Internetrecht #345x&!"%

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Scheinkultur

Guest
Hi,

kurze Frage zum Thema:

Eine Freundin von mir sich ( obwohl ich ihr gesagt habe, wenn sie schon kino.to ansurft, NICHTS auszufüllen ^^ ) auf diesem Link: http://www.win-loads.net/anmelden.php?pid=4 angemeldet...

da steht ja schön in Normalschrift was von 96€ pro Jahr, bla bla... natürlich nicht gelesen...

Jetzt steht aber unten bei der Checkbox mit den AGBs:
Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen, den Datenschutz und verzichte auf mein Widerrufsrecht, zudem erkläre ich dass ich volljährig bin.

Ist das möglich?! Kann jemand bei einem Fernabsatzgeschäft auf dieses Widerrufsrecht "verzichten", gerade wenn der Satz so scheisse formuliert ist?!

Sie hat auf jeden Fall jetzt die Rechnung bekommen ( per Mail ) und hat nen falschen Namen und Adresse bei der Registrierung angegeben ( immerhin, auch wenn ihr das Dank IP Speicherung beim Proivder im Ernstfall nix hilft.. )...

Ich hab ihr jetzt gesagt: Erstmal garnix machen und gucken ob die sich nochmal melden...

Richtig, oder Kündigungsschreiben aufsetzen, weil Widerrufsrechtsausschluss nicht rechtens ist ?? :confused:
 
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gott man. wann begreifen die leute eigentlich, dass mahnungen per email n dreck wert sind?
 

Scheinkultur

Guest
ist ja erstmal nur die rechnung. außerdem wäre es halt wichtig zu wissen ( um sich evtl. zukünftigen ärger zu ersparen ), ob ein widerrufsrecht "ausgeschlossen" werden kann ( privatautonomie hin oder her ).. ansonsten würde ja ein kündigungsschreiben reichen und man wäre auf der sicheren seite...
 
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Original geschrieben von Scheinkultur
Sie hat auf jeden Fall jetzt die Rechnung bekommen ( per Mail ) und hat nen falschen Namen und Adresse bei der Registrierung angegeben ( immerhin, auch wenn ihr das Dank IP Speicherung beim Proivder im Ernstfall nix hilft.. )...
Als ob Provider da was rausgeben -.-
 

Scheinkultur

Guest
Re: Re: Internetrecht #345x&!"%

Original geschrieben von Carnac
Als ob Provider da was rausgeben -.-

Mein Gott, im Falle eines Gerichtsverfahrens bla.. gibts hier auch noch irgendwann ne Antwort mit sinnvollem Inhalt ihr Geier :fu:
 
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die sinnvollste antwort ist: füße stillhalten und warten bis es vorbei is.
 
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§ 312b Abs. 3 BGB & § 312d Abs. 4 BGB listen Vorfaelle bei denen es Ausschluesse des Widerrufsrechtes gibt, der von dir dargelegte Fall gehoert nicht dazu.
 

TheWeightOfWind

Guest
§ 312f Satz 1 BGB besagt, dass grundsätzlich nicht zum Nachteil des Verbrauchers vom Widerrufsrecht abgewichen werden kann.

Ob eine Ausnahme vorliegt, kann ich nicht beurteilen, da mir anhand der Seite nicht ersichtlich ist, für was man sich da angemeldet hat.
 

deleted_24196

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Original geschrieben von DiE]Valhalla[
die sinnvollste antwort ist: füße stillhalten und warten bis es vorbei is.
so schauts aus!

ich mach vorsichtshalber mal dicht, wenn noch was sein sollte -> pm
 

Clawg

Guest
Nicht klar ersichtlicher Preis => nichts bezahlen, fertig, aus.
Die bauen darauf, dass die Leute Angst kriegen, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt bezweifle ich mal ganz stark :)
Und selbst wenn, kann man sich da wohl sehr gut verteidigen.
 
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