Indizierte Sachen im Ausland kaufen

i~i

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Mich würde ja mal interessieren wie die rechtliche Lage bei Bestellung von indizierten Sachen (also z.B. Filme) im Ausland auf Seiten wie medienversand.at so aussieht.
Weiß das zufällig jemand und kann das mit Quellen belegen? Dürfen die Filme nur in Deutschland nicht verkauft werden, aber ich darf sie besitzen (solange sie nicht beschlagnahmt sind)?
Würde mich einfach mal interessieren.
Selbstverständlich würde ich so etwas nie tun.
 

deleted_24196

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indiziert = artikel darf nicht beworben werden, verkauf nur an ü18, besitz legal
beschlagnahmt = artikel darf nicht beworben werden, kein verkauf, besitz legal
 
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Kauf von beschlagnahmten Titeln ist bei amazon.co.uk übrigens nicht möglich. Aber gibt ja noch genug andere Händler im Ausland.
 

wowbeta

Guest
welche sachen sind den so beschlagnahmt in deutschland die man haben muss. würd mich mal interessieren. dann kauf ichs mir auch
 
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Kauf von beschlagnahmten Titeln ist bei amazon.co.uk übrigens nicht möglich. Aber gibt ja noch genug andere Händler im Ausland.

Aber ich kann mir einen indizierten Film von Amazon.com bestellen, auch wenn dieser in Amazon.de garnichtmehr erhältlich ist, für welche Gründe auch immer?
 
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freundin steht vor dem gleichen "problem" sie will das unzensierte album von rammstein, aber ka wo sies herbekommen kann/soll

€ wird wohl auf amazon co uk hinauslaufen ;D
 
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Ansonsten ma bei zavvi gucken, Amazon UK übertreibt für meinen Geschmack manchmal etwas mit den VK.
 

i~i

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indiziert = artikel darf nicht beworben werden, verkauf nur an ü18, besitz legal
beschlagnahmt = artikel darf nicht beworben werden, kein verkauf, besitz legal

Also indizierte Titel hab ich jetzt ehrlich gesagt in Deutschland noch nie gesehn. Jedenfalls nicht wo anders als unter der Ladentheke. Oder auf dubiosen Internetseiten. Oder ist mir die Definition jetzt nicht ganz klar. Sind alle FSK18/FSK ungeprüften Sachen automatisch indiziert?
Dann würden ja z.B. auch Pornos darunterfallen.
 

deleted_24196

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nein, man muss ganz klar zwischen fsk18, spio/jk und indiziert unterscheiden!

http://de.wikipedia.org/wiki/Altersfreigabe
http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung#Deutschland
da steht es eigentlich gut erklärt

Was bedeutet "Indizierung"?

Auf Antrag oder Anregung kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen Film, ein Computerspiel oder ein Telemedium (z. B. Internetseiten) prüfen. Kommen deren Gremien zu dem Ergebnis, dass ein Medieninhalt die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung gefährden kann, setzen sie das entsprechende Produkt auf die "Liste der jugendgefährdenden Medien".

Das Produkt ist damit "indiziert". Aus der Indizierung folgen weitreichende Vertriebs-, Abgabe-, Ausstellungs- und Werbebeschränkungen: Indizierte Medieninhalte und schwer jugendgefährdende Medieninhalte dürfen Minderjährigen nicht angeboten oder verkauft, an sie verliehen oder vermietet, ihnen überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden; sie dürfen nicht öffentlich ausgestellt, angeschlagen oder vorgeführt werden; sie dürfen nicht über einen Versandhandel verschickt oder nach Deutschland eingeführt werden; sie dürfen nicht beworben, angekündigt oder angepriesen werden. Gewerbetreibende dürfen diese Medien auch nicht offen in ihren Geschäftsräumen auslegen, wenn Minderjährige Zutritt haben. Erwachsene dürfen sie aber kaufen und ausleihen. Trägt ein Medium bereits ein Alterskennzeichen, kann das Produkt von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht mehr indiziert werden (so genannte "Sperrwirkung").

Indizierte Internetseiten dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden (z. B. nur in geschlossenen Erwachsenenbenutzergruppen veröffentlicht werden).

Die Bundesprüfstelle muss von der Indizierung betroffene Hersteller anhören. Zudem haben sie die Möglichkeit, gegen die Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
quelle: http://www.jugendschutzaktiv.de/inf...veranstalter/filme_und_videospiele/dok/34.php
wobei der punkt "... nach Deutschland eingeführt werden" imho nicht ganz richtig ist!
 
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Du darfst alles ausm Ausland bestellen, scheißegal ob FSK18 oder SPIO-Siegel oder indiziert. Juckt keinen. Bei beschlagnahmten Sachen weiß ich es nicht, aber ich kenne jetzt eh nichts beschlagnahmtes was nicht gleichzeitig auch verachtenswerter Schrott wäre. Gibt doch sicher ne Liste mit Sachen von denen die Einfuhr generell verboten ist.
 
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