Hotelfachschule (zugangsvoraussetzungen)

acc_weg

Guest
bin mir nicht sicher ob ich diese besuchen darf, da ich nur ein
ABGANGSzeugnis von der berufschule habe. die IHK prüfung ist natürlich erfolgreich beendet worden.

ich habe dazu folgendes gefunden:

Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO)§ 2
Gleichwertigkeit von Abschlüssen nach der Verordnung über berufsbildende Schulen

...
(2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt, wer nach der Verordnung über berufsbildende Schulen in einer vor dem 1.August 1996 geltenden Fassung
1.den Berufsschulabschluss erworben oder die Berufsschule erfolgreich besucht hat und eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, dem Seemannsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat,
...
(3) Einen dem Erweiterten Sekundarabschluss I gleichwertigen Bildungsstand besitzt, wer nach der Verordnung über berufsbildende Schulen in einer vor dem 1.August 1996 geltenden Fassung
1.die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt oder eine Berufsfachschule, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bei der Aufnahme voraussetzt, erfolgreich besucht hat und im Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 oder besser erreicht hat und im Fach Deutsch, in einer Fremdsprache und in einem berufsspezifischen Fach jeweils mindestens befriedigende Leistungen erbracht hat.
...
(4) Einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Bildungsstand besitzt, wer nach der Verordnung über berufsbildende Schulen in einer vor dem 1. August 1996 geltenden Fassung die Abschlussprüfung an
1.einer Fachschule, die mit Vollzeitunterricht mindestens zwei Jahre dauert bestanden hat.


Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)

§ 3
Aufnahmevoraussetzungen

(1) In die Fachschule kann, soweit in den Absätzen 2 bis 12 keine andere Regelung getroffen wird, aufgenommen werden, wer

den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt,
als berufliche Erstausbildung
a) eine erfolgreich abgeschlossene für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung, bei einer bundesrechtlich geregelten Stufenausbildung eine Berufsausbildung der letzten Stufe, und eine mindestens einjährige entsprechende Berufstätigkeit,

b) den Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung zur Staatlich geprüften Assistentin oder zum Staatlich geprüften Assistenten und eine anschließende einjährige entsprechende Berufstätigkeit oder

c) eine für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von sieben Jahren
aufweist und

den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.

demnach dürfte doch der realschulabschluss auch genügen oder verstehe ich da was falsch?
 
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ich kenne jemanden mit realschulabschluss an einer hotelfachschule. mehr kann ich derzeit nicht sagen, könnte aber genauer nachfragen.
 
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steht doch jeweils einmal unter §2.2 und 3.1 explizit, dass das geht. gleich im ersten satz. :bored:
 

Asteria

Guest
Also ich verstehe das so, dass du nach erfolgreichem mittlerem Bildungsabschluss an einer Realschule zunächst eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem Fach der Gastronomie erworben haben solltest und dann auch noch die Abschlussprüfung nach Berufsbildungsgesetz bestanden haben musst, um da zugelassen zu werden.
(Diese Berufsschul-Prüfung wird von der IHK abgenommen und die scheinst du ja bestanden zu haben :) ).
In München bestehen jedenfalls diese Grundvoraussetzungen , wenn man beispielsweise "Staatl. gepr. Hotelbetriebswirt" an so einer Hotelfachschule werden will.

Zitat : Berufsabschluss in einem gastgewerblichen Beruf (Ausbildungsdauer mind.
zwei Jahre) und
• ein Jahr einschlägige Berufserfahrung oder
• 7 Jahre einschlägige Berufserfahrung.

Was für einen Abschluss strebst du denn an?
An manchen Schulen kannst du auch Sommelier lernen oder Gastronom neben Betriebswirt im Hotelwesen werden.
 

acc_weg

Guest
ich möchte den betriebswirt und die fachhochschulreife (mit zusatzfach möglich) erlangen. habe wie gesagt den gesellenbrief von der ihk, allerdings nur ein abgangszeugnis statt eines abschlusszeugnisses von der berufsschule. jedoch verstehe ich den text so das mein realschulabschluss das berufsschulabschlusszeugnis ersetzen kann.
 

Asteria

Guest
Acc, da wird man drüber stolpern.
Wenn du kein Abschlusszeugnis von der Berufsschule hast, sondern nur das Zeugnis der Kammerprüfung, dann sieht es ja so aus, als hättest du die Schule vorzeitig ohne Abschluss verlassen und dann erst später die Externenprüfung vor der Industrie und Handelskammer abgelegt.
Da wird man sich (und auch dich) fragen, warum und weshalb.....
Das Zeugnis von der Realschule ist ja nett, - dennoch bleibt da ne Lücke im Lebenslauf.
Besser du schickst nur das Kammerzeugnis mit der Bewerbung an die Hotelfachschule und erklärst ganz offen, warum du keinen regulären Abschluss an der Berufsschule gemacht hast. Optimal wäre auch ein positiv formuliertes Zeugnis deines Ausbildungsbetriebes in der Gastronomie oder Touristikbranche, wo du die Lehrzeit absolviert hast.

Viel Glück!
 
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