[Hochschule] Wann sind ärztliche Attest bei Krankheitsfällen einzureichen?

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Wann müsen dieselbigen an der Hochschule eingereicht werden?

quasi abgabefrist
 
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Bei mir:

Am selbigen Tag, per Fax oder vorerst per Anruf bestätigen dass man Krank ist und die nächsten Tage nachreichen.
 
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Kommt auf deine uni und deine fakultät an.
Bei uns ist es idr. spätestens 2 tage nach dem jeweiligen versäumnis, im zweifelsfall im entsprechenden sekretariat anrufen.
 

sdgj123

Guest
bei mir: offiziell 3 tage vorher, aber das is kann man ja natürlich nicht immer einhalten. also hängts wohl davon ab, wie nett das prüfungsamt ist
 

Didier

Guest
Völlig sinnfrei das hier so zu fragen, weil das jede Hochschule anders handhabt.
 
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ab der Uni ärtzliche Attests einreichen?

bei uns kam man einfach nicht, kratzt doch den Dozenten nicht ob ein Student da ist oder nicht. Und wenns nen Kurs mit Anwesenheitspflicht ist, hat es die LVA-Leiter genausowenig gekratzt warum man nicht da war, dann bekam man halt keinen Schein, wenn man zuoft fehlte.

Würde ich auch völlig unsinnig finden, schließlich sollten Studenten erwachsen sein (manchmal...) und selber wissen was sie tun

(oder gehts hier darum wenn man ne Klausur oder mündliche Prüfung wegen Krankheit verpaßt hat?)

Wie muß ich mir das vorstellen, man ist krank und hat in einer Woche eigentlich eh nichts mit Anwesenheitspflicht, und selbst in diesem Fall muss man bei manchen Unis mit nem ärtlzlichen Attest antanzen, als wäre die Uni ein Arbeitgeber, dem dann die Arbeitskraft des betreffenden fehlen würde.
 

Didier

Guest
Hier geht es garantiert um eine Prüfung und natürlich braucht man dafür an einer ordentlichen Hochschule ein ärztliches Attest, das beim Prüfungsamt eingereicht werden muss.

Wobei ich find selbst diese ärztliche Attestregelung lächerlich. Hausärzte stellen so etwas doch eh immer aus --- eigentlich sollten die alle zu nem offiziellen Amtsarzt.
 
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Najo ich kann das schon verstehen wenn manche leute mal die eine oder andere klausur auf den nachtermin rausschieben. 7 klausuren in 2 wochen sind kein pappenstiel...
 

Jesus0815

Guest
Kommt auf den Kontext an. Wenn du eine Prüfung nicht hast mitschreiben können, muss das Attest bei der Hochschule (respektive Prüfungsamt) eintrudeln bevor die Prüfungskomission sich zusammen setzt. Dies ist in der Regel eine Woche nach der letzten Klausur der Fall; beachte: die Kommission tagt _vor_ den Nachschriften.

MfG
 

parats'

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Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss
unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei
Krankheit der Kandidatin bzw. des Kandidaten ist grundsätzlich die Vorlage eines amtsärztlichen
Attestes erforderlich.

Das sagt meine DPO. Als Student sollte man eigentlich in der Lage sein, seine eigene PO nach solchen Regelungen zu durchsuchen. Aber naja, das kriegt hier am Fachbereich auch kaum jemand hin :D

Und bei uns ist es der Amtarzt, Didier.
 
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Bei unserer uni gibt es kein attest.

Man muss nen spezielles formular nutzen wo dann auch die Krankheit drin steht. Also kein normales attest.
 
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Joah, ist wie schon erwähnt überall anders. Bei uns steht z.b. folgendes in der Prüfungsordnung:
Bei Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest mit der Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf. Auf Verlangen der Prüfungskomission ist ein amtsärztliches Attest vorzulegen, sofern die Krankheit nicht offenkundig ist. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin, in der Regel der nächste reguläre Prüfungstermin, anberaumt bzw. entscheidet die Prüfungskomission im Falle des § 10 Absatz 5 über die Dauer einer Fristverlängerung.
(in dem § 10 Absatz 5 geht es darum, wie viele Scheine man in einer bestimmten Anzahl an Semestern erreichen muss)

Hab aber keine Ahnung wo die Grenze zwischen einer offenkundigen und einer nicht offenkundingen Krankheit verlaufen soll -.-
 
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Finde die Attestregelung schon in Ordnung, zumindest erhöht es die Hemmschwelle, gleich den Nachschreibetermin zu nutzen, ohne extra zu lernen. Ich verstehe aber wirklich, dass manche echt nur Druck haben, für mehr als eine Handvoll anspruchsvoller Prüfungen (keine 20 Minuten Multiple-Choice-Dinger) parallel büffeln. Da kommt es natürlich schlecht, wenn der Ehrliche sich abmüht und jemand, der einfach keine Lust hat, bewußt die Nachklausur wahrnimmt.

Dass es am selben Tag ausgestellt sein muß, klingt auch nachvollziehbar. Aber was macht man, wenn man so platt ist, dass man erst am nächsten Morgen zum Arzt kann (Stellen Notärzte Atteste aus)? Da würde ich auch im Prüfungsbüro nachfragen.

Natürlich wirkt es wenig zufällig, wenn man am Tag der Prüfung ausfällt, aber in der Regel dürften die Dozenten wohl ihre Pappenheimer kennen in den Seminaren, die schon des öfteren im Kurs nicht anwesend waren. Außerdem verdichten sich vielleicht wichtige Termine vor den Prüfungen, kommt vielleicht statistisch gesehen mehr mit Menschen in Kontakt, hat eine theoretisch höhere Chance sich anzustecken usw.
 

killerchicken_inaktiv

Guest
Original geschrieben von NacktNasenWombi
Man muss nen spezielles formular nutzen wo dann auch die Krankheit drin steht. Also kein normales attest.

Welche Uni ist das? Das finde ich doch ziemlich bedenklich, dass man da die Krankheit angeben muss.
 
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Steht in den Attesten denn nicht die Krankheit?
 
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Original geschrieben von killerchicken


Welche Uni ist das? Das finde ich doch ziemlich bedenklich, dass man da die Krankheit angeben muss.

TU Dortmund, stand bei uns in der Campuszeitung... Ist auch hart assozial und die normalen Ärzte sind arg drüber verwundert: Einzige Alternative dazu: Amtsarzt
 
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