Inkasso-Mahnung von coeo

Mitglied seit
16.06.2011
Beiträge
14
Reaktionen
0
Moin Leute,
ich weiss nicht genau, ob dies das richtige Unter-Forum ist, um in solchen Fällen Hilfe zu erbeten, habe aber schon öfter hier von Rechtsfragen gelesen, und es kam mir vor, als wären hier ein paar kompetente Leute unterwegs.
Nun zu meinem Problem:
Im Mai kaufte ich mir ein Album auf iTunes, kurz vor Diablo 3 Release. Ich, mit meinem Prospekteverteilerverdienst, kam genau so hin, dass das der Betrag des Albums von meinem Konto eingezogen werden könnte, würde Amazon, die fünf Euro von der Verbestellergarantie (als ich bestellte waren es noch 60€,später 55, glaub ich) nicht mit abbuchen.
Taten sie aber.
So kam halt der übliche Schwall an Zahlungen auf, 5€ hier, 5€ da, schlussendlich war ich bei 40€ angekommen, bis ich mir Geld von meiner Mutter lieh, um den Betrag auszugleichen. Durch unglückliche Umstände konnte ich das Geld erst einen Tag nach der von clickandbuy gesetzten Frist überweisen. Also bekam ich noch eine Mahnung per Email, in der stand, dass ich die Rechnung begleichen müsste, nun bei ~50€ angelangt, aber ich wartete auf Antwort, weil ich den alten Betrag ja bereits überwiesesen habe.
Nach keiner Antwort mehr dachte ich, die Sache wär gegessen. Heute bekomme ich dann den Brief von coeo Inkasso, dass ich 52€ bezahlen müsse, 8,99€ für clickandbuy und der Rest Inkassovergütung und Auslagen und Auskunftskosten.
Nun habe ich per Mail geschrieben,dass ich bereits bezahlt habe, wenn man googlet heisst es in einigen Threads, man solle erst eine Gläubigervollmacht bzw Abtretungsurkunde fordern, und die Frist, sei nicht gesetzlich verpflichtend (10 Tage).
Ist Ähnliches vllt schonmal jemanden hier passiert, oder weiss ungefähr was Sache ist? Bin etwas verschreckt davon, weil ich natürlich wieder kein Geld habe.
Grüße
Goldbaersche
 
Mitglied seit
03.08.2002
Beiträge
6.194
Reaktionen
0
Weniger googlen und mehr mit den Leuten sprechen. Du musst entweder da anrufen oder einen Anwalt beauftragen der das für Dich tut.

Da Dein Post so wirkt als hättest Du weder 'nen guten Anwalt oder die Kohle für einen, noch dass Du selbst jemand bist der es drauf hat am Telefon Verhandlungen zu führen (nicht persönlich nehmen), kann ich Dir nur empfehlen den Betrag zu bezahlen.

Als erstes suchst Du Dir mal alle Nachweise raus, dass Du schon irgendwas bezahlt hast, wann Du es bezahlt hast, wieviel Du bezahlt hast und an wen das Geld ging (Kontoauszug!). Zusätzlich druckst Du Dir allen Schriftverkehr aus, den Du wegen der Sache hattest. Such Dir raus wann Mails/Briefe angekommen sind und welche Fristen darin gesetzt waren. Alles in eine Klarsichthülle.

Dann rufst Du bei dem Inkassounternehmen an, schreibst Dir auf mit wem Du sprichst (!) und erklärst, dass Du schon gezahlt hast, aber an ihren Auftraggeber. Fax ihnen den Kontoauszug. Frage nach, ob es möglich ist, nur noch die Restforderung zu begleichen und falls nicht, bitte um Fristverlängerung da Du erst die bereits überwiesene Summe zurückholen musst. Alles was ihr besprecht, lass Dir schriftlich bestätigen (Mail, Fax oder Brief).

Falls nötig, rufst Du nun bei dem Shop an, erklärst denen die Situation und bittest um Rückerstattung Deiners Geldes, da die Sache nun über das Inkassounternhemen läuft. Alternativ direkt zur Bank und den Betrag zurückholen lassen wenn es noch nicht allzulange her ist (geht bei Lastschriften auf jeden Fall einige Wochen). Egal was, lass es Dir wieder schriftlich bestätigen. Dann rufst Du nochmal bei dem Inkassoladen an, lässt Dich zu dem Mitarbeiter verbinden mit dem Du schon gesprochen hast und erklärst dem was Du mit dem Shop besprochen hast und bittest ihn explizit 'eine Aktennotiz zu machen'.

Je nach dem ob der Betrag verrechnet werden kann oder nicht, überweist Du die Differenz oder den Betrag auf das Konto welches das Inkassounternehmen Dir genannt hat. Warte 2-3 Tage und ruf dann nochmals da an, schreib Dir wiederum auf mit wem Du sprichst (idealerweise mit dem Typen mit dem Du vorher schon gesprochen hast!) und lass Dir schriftlich bestätigen dass die Angelegenheit erledigt ist. Erst wenn Du diese Bestätigung vorliegen hast, kannst Du die Sache erstmal abhaken. Pack alles was noch an Papierkram dazugekommen ist mit in die Klarsichtfolie und hefte die in irgendeinem Ordner ab.




...und scheisse nochmal, kauf Dir nicht von den letzten 50 Kröten irgendwas im Internet was 'unter Umständen mit viel Glück abgebucht werden könnte'. Mit der Einstellung und Deinem Umgang mit Zahlungsaufforderungen sitzt Du spätestens in ein paar Jahren richtig dick in der Scheisse. Ist nur ein gut gemeinter Rat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
16.06.2011
Beiträge
14
Reaktionen
0
...und scheisse nochmal, kauf Dir nicht von den letzten 50 Kröten irgendwas im Internet was 'unter Umständen mit viel Glück abgebucht werden könnte'. Mit der Einstellung und Deinem Umgang mit Zahlungsaufforderungen sitzt Du spätestens in ein paar Jahren richtig dick in der Scheisse. Ist nur ein gut gemeinter Rat.
Das ist mir auch heute aufgefallen.

Gegooglet habe ich aber erstmal, weil ich nicht anrufen konnte, da die Hotline nicht besetzt war.
Danke aber erstmal!
 
Mitglied seit
21.12.2006
Beiträge
1.206
Reaktionen
0
Top post von dacsyzygy.
Mehr ist dem nicht hinzuzufügen!
 
Mitglied seit
16.06.2011
Beiträge
14
Reaktionen
0
Kontoauszug hingefaxt, als ich anrufen wollte kam was von wegen technischer Defekt, dies, das. Morgen probier ichs morgen nochmal.

@AndersZorn: Hab ich auch schon gelesen, hier könnt ich mir vorstellen, dass irgendein Fehler bei clickandbuy vorliegt, schliesslich habe ich keine Rückmeldung bezüglich des überwiesenen Geldes erhalten.
 
Mitglied seit
16.12.2003
Beiträge
1.078
Reaktionen
0
Guter Post, ich muss aber was ergänzen:

Ich würde dringend davon abraten, eine eventuell durchgeführte Lastschrift zurückzubuchen. Das verursacht Kosten, welche als Schadensersatz geltend gemacht werden können. Da hier schon ein Inkassounternehmen tätig ist und schon Verzugsschäden gefordert werden, kannst du mal deine Eier drauf verwetten, dass sie auch die Rücklastschriftgebühren in Rechnung stellen würden. Also lass das lieber sein.

Es ist auch nicht nötig, derartige Rückbuchungsaktionen durchzuführen. Denn damals, im Jahre 1900, als der Gesetzgeber noch wusste was er tut, hat er in all seiner Weisheit das vorliegende Problem vorausgesehen und deshalb den § 407 Abs. 1 BGB ins Gesetz aufgenommen: Wenn du schon gezahlt hast, bevor sich das Inkassounternehmen bei dir gemeldet hat, geht es nur noch um die Inkassogebühren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben