acc_weg
Guest
bin mir nicht sicher ob ich diese besuchen darf, da ich nur ein
ABGANGSzeugnis von der berufschule habe. die IHK prüfung ist natürlich erfolgreich beendet worden.
ich habe dazu folgendes gefunden:
demnach dürfte doch der realschulabschluss auch genügen oder verstehe ich da was falsch?
ABGANGSzeugnis von der berufschule habe. die IHK prüfung ist natürlich erfolgreich beendet worden.
ich habe dazu folgendes gefunden:
Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO)§ 2
Gleichwertigkeit von Abschlüssen nach der Verordnung über berufsbildende Schulen
...
(2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt, wer nach der Verordnung über berufsbildende Schulen in einer vor dem 1.August 1996 geltenden Fassung
1.den Berufsschulabschluss erworben oder die Berufsschule erfolgreich besucht hat und eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, dem Seemannsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat,
...
(3) Einen dem Erweiterten Sekundarabschluss I gleichwertigen Bildungsstand besitzt, wer nach der Verordnung über berufsbildende Schulen in einer vor dem 1.August 1996 geltenden Fassung
1.die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt oder eine Berufsfachschule, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bei der Aufnahme voraussetzt, erfolgreich besucht hat und im Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 oder besser erreicht hat und im Fach Deutsch, in einer Fremdsprache und in einem berufsspezifischen Fach jeweils mindestens befriedigende Leistungen erbracht hat.
...
(4) Einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Bildungsstand besitzt, wer nach der Verordnung über berufsbildende Schulen in einer vor dem 1. August 1996 geltenden Fassung die Abschlussprüfung an
1.einer Fachschule, die mit Vollzeitunterricht mindestens zwei Jahre dauert bestanden hat.
Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)
§ 3
Aufnahmevoraussetzungen
(1) In die Fachschule kann, soweit in den Absätzen 2 bis 12 keine andere Regelung getroffen wird, aufgenommen werden, wer
den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt,
als berufliche Erstausbildung
a) eine erfolgreich abgeschlossene für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung, bei einer bundesrechtlich geregelten Stufenausbildung eine Berufsausbildung der letzten Stufe, und eine mindestens einjährige entsprechende Berufstätigkeit,
b) den Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung zur Staatlich geprüften Assistentin oder zum Staatlich geprüften Assistenten und eine anschließende einjährige entsprechende Berufstätigkeit oder
c) eine für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von sieben Jahren
aufweist und
den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.
demnach dürfte doch der realschulabschluss auch genügen oder verstehe ich da was falsch?