieren. Apple bietet eine Herstellergarantie von 12 Monaten an, "verschweigt" dabei aber, dass alle Kunden Anspruch auf eine 2jährige Gewährleistung haben, man muss aber auch sagen, dassdie leistung von apple care weit über den normalen Gewährleistungsnspruch hinausgeht.
Die meisten anderen Unternehmen gewähren eine 2jährige Garantie.

ausführlicher:
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
 
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Telekom hat von nichts eine Ahnung…

gib hier einfach bei Apple die Seriennummer ein und es wird dir angezeigt, wie dein Garantiestatus ist. Du hast ein neues Gerät, mit einer neuen Seriennummer, eigentlich müsstest du wieder ein Jahr Garantie darauf haben.
 
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Manche Hersteller dehnen die Garantie auf die gesetzliche Gewährleistung aus, daher kommt wohl die allgemeine Meinung, dass man ja immer zwei Jahre "Garantie" hat. Siehe Cicatriz' letzten Beitrag.

Würde mich aber mal abseits des Rechts schwer wundern, wenn die Frist einfach von neuem beginnen würde, außer vielleicht wirklich explizit im Kaufvertrag zugesichert bei höherwertigen Geräten o. Ä. Wie dann extrem viele Kunden dann wohl rein zufällig kurz vor Ende des Garantiezeitraumes einen urplötzlichen Defekt hätten und mit dem ursprünglichen Kauf lebenslange, kostenlose Reparaturen bekämen. Und ab und an sogar ein neues Gerät, da Apple, Samsung und Co. wohl kaum viele Jahre lang exakt dieselben Smartphones produzieren werden.

Was mich interessieren würde: Wird die Zeit, in der ein Gerät ausgetauscht oder repariert wird, hinten an die Garantie- oder Gewährleistungszeit drangehängt, oder spielt das keine Rolle (solange das schnell klappt und ein defektes Handy z. B. in weniger als 1-2 Wochen ersetzt worden ist?).
Im Normalfall sollte das ja nicht lange dauern. Aber wenn es Stress mit dem neuen Laptop gibt und der insgesamt 3-4 Monate innerhalb von zwei Jahren nur in Werkstätten liegt, kann ich es ja nicht nutzen und ich könnte mich um die Garantie "betrogen" fühlen, wenn es dann zwei Monate nach Garantie-/Gewährleistungsende wieder kaputt ist.
 
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wird nicht drangehängt. bevor ein Gerät mehrere Wochen bei Apple bleibt, bekommst du eher ein Austauschgerät.

Nocturn soll einfach mal hier die Seriennummer checken
 
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Manche Hersteller dehnen die Garantie auf die gesetzliche Gewährleistung aus, daher kommt wohl die allgemeine Meinung, dass man ja immer zwei Jahre "Garantie" hat. Siehe Cicatriz' letzten Beitrag.

Würde mich aber mal abseits des Rechts schwer wundern, wenn die Frist einfach von neuem beginnen würde, außer vielleicht wirklich explizit im Kaufvertrag zugesichert bei höherwertigen Geräten o. Ä. Wie dann extrem viele Kunden dann wohl rein zufällig kurz vor Ende des Garantiezeitraumes einen urplötzlichen Defekt hätten und mit dem ursprünglichen Kauf lebenslange, kostenlose Reparaturen bekämen. Und ab und an sogar ein neues Gerät, da Apple, Samsung und Co. wohl kaum viele Jahre lang exakt dieselben Smartphones produzieren werden.

Was mich interessieren würde: Wird die Zeit, in der ein Gerät ausgetauscht oder repariert wird, hinten an die Garantie- oder Gewährleistungszeit drangehängt, oder spielt das keine Rolle (solange das schnell klappt und ein defektes Handy z. B. in weniger als 1-2 Wochen ersetzt worden ist?).
Im Normalfall sollte das ja nicht lange dauern. Aber wenn es Stress mit dem neuen Laptop gibt und der insgesamt 3-4 Monate innerhalb von zwei Jahren nur in Werkstätten liegt, kann ich es ja nicht nutzen und ich könnte mich um die Garantie "betrogen" fühlen, wenn es dann zwei Monate nach Garantie-/Gewährleistungsende wieder kaputt ist.

also ich hab mir im hiesigen möbelhaus (sonneborn) mal nen schreibtischstuhl geholt, bei dem in schöner regelmäßigkeit der fake-lederüberzug abbröckelt. nach ca einem jahr gehe ich damit also hin, tausche ihn um, bekomme nen neuen und habe auf den neuen wieder 2 jahre garantie, wurde mir so zugesichert, ich sitze grade auf dem dritten. wieso ist das dann beim handy nicht so? wird so ein krasser unterschied zwischen möbel und technik gemacht?

@ballmer: danke für den link, werd ich machen
 
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schreib hier dann mal, was rausgekommen ist. ist ja fix da mal einzugeben.

Gewährleistung ist halt gesetzlich vorgeschrieben und meiner Meinung in der Praxis nicht gerade angenehm und einfach für den Käufer.

bei der Garantie kann der Hersteller im Grunde machen, was er will. z.B. beim neuwertigem Austausch, die Garantie wieder verlängern
 
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nach ca einem jahr gehe ich damit also hin, tausche ihn um, bekomme nen neuen und habe auf den neuen wieder 2 jahre garantie, wurde mir so zugesichert, ich sitze grade auf dem dritten. wieso ist das dann beim handy nicht so? wird so ein krasser unterschied zwischen möbel und technik gemacht?

die erzählen dir scheisse, sonneborn hat mit der garantie nichts zu tun, die gibt wie gesagt der hersteller und die gilt ab dem datum, dass auf deinem kassenbon steht, 24 Monate. (Sofern der Hersteller sie überhaupt gewährt.)
 
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die erzählen dir scheisse, sonneborn hat mit der garantie nichts zu tun, die gibt wie gesagt der hersteller und die gilt ab dem datum, dass auf deinem kassenbon steht, 24 Monate. (Sofern der Hersteller sie überhaupt gewährt.)

sehe ich erst mal ähnlich. wobei in diesem Fall bei Apple meist das Datum der ersten Aktivierung gilt. Deswegen glaube ich, dass das Ersatz-Phone eine neue Garantie bekommen sollte…
 
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nach ca einem jahr gehe ich damit also hin, tausche ihn um, bekomme nen neuen und habe auf den neuen wieder 2 jahre garantie, wurde mir so zugesichert, ich sitze grade auf dem dritten. wieso ist das dann beim handy nicht so? wird so ein krasser unterschied zwischen möbel und technik gemacht?
Die freiwillige Garantieverlängerung des Herstellers wird wahrscheinlich für mehr Einnahmen durch zufriedene Kunden sorgen, die dann noch ein paar Sachen mehr vor Ort mitnehmen, die Kosten für einen neuen Stuhl dürften da kaum eine Rolle spielen ;)

Ich behaupte auch einfach mal, dass bei Elektroartikeln der "Druck" höher ist, da Samsung und Co. schließlich nicht exakt dasselbe Modell jahrelang verkaufen, sondern eben so viel wie möglich im direkten Wettbewerb absetzen müssen. Außerdem dürfte bei Gerätepreisen (beim Endkunden) von 200-600 Euro pro Gerät die Garantie der Hersteller nicht ganz so locker sitzen, egal wie viel niedriger die reinen Herstellungskosten auch sind. Kann micn komplett irren, aber wäre so eine mögliche Theorie.

Bei der Garantiesache würde ich mich einfach mal an Apple wenden, die Telekom ist ja nur der Vermittler in Sachen Garantie (über den der Kunde idR gehen muss), wie Cicatriz in seinen Posts schon gesagt hat. Bei den Preisen von Apple-Produkten sollte man eigentlich eine entsprechend hochwertige Behandlung des Kunden erwarten - und eine eindeutige schriftliche Antwort bezüglich der Garantiefragen erwarten :troll:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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also ich hab mir im hiesigen möbelhaus (sonneborn) mal nen schreibtischstuhl geholt, bei dem in schöner regelmäßigkeit der fake-lederüberzug abbröckelt. nach ca einem jahr gehe ich damit also hin, tausche ihn um, bekomme nen neuen und habe auf den neuen wieder 2 jahre garantie, wurde mir so zugesichert, ich sitze grade auf dem dritten. wieso ist das dann beim handy nicht so? wird so ein krasser unterschied zwischen möbel und technik gemacht?

@ballmer: danke für den link, werd ich machen

weil garantie eine freiwillige zusatzleistung des herstellers ist. er muss dir auch gar keine garantie geben. der möbelhersteller ist schlicht netter als apple.

gewährleistung dagegen ist eine gesetzliche pflicht/bzw. gibt dir per gesetz bestimmte rechte bei sachmängeln.

edit: rest nicht gelesen, wurde schon tausend mal gesagt :D
 
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Und sollte sowieso Basiswissen sein.
 
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wird nicht drangehängt. bevor ein Gerät mehrere Wochen bei Apple bleibt, bekommst du eher ein Austauschgerät.

Nocturn soll einfach mal hier die Seriennummer checken

Valid Purchase Date
A validated purchase date lets Apple quickly find your product and provide the help you need.
Telephone Technical Support: Expired
You are eligible to purchase telephone technical support from an Apple Advisor.
Contact Apple Support
Repairs and Service Coverage: Expired
Our records indicate that your product is not covered under Apple's 1-year limited warranty or AppleCare Protection Plan for hardware repairs and service based on the estimated expiration date.


also sie hat im sommer 2011 ihr iphone bekommen, nach einem jahr gabs nen software-fehler und sie hat halt ein "neues" bekommen, joa...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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och das wissen genug verkäufer selbst nicht. genausowenig wie ihre pflichten bei sachmängeln oder etwa vom wahlrecht des käufers bzgl. umtausch oder reparatur. da heisst es meist pauschal "müssen ma einschicken"
 
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och das wissen genug verkäufer selbst nicht. genausowenig wie ihre pflichten bei sachmängeln oder etwa vom wahlrecht des käufers bzgl. umtausch oder reparatur. da heisst es meist pauschal "müssen ma einschicken"

und wie mir das immer auf den sack geht, jedes mal... ich kaufe auch nix mehr bei mediamarkt, saturn und co, weil da wirklich nur geistig behinderte arbeiten.
 
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naja, klär uns gerne auf heator :deliver:
sie hatte btw auf ihrem alten iphone nen software-fehler, der nicht ohne weiteres zu beheben war. sie konnte sich dann aussuchen, 180€ zahlen und direkt ein neues gerät zu bekommen, oder nichts zu zahlen und dann einschicken lassen, hat dann aber nichtmals ein ersatz-iphone bekommen, sondern irgendein normales handy, auf dem nichtmal whatsapp etc ging, sprich total eingeschränkte internet-nutzung (hat dafür aber ne gutschrift bekommen)

alles rechtens abgelaufen? oder hätte sie noch mehr handlungsmöglichkeiten gehabt?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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naja, klär uns gerne auf heator :deliver:
sie hatte btw auf ihrem alten iphone nen software-fehler, der nicht ohne weiteres zu beheben war. sie konnte sich dann aussuchen, 180€ zahlen und direkt ein neues gerät zu bekommen, oder nichts zu zahlen und dann einschicken lassen, hat dann aber nichtmals ein ersatz-iphone bekommen, sondern irgendein normales handy, auf dem nichtmal whatsapp etc ging, sprich total eingeschränkte internet-nutzung (hat dafür aber ne gutschrift bekommen)

alles rechtens abgelaufen? oder hätte sie noch mehr handlungsmöglichkeiten gehabt?

wann war denn das? also wie lange her seit gefahrübergang = in dem fall wohl kauf im laden?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
naja dann ist das halbe jahr zur beweislastumkehr schon rum. d.h. deine freundin müsste, um völlig kostenfrei ein neues gerät bzw nachbesserung zu verlangen nachweisen, dass der sachmangel bereits bei gefahrübergang bestand. kA ob der fehler oft vorkommt und bekannt ist oder wie die beweislage da ist.
wenn sie das aber nicht nachweisen kann/konnte, dann bleibt ihr nur die garantie. also die konditionen von apple. ob die dann ein ersatzphone bekommt für die reparaturzeit oder nicht ist eine sache der garantiebedingungen, die sie mit apple vereinbart hat im vertrag. wie gesagt garantie = freiwillige leistung.
 
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okay, macht sinn, grade auch nach dem studium der oben genannten links, danke dir
 
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naja, klär uns gerne auf heator :deliver:
sie hatte btw auf ihrem alten iphone nen software-fehler, der nicht ohne weiteres zu beheben war. sie konnte sich dann aussuchen, 180€ zahlen und direkt ein neues gerät zu bekommen, oder nichts zu zahlen und dann einschicken lassen, hat dann aber nichtmals ein ersatz-iphone bekommen, sondern irgendein normales handy, auf dem nichtmal whatsapp etc ging, sprich total eingeschränkte internet-nutzung (hat dafür aber ne gutschrift bekommen)

alles rechtens abgelaufen? oder hätte sie noch mehr handlungsmöglichkeiten gehabt?

bei solchen Dingen nicht an den Provider sondern an Apple wenden. Wenn das Gerät durch nen Softwarefehler im Arsch ist, was auch nicht durch einen Reset behoben werden kann, hättest du ganz einfach ein Austauschgerät bekommen. So hat dich die Telekom über den Tisch gezogen.
 
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lol wie sich hier die angehenden anwälte über sachverhalte streiten die man in jeder rudimentären ausbildung vermittelt bekommt
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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wer streitet sich denn über was? der te hat eine frage gestellt und die wurde beantwortet.
 
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Und wer hat hier eine rudimentäre Ausbildung?
 
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Sollte sie das Gerät im Sommer 2011 gekauft haben, läuft die einjährige Garantie auch bei einem Austausch weiter, weil sie vermutlich kein "Neugerät" , sondern ein refurbished bekommen hat. Ansonsten zählt ab der Reparatur generell 3 Monate Garantie, nicht aber erneut ein Jahr. Was das "Übergangsgerät" angeht, so ist entweder derjenige der Ansprechpartner bei dem sie die Reparatur in Auftrag gegeben hat, oder sie kann bei Apple nen Expresstausch für 29€ beantragen. Gesetzliches Anrecht auf ein Ersatzgerät hat sie nicht.
 
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